Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der minderjährigen Rosa Blasse, geboren zu Büchel,
Kreis Eckartsberga, jetzt wohnhaft in St. Johann, habe
ich auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 12. Juli 1867
die Führung des Familiennamens „Möbius“ gestattet.
Dies wird unter Hinweis auf Titel 2des Gesetzes
über die Vornamen- und Namensänderungen vom 1. April
1803 zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Trier, den 23. November 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. Vp: Banke.

Der Herr Ober⸗Präsident hat durch Erlaß vom
26. August d. Is. Nr. 13459 dem Vorstande der katho—⸗
lischen Pfarrgemeinde Cappel im Kreise Simmern die
Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zum
Neubau der dortigen katholischen Kirche und der inneren
Einrichtung derselben eine Haussammlung bei den katho—
lischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende September
1899 durch Bevollmächtigte der genannten Gemeinde ab—
zuhalten.
Mit der Einsammlung sind beauftragt:
1. Michael Schawel, Pfarrer zu Cappel, für die ganze
Rheinprovinz mit Auswahl,
Josef Hansen aus Roedelhausen für die Kreise
St. Wendel, Ottweiler, Saarbrücken, Saarlouis,
Johann Peter Klingels aus Roedelhausen für die
Kreise Merzig, Saarburg, Stadt- und Landkreis Trier,
Johann Lukas aus Metzenhausen für die Kreise Bern⸗
kastel, Wittlich Bitburg, Prüm,
Mathias Hammel aus Roedelhausen für die Kreise
Mayen, Ahrweiler, Adenau, Daun.
Trier, den 24. November 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Die über die Gehöfte von Wittwe Ludwig Müller,
Jakob Becker und Friedrich Schepp, sämmtlich zu St. Arnual,
verhängte Sperre wegen festgestellter Maul- und Klauenseuche
bezw. Schweineseuche wird aufgehoben, nachdem eine ordent⸗
liche Desinfektion stattgefunden hat und weitere Erkrankungen
nicht vorgekommen sind.
Saarbrücken, den 4. Dezember 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.

Bekanntmachung.
Bei einer im hiesigen Schlachthof abgeschlachteten Kuh
ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Saarbräücken, den 5. Dezember 1808.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.

Bekanntmachung.
Bei einer im hiesigen Schlachthause geschlachteten, dem
Metzger Acker von hier gehörigen Kuh ist die Maul- und
Klauenseuche festgestellt worden.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Malstatt-Burbach, 4. Dezember 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Burgermeister,
Meyer.

Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Gastwirths Peter Koch in
Wehrden ist wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuch—
die Stallsperre verhängt worden.
Völklingen, den 5. Dezember 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Stüuürmer.

Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Bergmanns Nikolaus Brocker
hierselbst ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rind—
viehbestande amtlich festgestellt worden. Die Gehöftssperre
habe ich verhängt und die nöthigen Schutzmaßregeln angeordnet.
Pütthingen, den 28 November 1898.
Der Bürgermeister,
Pickard.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Auwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Bacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu beftellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, Idar, Kaiserl. Postamt, 3) Landbriefträger,
4) körperliche Gewandtheit, Rüstigkeit, Elementarschulkennt—
nisse, 5) 6 Monate, 6) auf 3monatige Kündigung, 7) —,
8) 700 Mt. Gehalt und 108 Pek. Wohnungsgeldzuschuß
jährlich, 9 Gehalt steigt bis 900 Mk., 10) Bewerbungen
sind an die Kaiserl. Ober-Postdirektion in Trier zu richten.
2. 2) 1. Januar 1899, Jülich, Polizeibehörde, 8) im
Sommer Feldhüter, im Winter Nachtwächter, 4) Gesundheit,
Rüstigkeit, Zuverlässigkeit und Befähigung, Anzeigen über
strafbare Handlungen sachgemäß und fehlerfrei anzufertigen,
5). —, 6) auf Kündigung, 7) —, 8) 600 Mk. pro Jahr,
steigend alle 4 Jahre um 50 Mk. bis zum Höchstbetrage
von 200 Mk., 30 Mte. Kleidergeld und 36 Mt. für Heizung
und Beleuchtung der Nachtwachtlokale, 9) —, 10) die An—
stellung erfolgt ohne Pensionsbrechtigung.
3. 2) 1. Januar 18989, Saarlouis, Bürgermeisteramt,
3) Schuldiener am Progymnasium, 4) Rüstigkeit, Nüchtern⸗
heit, Zuverlässigkeit und Reinlichkeit, 5) 3 Monate, 6) auf
Kündigung, 7) —, 8) 600 Mt. Gehalt. freie Wohnung
und Heizung, 9) ja bei vorzüglicher dienstlicher und außer⸗
dienstlicher Führung, 10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.

Saarbrücken, den 12. Dezember 1898
Der Könialiche Landrath. Bake
            
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