—
X
Handel- und Gewerbetreibende werden noch besonders
darauf aufmerksam gemacht, daß sie verbunden sind, in der
Sleuerertlärung ihr Einkommen aus anderen Quellen z. B.
qaus Kapital- und Grundvermögen, welches sie durch die
Geschaäftsbücher gehen lassen, von dem gewerblichen Ein⸗
kommen gesondert anzugeben. Ferner sind Zinsen von
Hypothekenschulden nicht direkt von dem Einkommen zu 3,
Handel und Gewerbe“, abzusetzen, sondern auf der zweiten
Stile unter 4 besonders anzugeben. Die Zinsen von
Geschäftsschulden dagegen, sogen. Bankierschulden, sind stets
direlt bon dem Einkommen aus Handel und Gewerbe ab—
zuziehen. —
Steuerpflichtige, welche gemäß 8 26 des Ergänzungs—
steuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134)
bon dem Rechte der Vermögensanzeige Gehrauch
machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der
oben angegebenen Frist nach, dem vorgeschriebenen
Formular vei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll
abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögens—
anzeigen bei der Veranlagung der Eraünzunassteuer kann
nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche
Angaben über das Vermögen in der Vermözens mzeige sind
im Z 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Sieuererklärungen
und zu Vermoͤgensanzeigen werden von heute ab zei mir
und 'den Herren Bürgermeistern auf Verlangen kostenlos
verabfolgt.
Saarbrücken, den 3. Dezember 1898.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission.
Gruber, Regierungsrath.
Auf Grund des 83 des Gesetzes über das Grund⸗
buchwesen und die Zwangevollstreckung in das unbewegliche
Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom
12. Aptil 1888 (Ges-S. S. 52) wird bekannt gemacht, daß
die Anlegung des Grundbduchs nunmehr auch fur folgendes
Grundstück erfolgt ist:
Im Gemeindebezirk Dudweiler:
Flur 13 Nr. 8740. 146.
Saarbrücken, den 31. Oktober 1898.
Königliches Amtsgericht. 5.
Nachdem die Maul-und Klauenseuche unter dem Rind—
viehbestande in den Gehöften des Gypsermeisters Adam
Cürette und der Wittwe Nikolaus Freis, beide Deutschherrn⸗
pfad 3 hierselbst, amtlich festgestellt wurde, sind die er—
forderlichen Schutzmaßregeln angeordnet worden.
Saarbrücken, den 30. November 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Bekanntmachung.
Die unter dem Rindviehbestande des Bergmanns Mathias
Kicch zu Clarenthal ausgebrochene Maul- und Klauenseuche
ist nunmehr erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln
sind aufgehoben.
Gersweiler, den 80. November 1898.
Der Bürgermeister.
JNM.: Der Beincordnete,
Seere
Nachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in mehreren
Gehöften hiesigen Orts ausgebrochen ist, wurde die Sperre
über den Ort Kleinblittersdorf verhängt.
Kleinblittersdorf, den 1. Dezember 1898.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Weber.
Tuszug ans der Vacanzentiste
für Mere fir⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) LSaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein; wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Eb die Anstellung auf, Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
99 EOb Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) 1. Januar 1899, Aachen, Königl. technische Hoch⸗
schale, 3) Mechaniker am Ingenieur-Laboratorium, 4) Ab—
solviernng einer 4jährigen Lehrzeit als Schlosser pder
Mechaniker, Nachweis einer mehrjährigen Beschäftigung in
Maschineufabriken. Bedienung und selbständige Wartung von
Dampf⸗- und anderen Motoren, 5) —, 6) auf Kündigung,
7).—. 8) 1350 Mk. jährlich, 9 vorläufig nicht, 10) dem
Hewert ungsgesuche ist außer Zeugnissen ein selbstgeschriebener
Lebenztanf beizufügen, die Geiuche sind an den Rektor der
echnijchen Hochschule zu richten.
2 2) iofort, Andernach, Köngl. Amtsgericht, 3) Kanzlei—
gehilse, 4) schöne, geläufige Handschrift, 5) —, 6) auf
ümonatige Kündigung, 7) —, 8) 0 Pig für die Seite
Schreibwerk, circa 80 Mk. monatlich, 9) —. 10) die Be—
werbungen sind an den aufsichtsührenden Amesrichter zu richten.
3. 2) baldmöglichst, Birkenfeld, Großherzogl. Amts—
gericht, 3) Gerichtsschreiberg hilse, zur Vertretung eines
anderweit beschäftigten Gerichtsschreibergehilfen (voraussichtlich
bis Anfang 1900) mit Aussicht auf weitere Verwendung
nach Beendigung der Vertretung. H gute Handjchrift, einige
Bekanntschaft mit den Geschäften der Gerichtsschreiberei, ins
besondere mit Grundbuchsachen, 5 keine, 6) auf Kündigung,
7) —, 8) Anfangsvergütung jährlich 1000 Mk. 9) bei
fortgeiezt guter Fuhrung Aussicht auf mäßige Erhöhung der
Vergütung, 10) die Stelle gewährt nicht die Rechte eines
Ziviistaatsdieners und keinen Anspruch auf Pension; Be—
verbungen, denen ein eigenhändig geschriebener kurzer Lebens⸗
lauf, Altersbescheinigung, ärztliches Gesundheitsattest,
Führungsattest und der Zivilversorgungsschein anzuschließen,
sind bis zum 17. Dezember 1898 beim Sekretariate des
Großherzogl. oldenburgischen Gesammt-Meinisteriums in
Oldenburg einzureichen.
4) 2) sofort, Engelskirchen, Gemeindekasse, 3) Voll⸗
ziehungsbeamter. 4) gute Elementarschulkenntnisse, 5) —,
6) auf Kündigung, 7) —, 8) an Exekutionsgebühren eirca
450 Mk. jährlich, 9) nein, 10) die Stelle ist nicht pensions—
berechtigt.
5.“ 2. sofort, Köln, Königl. Staatsanwaltschaft, 3)
Kanzleigehilfe, 4) schöne, geläufige Handschrift, 5)) —, 6)
auf 1monatige Kundigaung, 7) —, 8) 9 bis 10 Pfg für
die Seite Schreibwert, cirea 90 is 1930 Nik. monatlich, 9
—, 10) dae Bemert ngen find ut ichten eu die Voritantds
heanten des Xbnial. Tandgericuez in Fein.