Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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handwerker-Innung für St. Johann⸗-Saarbrücken“ errichtet
werde.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Ge⸗
werbetreibenden, welche die bezeichneten Handwerke betreiben.
dieser Innung an.
Trier, den 22. Oktober 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Nachdem bei der Abstimmung sich sämmtliche betheiligte
Bewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwanges
erklärt haben, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Februar
1899 eine Zwangsinnung für das Handwerk der Schreiner,
Glaser, Drechsler, Stuhl und Korbmacher in dem Bezirke
der Städte St. Johann und Saarbrücken mit dem Sitze in
St. Johann und dem Namen: „Holzarbeiter⸗Innung für
St. Johann-Saarbrücken“ errichtet werde.
Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Ge—
werbetreibenden, welche das Schreiner⸗, Glaser-, Drechsler⸗,
Stuhlmacher⸗- und Korbmacher⸗Handwerk betreiben, dieser an.
Zugleich schließe ich zu demselben Zeitpunkte die be—
stehende freie Innung der vereinigten Holzarbeiter zu
St. Johann.
Trier, den 22. Oktober 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung haben die Herren
Minister des Innern, der Finanzen und der geistlichen,
Anterrichts- und Medizinal ˖Angelegenheiten zufolge Erlasses
bom 23. v. Mts. dem Vorstande des St. Hedwigs-Kranken—
hauses in Berlin die Genehmigung ertheilt, zum Besten der
Erweiterung und des Ausbaues des Krankenhauses eine
Geldlotterie zu veranstalten und die Loose — 300 000 Stück
zu je 3 Mark 30 Pfennig — in der ganzen Monarchie zu
vertreiben.
Die Anzahl der Gewinne beträgt 8335 im Gesammtbetrage
400 000 Mark.
Trier, den 5. Oktober 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski—.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die Vertheilung van Belohnungen aus der Friedrich-Wilhelm⸗
Prämienstiftung für Voiksschullehrer betreffeud.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich⸗Wilhelm⸗
Prämienstiftung für Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier vom 10. Juni 1857 (Amtsblatt 1857 Nr. 46) sind den
nachstehend benannten Lehrern und Lehrerinnen für lang⸗
jährige und erfolgreiche treue Amtsführung Belohnungen
von je 60 Mk. für das Jahr 1898 gewährt und an dem
heutigen Tage, dem Geburtslage Sr. Hochfeligen Majestät
des Königs Friedrich Wilhelm IV, zur Erinnerung an die
Veranlassung der Stiftung die Zuerkennungs-Urkunden aus—
q.fertigt worden.
Im Kreise Saarbrücken:
1. Schaefer Franz, Lehrer in Fischbach,
2. Stedem Philipp, Lehrer in Altenwald,
3. Schunk Angela, Lehrerin in Malstatt-Burbach,
4. Jedosch Lina, Lehrerin in St. Arnual und
5. Goubeaud Louis, Rektor in Völklingen.
Trier, den 13. Oktober 1800

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Unterricht an der landwirthschaftlichen Winterschule
zu Saarlouis hat am Donnerstag, den 3. November d. Is.
Vormittags 914 Uhr begonnen.
Ich mache hierauf wiederholt mit dem Bemerken auf—
merksam, daß Seitens des Kreises Saarbrücken an würdige
Schüler Prämien in Höhe von 120 Mark pro Schüler und
Schulsemester bezahlt werden. Gesuche um Zuweisung dieser
Prämie sind mir alsbald einzureichen.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher werden
um ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 4. November 1898.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bake, Königlicher Landrath.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die für das Jahr 1899 festgeseßten Gerichtstage ir
Püttlingen finden statt am
Mittwoch, den 18. Januar,
‚den 22. Februar.
.den 15. März,
den 19. April,
den 17. Mai,.
den 14. Juni,
den 5. Juli,
den 20. September,
den 25. Oktober,
den 15. November,
„.den 20. Dezember.
Völklingeu, den 11. Oktober 1898.
Königliches Amtsgericht.

Vekanntmachung.
Die Rothlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Peter Heisel zu Wehrden ist erloschen und sind die angeordnete—
A——
Völklingen, den 26. Oktober 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Sturmer.

Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß bei zwei im hiesigen Schlachthause geschlachteten, dem
Metzgermeister Raven hierselbst gehörigen Rindern die Mans—
und Klauenseuche festgestellt worden ist.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln find angeordnet.
Malstatt-Burbach, den 30. Oktober 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Meyer.

Bekanntmachung.
Da die Maul- und Klauenseuche nach dem Gutachten
des Königlichen Kreisthierarztes eine immer größere Aus—
dehnung gewinnt, ordne ich hiermit auf Grund des 864
Abs. 2 und 8 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
27. Juni 1895, betreffend die Inftruktion zur Ausführung
283. Juni 1880 5.
der 88 19 -29 des Gesetzes vom —Asxs5 bis au
            
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