Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekannimachung.
Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in inehreren Ge⸗
zöften des hiefigen Stadtbezirkes amtlich festgestellt worden
st, habe ich heuie die Feldmarksperre für den ganzen Stadt⸗
bezirk angeordnet. 3
Das Durchtreiben von Rindern, Schaafen und Schweinen
ist verboten, dagegen ist die Einfuhr von Schlachtvieh unter
der Bedingung gestattet, daß die Thiere sofoxt nach dem
Schlachthause transportirt werden.⸗ J
Malstatt⸗Burbach den 24. Dezember 18097.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.:
—Meyer—
2 Obstbaukurfus fur Geistliche, Lehrer, Gartenbesitzer
und Landwirte vom iĩ. März (Vormittags 9 Uhr)
bis 23. Maͤrz.
Nachkursus vom 18. bis 24. August. Das
Honorar fur beide Kurse beträgt 20 Mk. fur Nicht⸗
hreußen (auch Lehrer) 30 Mk. Lehrer aus Preußen
nehmen unentgeltlich Theil.
3. Baumwärterkursus vom 1. März Vormittags
1/38 Uhr) bis 23. März.
NRachkursus vom 18.-24. August. Lehrhonorar
wird von preußischen Unterthanen nicht erhoben,
von Nichtpreußen dagegen ein solches von 10 Mk.
für beide Kurse.
Um einem vielfach hervorgetretenen Bedürfnisse zu ent⸗
prechen und jungen Leuten ohne gärtnerische Vorbildung
»en Besuch der Anstalt zur grundlichen Erlernung des Obst⸗
ind Weinbaues im Laufe von einem Jahr zu ermöglichen,
st ein Kursus fuür „Obst- und Weinbauschüler“ ein⸗
Jerichtet worden. Derselbe beginnt am 1. März; das Ho—
aorar beläuft sich auf 60 Mk. für das Jahr. “
Anmeldungen zu den Kursen find bis spätestens 8 Tage
vor Beginn derselben an die Direktion der Anstalt zu richten;
nach diesem Termine einlaufende Meldungen können nicht
mehr berücksichtigt werden. Wohnung besorgt auf Wunsch
der Anstaltsdiener.
Geifenheim, den 2. Dezember 1897.
Der Direktor.
Goethe, Königl. Oekonomierath.
Bekanntmachung .·..
Von den Anleihescheinen der Stadt Malstatt⸗Burbach
bom 2. Januar 1888, 1. Juli 1888, 1. November 1888,
2. Januar 1889, 1. Oktober 1891 und 1. Juli 1893 find
ausgeloost und werden hiermit gekündigt:
Buchstabe A zu 1000 Mk. —
Nr. 8. »
Buchstabe B zu 500 Mk.“ v
Nr. 6, 11, 60, 198, 208, 2098, 218, 235, 237, 238,
253, 261, 262, 264, 265, 266, 274, 280, 281, 292, 801,
303, 305, 806, 808, 309, 810, 312, 315, 328, 8331, 8834,
335. 337, 342, 343, 345, 8346, 847, 8354, 860, 366.
— Buchstabe O zu 200 Mkß. *
Ar. 19, 20, 28, 48, 61, 65, 66, 71 78, 89, 111
und 116.
Die Rückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein⸗
Anweisungen am 1. Juli 1888 bei der hiefigen Stadt⸗-kasse
J statt. *
Von letzterem Tage ab hört die Verzinsung der aus—
geloosten Anleihescheine auf. 2*
Malstatti-Burbach, den 23. Dezember 1897.
Der Bürgermeister.
Meher.
Saarbrücken, den 3. Januar 1898.
Der Königliche Landrath, Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
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2.
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Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte der Wittwe Knopp
und des Bergmanns Ley zu Rockershausen ist erloschen und
sabe ich die Gehöftssperre aufgehoben.
Büttlingen, den 16. Dezember 1897. J
Der Bürgermeister.
Pickard.
Königliche Lehranstalt für Obst-⸗, Wein⸗ und
Bartenbau in Geisenheim a / Rh.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß
im nächsten Frühjahr und Herbst folgende Kurse an unserer
Anstalt abgehalten werden, und zwar:
1. Winzerkursus vom 19. Januar (Vormittags 9 Uhr)
bis 9. Februar. Lehrhonorar wird von preußischen
Unterthanen nicht erhoben, von Nichtpreußen da⸗
gegen ein solches von 10 Mark
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