Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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den Kreis Seareaen. —

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Sr. 51.

Montag, den 19. Dezember

1898.

Bekanntmachungen der Central-Behörden. —
In Gemäßheit der betreffenden statutarischen Bestimm⸗
ungen werden hierdurch die rückständigen gekündigten
Aktien und Obligationen der Oberschlesischen
Eisenbahn-Gesellschaft wufgerufen.
Prioritäts-Obligationen Lit. EB.
aus der 31. Verloosung, gekündigt zum 1. Oktober 1894.
(Abzuliefern mit Zinsscheinen
Reihe VNr. 3 bis 20 nebst
Anweisung)
u Ioo Rihlr. Nr 4859
Jekündigt zum 1. Oktober 1895.
(Abzuliefern mit Zinsscheinen
Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst
AUnweisungen)
500 Rihlt. Nr. 2198, 2199.
100 , NMr. 10390.
Alle übrigen, noch in Umlauf befindlichen
Prioritäts-Aktien Lit. B, Peioritäts-Obli—
gationen Lit. Bund Niederschlesischen Zweig—
bahn-Prioritäts-Obligationen der Oberschle—
sischen Eisenbvahn-Gesellschaft sind durch unsere
Bekanntmachung vom 15. August 1895 gekun—
digt worden und zwar:
die Prioritäts-Aktien Lit. Bzum 1. Dezember
1895 (abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe 1X Nr9
and 10 nebst Anweisungen, wogegen Stuckzinsen für
die Monate Juli bis einschließlich Noveniber 1895
vergütet werden), die PriortätsObligationen
dit D zum 1. Dezember 1895 (abzuliefern mit
Zinsscheinen Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst Anweisungen,
wogegen Stuckzinsen für die Monate Oktober und
Rovember 1895 vergütet werden), die Nieder—
schlesischen Zweißbahn-Prioritäts Obli—
gationen zum 1. März 1896 (abzuliefern mit
Jinsscheinen Reihe V Nr. 7 bis 10 nebst Anweisungen,
wogegen Stückzinsen für die Monate Januar und
Febrüar 1896 vergütet werden).
Die Inhaber der rückständigen Stücke werden
wiederholtaufgefordert, dieselben mit Zubehör
baldigst an die nächste RegierungsHauptkafse,
die Staatsschulden-Tilagaungskasse in Berlin,
W. Taubenstraße 29, ober an die Königliche
Kreiskusse in Frankfurt aM. zur Einlösung ein—
zuliefern. Der Betrag fehlender Zinsscheine
wird vom Kapital in Abzug gebracht.
Diejenigen Obligationen Lit. E, welche, der Be⸗
kanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht
binnen 4 Jahren nach dem Zahlungstermin zur Einlösung
eingeliefert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahreus

mortifizirt — Aus Zweigbahn-Obligationen, welche,
der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet,
nicht rechtzeilig zur Reglisierung eingehen, erlischt jeber An—
spruch, wenn fie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffeutlich
aufgerufen und trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist
nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlöfung vor⸗
gelegt werden.
Berlin, den 15 November 1898.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

— — —

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der Herr Ober-Präsident bat mittelst Erlasses vom
9. Juli d. Is. J.⸗-Nr. 10447 dem Prebyterinm der evan—
gelischen Kir hengemeinde Zell — Alff — Bertrich die Erlaubniß
ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel für den Neubau
einer evangelischen Kirche in Bertrich eine Haussammlung
pei den evangelichen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende
Juli 1899 durch Bevollmächtigte der genannten Gemeinde
abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung sind beauftragt:
1. Pfarrer Ernst Pfender zu Zell,
2. Maurer Peter Jung dafelbst,
3. Sammler Reinhard Knatz zu Elberfeld.
4. Sammler Heinrich Wilhelm Knatz daselbst und
5. die Kollektenkommissionen in Barmen und Elberfeld
Trier, den 30. November 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: von Rosenberg-Gruszezynski

Der Herr Ober«Präsident hat durch Erlaß vom 21.
Oktober d. Is. J.-Nr. 1685, dem Vorstande der evangelischen
Pastoralhulfsgesellschaft für Rheinland die Erlaubniß ertheilt,
daß zu Gunsten der Gesellschaft in jedem der Jahre 1899,
1900 und 1901 eine Hauskollekte bei den evangelischen Be—
wohnern der Rheinprovinz durch Deputierte der Gesellschaft
abgehalten wird.
Mit der Einsammlung der Gaben für 1899 ist, soweit
sie nicht durch synodale oder presbyteriale Organe geschieht,
der bisherige Köllekttant Heinrich Hinkel aus Elberfeld be⸗
auftragt worden.
Trier, den 4. Dezember 1888.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski
            
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