Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

J!

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund des 83 des Gesetzes über das Grundbuch—
wesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom
12. ÄApril 1888 (G⸗S. S. 52) wird bekannt gemacht, daß
die Anlegung des Grundbuchs nunmehr auch fur folgende
Grundstücke erfolgt ist:
J. im Gemeindebezirk Fischbach:
Flur 16 Nr. 945/203;
II. im Gemeindebezirk Malstatt-Burbach:
Flur 1 Nr. 478/151 und 637/151.
Saarbrücken, den 8. August 1898.
Königliches Amtsgericht 5.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5, 6 und 18 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird für den Um—
fang der Bürgermeisterei Püttlingen Nachstehendes verordnet:
81.
Nachdem in der Bürgermeisterei Puttlingen fast sämmt⸗
liche öffentliche Laufbrunnen in Ventilbrunnen umgeändert
worden sind, muß auch zur Erreichung des angestrebten
Zwecks darauf Bedacht genommen werden, daß die Ventile
an den resp. Brunnen nach Deckung des Wasserbedarfs
jedesmal geschlossen werden. Die Ventile sind deshalb nur
bei Wasserentnahme zu öffnen, müssen aber auch sofort nach
Füllung der unter das Ablaufrohr gestellten Gefäße wieder
geschlossen werden. Es ist untersagt den Hebel festzubinden,
oder irgend welchen Gegenstand unter denselben zur Oeffnung
resp. zur Offenhaltung des Ventils anzubringen.
82.
Nichtbefolgung dieser Anordnung zieht eine Geldstrafe
bis zu 9 Mark, im Unvermögensfalle entsprechende Hafi—
strafe nach sich.
83.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem dritten Tage
ihrer Bekanntmachung im „Kreis-Blatte“ in Kraft.
Püttlingen, den 28. August 1898.
Der Bürgermeister.
Vickard.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
b) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kauͤtion und ob dieselbe durch Ge⸗
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Sötelle.
) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
J. 2) sofort, Brauweiler, Rheinische Provinzial⸗Arbeitsanstalt,
 8) Ausseher, 4) Energie, Nüchternheit und körper⸗
iche Küstigkeit. 5R6 Monate, 6) auf Lwöchige Kundigung,
7) keine 8) 1000 Mk. Gehalt, 160 Mt. Miethsentschädigung
vent. Dienstwohnung, 125 Mk. Kleidergeld und freie
Heizung und Beleuchtung, 9) das Gehalt steigt von 2 zu2
Jahren um 75 Mk. bis 1600 Mk.10) persönliche Vor⸗
tellung erwünscht; nur solche Anwärter wde vdie udn

offiziercharge bekleideten, werden berücksichtigt; Pensionsbe—
rechtigung nach djähriger Dienstzeit in Aussicht; Militär—
dienstzeit wird bei der Penfionirung mitgerechnet.
2. 2) —, Cordel, Magistrat Ehrang, Kreis Trier,
3) Gemeindeforster, 4) Anstellungsberechtigte wollen ihre
Bewerbungen unter Beifügung ihres Berechtigungsscheins und
der sonstigen Personalpapiere binnen 8 Wochen an den
Magistrath zu Ehrang einreichen; Forstversorgungsberechtigte
und Jäger der Klasse A. J. können nur in soweit Berück—
ichtigung finden, als den Bewerbungen die Erklärung bei—
iegt, daß Bewerber gemäß 8 80 der Bestimmungen vom
. Oktober 1897 durch die Anstellung auf der Gemeinde—
örsterstelle ihre Forstversorgungsansprüche als erfüllt be—
rachten, 5) —, 6) —, 7) — 8) Jahreseinkommen 1000 Mk.,
reie Dienstwohnung, welche mit dem Betrage von 200 Mk.
cuhegehaltsfähig ist, 13,4 Raummeter Derbholz und 20
Raummeter Reiserholz, welches mit dem Durchschnittsbetrage
von 120 Mk. als ruhegehaltsberechtigt gilt; die Stelle ge—
hört der Wittwen⸗ und Waisenversorgungs-⸗Anstalt fuür die
Rheinprovinz an, 9 steigt nach 3 Jahren um 100 Mtk., so⸗
dann von 3 zu 3 Jahren um je 50 wik. bis zum Gesammt⸗
betrage von 1500 Mk., welcher nach 27 Jahren erreicht wird.
8. 2) sofort, Haugard, Bürgermeisteramt Wiebels—
kirchen, 3) Feldhüter, 4) körperliche Rüstigkeit und Gewandt—
heit in schriftlichen Arbeiten, 5) 6 Monate, 6) auf 1monatige
Kündigung, 7) keine, 8) 288 Mk. jährlich, 9) nein, 10) die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
4. 2) 1. Oktober 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 3) Postschaffner, 4) Elementarschulkenntnisse und
körperliche Rüstigkeit, ) 6.Monate, 6) auf Z3monatige
Kündigung, 7) —, 8) 800 Mk. Gehalt und der gesetzliche
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, 10) Bewerbungen sind
an die Kaiserl. Ober⸗Posidirektion in Koblenz zu richten.
5. 2) 1. November 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 8) Postschaffner, 4) Elementarschulkenntnisse und
körperliche Rüstigkeit. 5)6 Monate, 6) auf 3monatige Kün⸗—
digung. 7) —, 8) 800 Mt. Gehalt und 180 Mk. Wohnungs⸗
geldzuschuß jährlich, 9) das Gehalt steigt bis zu jührlich
1500 Mk., 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober—
Postdirektion in Köln zu richten.
6. 2).1. August 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 8) Postschaffner, 4) Elemetarschulkenntnisse, 5) 6
Monate, 6) auf Lebenszeit, 7? —, 8) 800 Mk. Gehalt und
der bestimmungsmäßige Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9)
ja, 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober-Poftdirektion
in Aachen zu richten.
7. 2)4. November 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 3) Briefträger, 4) Elementarschulkenntnisse, 5) 8
Monate, 6) auf Lebenszeit, 7) —, 8) 800 Mk. Gehalt und
der bestimmigsmäßige Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja,
10) Bewerbungen sind an die Kaiserl. Ober⸗Poftdirektion in
Aachen zu richlen.
8. 2) 1. Oktober 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 8) Landbriefträger, 4) Elementarschulkenntnisse,
5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit, 7) —, 8) 700 Mk. Ge—
halt und der bestimmungsmäßige Wohnungsgeldzuschuß
jährlich, 9) ja, 10) Bewerbungen find an die Kasserl Ober—
Postdirektion in Aachen zu richten.

Saarbrücken, den b. September 1898.
Der Königliche Landrath, beurl.
J. V.: von Bembera, Regierungas⸗Assesior
            
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