Bekanntmachungen anderer Bebhörden.
Die Eintragungen in das Handelsregister und in das
Genossenschaftsregister des hiesigen Gerichts werden im Jahre
1899' im Deutschen Reichsanzeiger, in der Kölnischen Zeit⸗
ung und in der Saarbrücker Zeitung, die Eintragungen für
kleinere Genossenschaften im Deutschen Reichsanzeiger und in
der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht werden.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1898.
Koͤnigliches Amtsgericht 1.
Bekanntmachung.
Die über den Stall des hiesigen Schlachthofes wegen
festgestellter Maul- und Klauenseuche verhänte Sperre wird
aufgeboben, nachdem eine ort entliche Desinfektion stattgefunden
hat und weitere Erkrankungen nicht vorgekommen sind.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1898.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Bekanntmachung.
Von den Anleihescheinen der Stadt Malstatt Burbach
vom 2. Januar 1888, 1. Juli 1888. 1. November 1888.
2. Januar 1889, 1. Oktober 1891 und 1. Juli 1893 sind
ausgeloost und werden biermit gekündigt:
Buchstabe A zu 1000 Mk.
Nr. 20,
Buchstabe B zu 500 Mk.
Nr. 18, 19, 37. 40, 99, 108, 194, 199, 218, 246.
254, 255, 278, 290 und 324.
Buchstabe C zu 200 Mk.
Nr. 8, 11, 14, 39, 62, und 90.
Die Rückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein⸗
Anweisungen 2m 1. Juli“ 1899 bei der hiesigen Stadt—
kasse J. statt.
Von letzterem Tage ab hört die Verzinsung der aus—
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 11. November 1898.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Bekanntmachung.
Bei einer, von dem Metzaer Acker hierselbst geschlachteten
Kuh ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnen.
Malstatt-Burbach, den 13. Dezember 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Burgermeister,
Meyer.
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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Metzger Nikolaus Martin zu Quierschied beabsichtigt
auf seinem zu Quierschied gelegenen Grundstücke, Flur 1 Varzselle
Nr. 6304/213 ein
5lacathous
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der Ge—
Bewerbeordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung vom
18. Juli 1884 iuit der Aufforderung zu allgemeinen Kenntniß gebracht,
twaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zweifacher Aus⸗
ertigung oder zu Prokotoll bei dem Unterzeichneten anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstuhe während
der Dienststunden zur Einsicht offen.
Die Widerspruͤchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nuinmer des „Saarbrücker
reisblattes“ ausgegeben wird und ist für alle Einwendungen, welche
nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, präktusivisch; es können da—
her nach Ablauf dieser Frist Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erhrterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Samstags, den 7. Januar 1299, Vormittags 11 Uhr.
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
m Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wideriprechenden
zleichwohl mit der Erörternna der Einwendungen vorgegangen werden
wird. au
Heusweiler, den 14. Dezember 1898.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A 30056.
Bekanntmachung.
Der Rentner Franz Johannes zu St. Johann aSaar.
heabfichtigt auf seinem Grundstück Flur 39 Nr. 131449 einen
KalsBrennofen
zu errichten.
Ich bringe dieses Unternehmen in Gemäßheit des 817 der Gewerbe—
ordnung sowie der 88 34 und 36 der linisterial-Anweisung vom
19 Juli 1884 mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß, etwaige
Finwendungen gegen die beabsichtigte Anlage binnen einer Ausschluß⸗
crift von 14 Tadgen, vom ersten Tage nach Ausgabe des diese Bekannt⸗
nachung enthaltenden Kreisblatts ad gerechnet, bei dem Unterzeichneten
entweder schriftlich in zwei Ausfe tigungen oder zu Protokoll anzubringen
Rach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr erhoben werden
Zur mündlichen Erörterung der während der gesetzlichen Frift erbobener
Finwendungen wird Termin auf
Donnerstag, den 12. Jaunar 1899, Vormittags 9 Uhr,
vor dem Unterzeichneten anberaumt.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider⸗
sprechenden wird gleichwohl mit Erbrterung der Einwendungen vor—
gegangen werden.
Lagezeichnung, Bauplan und Baubeschreibung des Unternehmens
können wahrend der obengenannten Frist beim Städtbauamt eingesehen
werden. 64
St. Johaun a Saar, den 15. Dezember 1898.
Der Bürgermeister.
J. V. der Beigeordnete:
Franz.
Personal-Chronik.
Der Postassistent Zeitler in Sulzbach (Kreis Saarbrücken)
ist zum Ober-Postassistenten ernannt worden.
Saarbrücken, den 19. Dezember 1898.
Der Körmialiche LKandrath. Bake
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