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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Nachdem gegen die mit Bekanntmachung vom 16. August
d. Is. veröffentlichte Einziehung des zwischen Garten⸗ und
Von der Heydtstraße belegenen Theiles der Parallelstraße,
m Kataster eingetragen als:
Flur 14 Nr. 408/45,
15 Nr. 605/128 und 602101 ꝛec.,
„17 Nr. 840/94 2e. und 849/158.
innerhalb der vierwöchentlichen Frist Einwendungen nicht
erhoben worden sind, so wird die Einziehung des genannten
Wegetheiles in Gemäßheit des 8 57 des Zuständigkeits—
zesetzes vom 1. August 1883 hiermit endgültig beschlossen.
Malstatt-Burbach, den 24. September 1898.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister,
Meyer.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Knechtes Peter Heisel
zu Wehrden ist die Rothlaufseuche ausgebrochen und das
fragl. Gehöft deshalb polizeilich gesperrt worden.
Völklingen, den 16. September 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Die in Nr. 16 des Kreisblattes vom 18. April 1898
ausgeschriebene Aufenthaltsermittelung des Otto Weiß, sowie
der Nachtrag hierzu (Kreisblatt Nr. 28) werden hiermit als
zrledigt zurückgenommen.
Saargemünd, den 15. September 1898.
Der Militär-Untersuchungs-Richter
II. Bataillons k. b. 28. Infanterie⸗Regiments.
Stirner, Regiments-Auditeur.
Dier Postaffistent Zeitler ist von Ohligs nach Sulzbach
Kreis Saarbrücken) versetzt.
Der Förster Hemmerling zu Dasburg in der Ober—
försterei Prüum ist vom 1. Oktober d. Is. ab auf die
Försterstelle Scheidt in der Oberförsterei Saarbrücken ver—
etzt worden.
Der Königl. Förster Bottler zu Oberkail in der Ober⸗
försterei Gerolstein ist vom 1. Oktober d. Is. ab auf die
Försterstelle Karlsbrunn versetzt worden.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
s) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
5. 2) sofort, Siegburg, Königl. Direktion des Feuer—
werks-Laboratoriums. 3) Kanzleischreiber, 4) gute, deutlicht
und geläufige Handschrift, sowie Sicherheit in der Recht
schreibung, 5), —, 6) Entlassung jederzeit ohne Kundigung
zuläsffig, 7) keine, 8) für jeden Bogen Schreibarbeit 85 vfg.
)) —, 109) Bewerbungen find an die Königl. Direktion des
Feuerwerks-Laboratoriums zu Siegburg zu richten, denselben
ind der Zivilversorgungsschein, die Militärpapiere, ein eigen
händig geschriebener Lebenslauf, Beschäftigungs- und polizeiliche
Führungszeugnisse beizufügen; Reise⸗ und Umzugskosten
werden nicht gewährt.
6. 2) —, Uedersdorf, Kreis Daun (Eifel), Magistral
Niederstadtfeldt, 3) Gemeindeförster. 4) Forstiversorgungs—
berechtigte und Reservejäger der Klasse A. J. können nur in
soweit berücksichtigt werden, als den Bewerbungen die Er—
klärung beiliegt, daß Bewerber gemäß 8 80 der Bestimmungen
vom 1. Oktober 1897 durch die Anstellung auf der Gemeinde—
försterstelle ihre Versorgungsansprüche als erfüllt betrachten
Bewerbungen find unter Beifügung des Berechtigungsscheins
und der sonstigen Personalpapiere binnen 6 Wochen an den
Magistrat zu Niederstadtfeldt einzureichen, 5) —., 6) —
7) — 8) Jahreseinkommen 1000 Mk., Miethsentschädigung
150 Mk., 14 Raummeter Derbholz und 20 Raummeter
Reiser, im Durchschnittswerthe von 120 Mk., bei Berechnung
des Ruhegehalts anzurechnen, 9) steigt nach 3 Jahren um
100 Mk. und dann alle 8 Jahre um je 60 Mk. bis zum
Höchstbetrage von 1500 Mk., welcher nach 27 Jahren er
reicht wird.
Saarbrücken, den 26. September 1898.
Der Könialiche Landrath. Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
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—FäÆ
Bei uns ist zu haben
Verzeichnis
der in den Betrieben vorgenommenen
Sonntagsarbeiten
auf Grund des Z 1056 (resp. 105 e) der
Gewerbeordnung
(Titel- und Einlagebogen).
Ferner nehmen wir Bestellungen an auf
Plalkate, betreffend:
Außuahmen von dem Verbote der
ẽsountagzarbeit im Gewerbehetrieb
(S 105d der Gewerbeordnung)
mit oder ohne Aufdruck der Sondervorschriften.
Gebr Hofenr,
Saarbrücken.
UA
Pe⸗saktion des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa pvon Gebrü d 7D 4 Saarbrücken