Ortschaften: Pflugscheidt, Buchenschachen,
Engelfangen, Etzenhofen, Guichenbach, Herchen⸗—
bach, Hilschbach, Cölln, Riegelsberg, Ritten—
hofen, Sellerbach, Ueberhofen, Walpershofen.
Kontrollplatzt Auf dem Marktplatz in Dudweiler, Dienstag den
26. April 1898, nachmittags 4*/4 Uhr: Reserve,
Jahresklasse 1890, 1891, 1892.
Mittwoch den 27. April 1898, nachmittags 412/
Uhr: Reserve, Jahresklassen 18903 bis 1897.
Donnerstag den 28. April 18898, nachmittags
4*3 Uhr: Landwehr.
Freitag den 29. April 1898, nachmittags 412
Uhr: Ersatzreserve.
Ortschaften: Dudweiler, Fischbach, Herren⸗
sohr, Jägersfreude, Camphausen.
Vor der Wirtschaft Kuhn in Kleinblittersdorf,
Mittwoch den 27. April 1898, vormittags
10/2 Uhr.
Ortschaften: Kleinblittersdorf, Auersmacher,
Hanweiler, Rilchingen.
An der Kirche in St. Arnual, Sonnabend den
30. April 1898, vormittags 813 Uhr.
Ortschaften: St. Arnual, Güdingen, Bübingen.
Die Militärpapiere — Paß und Führungszeugnisse —
sind mit zur Stelle zu bringen.
Die Mannschaften, deren Wohnorte in Vorstehendem nicht
benannt sind, haben mit den Gemeinden, zu denen ihr Wohnort
gjehört, auf dem für diese bestimmten Kontrollplatz zu erscheinen.
Kaun wegen Kürze der Zeit die Befreiung nicht vor der Kon—
trollpersammlung nachgesucht werden, so ist zur Entschuldigung
des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe bescheinigendes Attesi
der Orts- oder Polizeibehörde nach dem Kontrollplatz zu schicken.
Wer ohne Entschuldigung fehlt, sowie Zuspätkommen wird
mit Arrest bestraft.
St. Johann, den 12. März 1898.
Königliches Bezirkskommando.
gez.: von Carlowitz,
Oberst z. D. und Kommandeur
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
stöniglichen Bezirkkskommandos werden die Herren Bürger—
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Frühjahrs—
Kontroll-Versammlungen in den einzelnen Gemeinden in
ortsüblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich deauitrage ich hiermit die Gendarmen, sich auf
den Kontrollplätzen ihres Patrouillenbezirks zur Dienstleiftung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pünktlich ein—
zufinden. Auf jedem Kontrollplatze müssen mindestens zwei
Bendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
zinen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zu
mnelden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 15. März 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.
Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige⸗
pflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
owohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus- und Gastwirthe 2c.) vielfach in
ehr nachlässiger, der oͤffentlichen Gesundheitspflege nachtheiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß
J. Cholera, 2. Typhus, 3. Pocken, 4. Aussatz,
5. Kopfgenickkrampf, 6. Kindbettfieber, 7. Milzbrand,
Rotz, Wuthkrankheit, 8. Diphtheritis, 9. Masern.
10. Scharlach und Rötheln, 11. Rubr
zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Ver—
ordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören. Unter—
lassung der vorgeschriebenen Anzeigen sollen unnachsichtlich
durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 24. März 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.
Ich mache hiermit nochmals auf meine Kreisblatt-Be—
kanntmachung vom 14. Oktober 1897 (Kreisblatt von 1897
Seite 156) aufmerksam, wonach der Leiter der chemischen
Untersuchungsstelle Dr. Schnell, Gartenfeldstraße Nr. 2 zu
Trier, zur kostenlosen Untersuchung auch von Jungweinen
sich bereit erklärt hat.
Saarbrücken, den 22. März 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Im Monat Juni d. Is. sollen die halbjährigen Kreis—
konferenzen stattfinden, auf welchen folgende Aufgaben zur
Behandlung kommen:
1. Vortrag: „Wie gewinnt und erhält sich der Lehrer
die Achtnng in der Gemeinde?“
2. Lehrprobe: „Daniel in der Löwengrube“ (für die
Oberstufe).
Saarbrücken, den 21. März 1898.
Koͤnigliche Kreisschulinspektion J.
Ewald.
Bekanntmachung.
Gemäß Erlaß des Ministeriums für Landwirthschaft,
Domänen und Forsten vom 6. Febr. d. Is. J. B. 798 soll
in der Zeit vom 15. August bis 17. September d. Is. an
der Landwirthschaftsschule in Weilburg, Rgb. Wiesbaden
wiederum ein Kursus zur Ausbildung von Volksschullehrern
zur Ertheilung des Unterrichts an ländlichen Fortbildungs—
chulen abgehalten werden, welcher den zweiten Theil des im
vorigen Jahre begonnenen Gesammtlehrganges darftellen wird.
Lehrgegenstände für: Chemie, Botanik, Tierproduktionslehre
und landwirthschaftliches Unterrichtswesen nebst Uebungen.
Etwaige Meldungen von Lehrern sehen wir bis zum 1. Mai
d. Is. entgegen.
Saarbrücken, den 22. März 1898.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Bei zwei dem Bergmann Philipp Brückner in Jägers—
freude, Bismarckstraße 3, gesallenen Schweinen ist die
Schweinepest amtlich festgestellt worden.
Das Gehöft ist polizzeilich gesperrt.
Dudweiler, den 25. März 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeisler.
Petermann.