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Nachdem der Warken eine zweite Ausfertigung ertheilt
worden ist, wird der Schein Nr. 2494 hiermit für un—⸗
zültig erklärt.
Trier, den 6. September 1898.
Auf Grund des Z 26 des Regulativs über Ausbildung,
Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗
dienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jägerkorps
vom 1. Oktober 1897 werden bei den Königlichen Regierungen
zu Frankfurt a. O, Köslin, Stralsund, Posen, Breslau,
Oppeln, Magdeburg, Erfurt, Schleswig, Hannover, Lüneburg,
Koblenz, Trier, sowie im Bereiche der Hofkammer der König—
lichen Familiengüter neue Notirungen der forstversorgungs
berechtigten Jäger der Klasse A bis auf Weiteres dergestalt
ausgeschlossen, daß bei den genannten Behörden nur Mel—
dungen solcher Jagger angenommen werden dürfen, welche
zur Zeit der Ausstellung des Forstversorgungsscheines min—
destens zwei Jahre im Staatsforstdienste des betreffenden
Bezirks beschäftigt sind.
Berlin, den 31. August 1898.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Im Auftrage: Waechter.
Vorstehender Erlaß wird hiermit zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht.
Trier, den 21. September 1898.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Außer den in meiner Bekanntmachung vom 27. Mai
d. Is. (Kreisblatt Nr. 28) Aufgeführten haben folgende
Personen ihren für 1898 ertheilten Wandergewerbeschein bis
etzt nicht eingelöst:
Nr. des
Bewerbe⸗
scheines
Namen
Wohnort
Weber Jakob
Moll Ernst, Ehefrau
Weber Peter, Ehefrau
Huth Nikolaus
Bottfrois Baptist, Wittwe Joh.
geb. Reimsbach
4260 dalmes Jakob, Ehefrau
2397 Schuhmacher
4305 donner Ludwig
4184 Uppel Johann, Wittwe
4076 dörrenbächer Anna Frau Frischmann
1075 Desquiotz Josephine
1074 Braun Philipp
4187 Bungert Franz
1244 1Burgard David
Die Herren Gendarmen des hiesigen Kreises werden
ersucht. den etwaigen Wandergewerbebetrieb der vorstehend
bezeichneten Personen strengstens zu überwachen und dieselben
zur Anzeige zu bringen, falls sie bei Ausübung ihres Gewerbe—
betriebes im Umherziehen betroffen werden.
Weiter ersuche ich die Herren Bürgermeister, die ihnen
anterstellten Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender An—
veisung zu versehen.
SZaarbrücken, den 28. September 1898.
Der Königliche Landrat
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Duddeiler
Der Königliche Kreis-Physikus Dr. Schubert hierselbst
ist durch Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen An—
gelegenheiten zur Theilnahme an einem psychiatrischen Kursus
in Bonn für die Zeit vom 9. bis 28. d. Mtis. beordert
worden. Seine dienstliche Vertretung übernimmt der König
liche Kreis-Wundarzt Dr. Kramer in St. Johann.
Saarbrücken, den 5. Oktober 1898.
Der Koönigliche Landrath,
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über das Grundbuch—
wesen und, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom
12. April 1888 (Ges.⸗S. S. 52) wird bekannt gemacht,
daß die Anlegung des Grundbuchs nunmehr auch faur solgende
Grundstücke erfolgt ist:
Gemeindebezirk Fischbach:
Flur 18 Nr. 478/(1)163, zn 476(1) 168, zu 477/1)1683,
—F
259/1 und 354/1, Flur 16 Nr. 947/205 206 und 8383/29
Saarbrücken, den 21. September 1898.
Königliches Amtsgericht 5.
Bekanntmachung.
Bei 2 Schweinen der Wittwe Karl Kaiser zu Alten—
wald Bergstraße Nr. 15 ist Schweineseuche amtlich festgestellt.
Die Stallsperre ist angeordnet.
Sulzbach, den 7. Oktober 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeisser.
Woyuytt.
Landwirthschaftliche Winterschule zu Saarlouis.
Dieselbe wird Anfang November eröffnet. Die Unter⸗
richtsdauer ist 5 Monate. Das Schulgeld beträgt für einen
Schüler und Winter 20 Mk., für 2 Brüder 30 Mk. Dasselbe
kann Bedürftigen und Würdigen auf Antrag erlassen werden.
Lehrgegenstände für diesen Winter sind: Chemie. Die
für den Landwirth wichtigsten Elemente und deren Ver—
bindungen. Bau und Leben der Pflanzen. Gesteins⸗ und
Bodenkunde. Düngerlehre. Anbau der wichtigsten Kultur—
pflanzen. Wiesen⸗, Gemüse-, Obste und Weinbau. Physik.
Landwirthschaftliche Betriebslehre. Buchführung. Zeichnen.
Feldmessen. Nivelliren. Aufsatz und Geschäftsaufsätze
Rechnen. Raumlehre.
Aufnahmealter 15 bis 25 Jahre. Aeltere Landwirthe
können als Zuhörer theilnehmen. Anmeldungen und Auskunfi
bei Herrn Direktor Murzel hier.
Saarlouis, den 17. Auqgust 1898
Helfferich,
ßönialicher Landrath