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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, den 21. März
1898.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
Im Anschluß an die in Nr. 48 des vorjährigen Amtsblattes enthaltene Bekanntmachung vom 20. Oktober v. Is.
J. 20537 werden hiermit die folgenden, seit dem 1. Oktober 1897 eingetretenen Veränderungen in der Besetzung der
Aemter bei den Berufsgenossenschaften, soweit sie für den hiesigen Regierungsbezirk in Betracht kommen, zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
A.
Neu gewählte Vorsitzende im Vorstande der Berufsgenossenschaften.
Keine.
B.
Neu gewählte Vorsitzende der Sektionsvorstände der Berufsgenossenschaften.
*
—
*
ðR
9
——
*
Bezeichnung
der Berufsgenoffsenschaft
und der Sektion.
Knappschaftsberufsgenossenschaft
Name
Geheimer Bergrath Vogel
Des Vorsitzenden
Wohnort
St. Johann a /Saar.
O.
Vertrauensmänner bezw. Stellvertreter derselben.
8*
*
*
9
2
2*
Bezeichnung
der
Berufsgenossenschaft.
Schornsteinfeger⸗Berufs⸗
genossenschaft
Der Bezirk
des Vertrauensmannes
umfaßt die Kreise
j
Regierungsbezirk
Trier und Fürsten—
thum Birkenfeld
dto.
Berufsgenossenschaft
der Gas- und Wasserwerke
31 Steinbruchs-Bexrufsgenossen⸗
schaft
Bezirk III
Saarbrücken, Saar⸗
louis und Merzig
Bezirk V
Bitburg, Wittlich,
Prum und Daun
Trier, den 22. Februar 1898.
Bekanntmachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hafschmiede (Amtsblatt-—
bekanntmachung vom 115 April 1885 620) ist eine Prüfung
auf den 25. Mai d. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Besetze vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 805) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermil
WUufgefordert
Des Vertrauensmannes
Des Stellvertreters
Name
Wohnort
Name Wohnort
Schneider
Deet
Qurth
Viersen
Direktor Tormin
Saarbrücken
A. Brill
St. Johann
4/8.
Wilh. Lütgen
Birgel
bei Lissendorf
J F
Der Regierungs-Präsident.
J. V.; von Rosenberg-Gruszezynski—.
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeuonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung au
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe