Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

*
2*
9
*
—
83
*
2

28
8
**
— —
—3
2.
55
58
32*
4

Beamte,
welche
uu berichten haben.

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Bürgermeister der
Städte.

16. Mai 1898, Nr. 5458
27. Mai 1898,
Nr. 2020 K. A.

5
5.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.

19. August 1890,
Nr. 11527.
9. Tezember 1897,
Nr. 13071.
7. Nov. 1878, Nr. 5036
27. April 1898,
Nr. 4401.
30. Juli 1882,
Nr. 2899.

13

14
15

—10.
10.

desgl.
desgl.

16

13.

desal.

17
18

15. Kommunal-Oberförster
15. Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

5. Juli 1860, Nr. 2770.
21. Oktober 1892,
Nr. 13137,
26. April. 1895, Nr. 4652
9. November 1883,
Nr. 4088.
25. Mai 1898,
Nr. 5706.
14. Februar 1896,
KX. A Nr. 440.
24, Februar 1897,
Nr. 2174.
17. März 1897,
Nr. 2981.
23. Nov. 1867, Nr. 6845 u
27. April 1871, Nr. 3231
24. April 1894,
K. A. 847 und
16. Febr. 1897, K. A. 438
27. Juli 1886,
Kreisblatt 1886, S. 131

19

138.

Herr Bürgermeister hier

20

13.1

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

2

20.

22

20.

desal.

23

25.

desgl.

24

25.

desal.

25

25.

Die Herren Bürger—
meister.

26 31.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

Außer den in meiner Bekanntmachung vom 28. Sep⸗—
tember d. Is. (Kreisblatt Nr. 41) Aufaäefuhrten haben
folgende Personen ihren pro 1898 ertheilten Wandergewerbe—
schein bis jetzt nicht eingelöst:

NAr. des
Gewerbe⸗
scheines

Nam

Wohnort

4460
4461
4494
4388
4467
4529
4530
1398
4246

Stoll Franz Wittwe
Hehn Jakob
Marx Michel
Fuchs Jakob Ehefrau
Woll Johann Ehefrau
Jung Johann Wittwe
Frenkel Benjamin
Colling Konrad Ehefrau
Pfeiffer Christian

St. Johann

MalstattBurbach

Dudiveiler

Clarenthal
Obervölklingen

Gegenstand.

Bekämpfung der Schafräude. (Fehlanzeiae nicht erforderlich.

Nachweisung über im abgelaufenen Monat ertheilte Erlaub⸗
nisse zum Betriebe von Wirthschaften und des Klein⸗
handels mit Brauntwein, oder Erbifnung neuer der—
artiger Betriersstätten.
Feststellung über Zahl, Firma Größe ⁊c. aller im Kreise
vorhandenen gewerblichen Anlagen.
Uebersicht der gewerblichen Fortbildungsschulen. (Fehlanzeige
nicht erforderlich.)
Berechtigungskohlenlisten.
Frlaß von Schutzvorschriften für gewerbliche Arbeiter.

Ueberweisung von zur Zwangserziehung verurtheilten Personen
zwischen 12 und 18 Jahren an Privatanstalten. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung des Forstareals.
Herabminderung der durch polizeiliche Strafverfügungen
festgesetzten Strafen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)

Anzeige des Ergebnisses der periodischen Untersuchung der
eisernen Brücken.
Veränderungen im Stande der Drogen-ꝛc. Handlungen und
Bericht über Besichtigung ꝛc. der Drogenhandlungen.
Vorlage der Berechnungen A und B mit Belägen über
gezahlte Friedensunterstützungen. (Fehlanzeige nicht
erforderlich)
Anträge von Beihülfen aus staatlichen Flußrequlierungsmitteln.
 (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Verzeichniß der Meliorationsverbände. (Fehlanzeige nicht
erforderlich.)
Zeitungsbericht pro IV. Vierteljahr.
Nachweisung der Verkaufsstellen für geistige Getränke und
Becicht über Zäpferunwesen. Die Zahlen sind für
jede Gemeinde und Ortschaft getrennt anzugeben.
Maaß- und Gewichts-Revisionen im abgelaufenen Jahre.

Die Gendarmen des Kreises werden ersucht, den etwaigen
Wandergewerbebetrieb der vorstehend bezeichneten Personen
strengstens zu überwachen und dieselben zur Anzeige zu
bringen, falls sie bei Ausübung ihres Gewerbebetriebes im
Umherziehen, ohne im Besitze des Wandergewerbescheines zu
sein, betroffen werden.
Weiter ersuche ich die Herren Bürgermeister, die ihnen
unterstellten Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender An—
weisung zu versehen.
Saarbrücken, den 21. November 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.