Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr.

Name

Stand

Wohnort

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158 23. 9.98 2ang W. Major
159 24.,, Glaßhoff Theodor Kgl. Oberförster
160 ,„Feibel Forstassessor
IGI L. IO., Lautz Gerichtsreferendar
162 29.9., Schaede Gustav Buchdruckereibesitzer
163 1380.,,„ Röchling L. H. Kreisdeputierter
1641, Groß Karl Forstlehrling
166 1, „„IHdüllenhagen Kgl. Forstaufseher
Saarbrücken, den 10. Oktober 1898

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Karlsbrunn

Saarbrücken
St. Johann

Malstait⸗Burb.

Den Herren Bürgermeistern theile ich hierdurch mit, daß
die nach der diesseitigen Verfügung vom 5. Juli 1889 Nr.
7622 angeordnete regelmäßige Berichterstattung über den
Stand der Reorganisation des Innungswesens bis auf Weiteres
unterbleiben kann.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1898.
Der Königliche Landrath,
Bake.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Viehhändlers Moses Marx, Futter—
straße Nr. 19, ist unter dem Rindviehbestande die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen.
Dieses Gehöft wird hiermit polizeilich gesperrt.
St. Johann, den 12. Oktober 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeisler.
Dr. Neff.

Die Herren Otsschulinspektoren bezw. Rektoren werden
ersucht, die Stundenpläne für das Winterhalbjahr unter
Jenauer Angabe der Unterrichtszeit baldmöglichst einzusenden.
Saarbrücken, den 13. Oktober 1898.
Koͤnigliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mulius.

Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes Uber die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und ia Gemãßheit
der 88 1483 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landes⸗
verwaltung vom 80. Juli 1883 wird nach Anhörung der
Stadtverordneten ⸗Versammlung über die Herstellung von
Bedurfnißanstalten für die an Neubauten beschäftigten Hand⸗
werker und Arbeiter fur den Bezirk der Siadtgemeinde
Malstatt⸗Burbach folgende Polizeiverordnung erlassen:
81.
Bei allen in der Stadtgemeinde Malstatt⸗Burbach zu
errichtenden Neubauten find Bedurfnißanfialten für die beschäf⸗
tigten Handwerker und Arbeiter zu errichten

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Der Königliche Landrath.
Bake.

Diese Bedürfnißanstalten find so herzustellen, daß di—
Benutzung unauffällig geschehen kann, jedenfalls muß dieselbe
dem Straßenverkehr entzogen sein.
Bei größeren Anlagen ist außer der Beduürfnißanstalt
noch eine Baubude für das Unterkommen der Arbeiler und
Handwerker während der Arbeitspausen herzustellen.
82.
Eine Befreiung von der Herstellung der Bedürfnißan⸗
stalten kann nur durch den Nachweis der freien Benutzung
einer in der Nähe vorhandenen anderweitigen Bedurfniß,
anstalt herbeigeführt werden.
83.
Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht sonstige weiter—
gehende Strafbestimmungen zutreffen, mit einer Geldstrafe bis
zu 9 Mk. und im Unvermögensfalle mit verhaltnißmäßiger
Haft bestraft.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 4. Tage nach
ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Malstatt-Burbach, den 6. Oktober 1898.
Der Bürgermeister,
Meyer.

Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Bahnwärters
Wambach ist erloschen und sind die angeordneten Schutzmittel
aufgehoben.
Püttlingen, den 10. Oktober 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister,
Pickard.

— B—

Personal-Chronik.

Der bisherige Gerichts Referendar Willy Jaeger zu
Berlin ist zum Regierungs-Referendar ernannt und als solcher
an die Regierung zu Trier ÜUbernommen worden.
Versetzt ist der Postaffistent Otto Mann von Saar—⸗
gemünd nach Völklingen.
            
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