Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachung.
Die Liste der Schmiede- und Wagnermeister, welche an
der Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung
für den Kreis Saarbrücken Theil genommen haben, ist ab—
geschlossen und liegt während zwei Wochen und zwar vom
16. bis 30 d. Mts zur Einsicht und Erhebung etwaiger
Einsprüche der Betheiligten im Kreishause zu Saarbrücken,
Schloßplatz Nr. 16, öffentlich aus. Ich mache dies mit
dem Bemerken bekannt, daß nach Ablauf dieser Frist an—
gebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben.
Saarbrücken, den 10. November 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf den 8 56 des Zuständigkeits⸗
gesetzes vom 1. August 1883 bringe ich hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß, daß von heute ab der Verbindungsweg
der Badestelle mit der Ortsstraße, welche an dem Hause der
Wittwe Karl Willach zu Rockershausen vorbei zur Saar
führt, als ein öffentlicher Weg anzusehen ist.
Privatrechtliche Ansprüche sind bei mir innerhalb zwei
Wochen anzubringen.
Püttlingen, den 2. November 1898.
Der Bürgermeister,
Pickard.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche im Orte Altenwald ist erloschen.
Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben worden.
Salzbach, den 8. November 1898.
Der Bürgermeister,
Wonhtt.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
bei einer im hiesigen Schlachthause geschlachteten, dem Metzger⸗
meister Spielmann hierselbst gehörigen Kuh die Maul- und
Klauenseuche festgestellt worden ist.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet
worden.
Malstatt-Burbach, den 7. November 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Personal-Chronik.

Der bisherige Gerichts-Referendar Valentin Rautenstrauch
bei dem Landgericht zu Trier ist zum Regierungs-Referendar
ernannt und als solcher an die genannte Regierung über—
nommen worden.

Saarbrücken, den 14. November 1898.
Der Könialiche Landrath. Bake

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—

Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.

Der Metzger Johaun Ackermann Sohn zu Quierschied
heabsichtigt auf seinem zu Quierschied gelegenen Grundstücke, Flur 2.
Parzelle Nr. 641/ 166 ein
Schlachthᷣaus

zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Bewerbeordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung vom
19. Juli 1884 mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntniß
zebracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in
weifacher Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten
anzubringen. Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner
Amtsstube während der Dienststunden zur Einsicht offen. Die
Widerspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an welchem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saarbrücker
treisblattes“ ausgegeben wird und ist für alle Einwendungen, welche
richt auf privatrechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch; es können
r nach Ablauf dieser Frist Einwendungen nicht mehr angebracht
verden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
vendungen habe ich Termin auf
Donnerstag, den 1. Dezember er. Vormittags 11 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich,
daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider—
sprechenden gleichwohl mit Erörterung der Einwendungen vor—
gegangen werden wird.
Heusweiler, den 8. November 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
CIG OS.

Der Metzgermeister Carl Weißgerber in Kleinblittersdorf
beabsichtigt, auf Flur 2, Nr. 776228 des Bannes Kleinblitters—
dorf ein
Schlachtbaus

zu errichten.
Dieses Vorhaben wird mit dem Bemerken zur öffentlichen
stenntniß gebracht, daß Beschreibung und Zeichnung der Anlage im
Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht offen liegen. Etwaige Ein—
wendungen gegen die Ausführung der beabsichtigten Anlage sind
innerhalb 14 Tagen bei dem unterzeichneten Bürgermeister schriftlich
in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen.
Die Frist nimmt ihren Anfanag mit Ablauf des Tages, an
welchem das die gegenwärtige Bekanntmachung enthaltende „Saar—⸗
brücker Kreisblatt“ ausgegeben wird. Nach Ablauf der vorbezeich—
neten Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird Termin auf
Freitag, den 2. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr,
auf meinem Amtszimmer anberaumt. Im Falle des Ausbleibens
des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit
der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
stleinblittersdorf, den 8. November 1898. Ra
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Meher.

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