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Anhang
zur
Baupolizeiordnung vom 5. August 1898
betreffend
die Zoneneintheilung,
gemäß 88 13 und 36.
A. Zoneneintheilung der Stadt Saarbrücken.
Die Zone 1J umfaßt denjenigen Theil des Stadt—
gebietes, weicher umgrenzt ist durch die Saar, die Göbenstraße
bon der Saar bis zur Heuduckstraße, die Heuduckstraße von
der Göben- bis zur Roonstraße, die Roonstraße von der
Heuduck⸗ bis zur Vorstadtstraße, die Vorstadtstraße, die Schloß—
sraße, den Schloßplatz, die Thalstraße bis zur Spicherer⸗
bergstraße, die Spichererbergstraße von der Thalstraße bis
zur Saar.
Außerdem fallen in die Zone 1: Die Metzerstraße
von Haus Nr. 27 bis zur Vorstadtstraße, die südliche Seite
der Vorstadt- und Schloßstraße, sowie des Schloßplatzes, die
Hintergasse, die südliche Seite der Thalstraße bis zur Spicherer—
dergstraße, die südwestliche Seite der Linsengasse bis zur Ver—
bindungsstraße, die nordösttiche Seite der Linsengasse bis zum
Pförtchen, die östliche Seite der alten Metzerstraße bis zum
Versorgungshaus, die von den beiden Straßen „Am Hahnen“
eingeschlossene Fläche, der Stadttheil zwischen Francoisstraße,
Gobenstraße, Friedhofweg, Deutschherrnpfad und Verlängerung
der Gäͤrtnerstraße.
Endlich fällt in die Zone J der frühere Dorfbezirk
St. Arnual, soweit derselbe durch vorhandene Straßen zur
Bebauung bereits aufgeschlossen ist.
Die Zone JII umfaßt die sämmtlichen, durch den Be—
bauungsplan für die Bebauung in Aussicht genommenen
Theile des Stadtgebiets, insoweit dieselben nicht in Zone J
oder Zone III allen.
Die Zone III, welche einer landhausmäßigen Be—
bauung vorbehalten bleibt (& 86 der Bauordnung), wird
umgrenzt von dem Theil der Alleestraße zwischen dem Kasino—
grundstüd — dieses eingeschlossen — und der Zähringerstraße,
der Lothringer-, Elsässer- Holtzendorff-⸗, St. Arnualer- und
Thalstraße bis zur westlichen Grenze des Kasinogrundstückes.
Von dieser Fläche fallen jedoch in Zone II: Der
zwischen der Zähringer- und Steinstraße gelegene Theil der
St Arnualer-Siraße in ca. 45 mm Tiefe und der zwischen
Steinstraße und Holtzendorffstraße gelegene Theil dieser Straße
in ca. 50 m Tiefe.
Außerdem fallen in FJone III der Triller, der Reppers⸗
berg, der Nußberg, die Grundstücke am oberen Theil der
Spichererbergsiraße, am 40er Grab und am ersten Lerches⸗
flurweg.
B. Zoneneintheilung der Stadt St. Johann.
Die Zone 1 umfaßt das Gebiet begrenzt von der
Saar, Straße 16 (untere Lauerfahrt), Bismarckstraße, Straße
22, 19, 18, 28, einschließlich Verlängerung über den Rothen—
berg bis zum Schnittpunkte der Straße 9 mit der Dudweilerstraße,
westliche Theilstrecke der Straße 9, Luisenstraße östlich
bis zu der auf dem Zonenplan vom 22. November 1897
J.-Nr. 3506 bezeichneten Grenzlinie A—B, obere Viktoria⸗
raße, Bahnanlage und Banngrenze Malstatt.
Die Zone II umfaßt das Gebiet begrenzt von der
Saar, Straße 44, Mainzerstraße beiderseitig — südliche Theil⸗
strecke zwischen Straße 24 (obere Lauerfahrt) und Straße 44,
sedoch nur bis auf eine Tiefe von 30 m —, Straße 24,
Bismarckstraße, Straße 22, 19, 18, 28 einschließlich Ver—
sängerung über den Rothenberg bis zum Schnittpunkt der
Straße d mit der Dudweilerstraße, Straße 9 bis zum
Punkle C des erwähnten Zonenplanes, Grenzlinie C —D
his zum Bahndamm, Bahndamm Saargemünder Linie bis
zur Eisenbahn-Ueberführung, der Mainzerstraße und Straße 52
hbis zur Saar. Die Bestimmung zweier Gebiete dieser Zone,
in denen alle industriellen Anlagen die unter 8 16 der Ge—
werbeordnung fallen, besonders begünstigt werden sollen. bleibt
worbehalten.
Die Zone 1III, welche einer landhausmäßigen Be—
bauung vorbehalten bleibt (ß 36 der Bauordnung), umfaßt
das Gebiet begrenzt von der Saar, Straße 16 (untere
Lauerfahrt), Bismarckstraße, Straße 24 (obere Lauerfahrt)
bis zum Punkte E, Parallele der Mainzerstraße in einem
Abstande von 80 mebis zum Schnittpunkte F der Straße 44.
Straße 44 bis zur Saar.
Ferner das Gebiet begrenzt von der Bahnanlage, Grenz—
linie C, Straße 9, Königin Luisenstraße bis zum Punkt A
Grenzlinie A—B, obere Viktoriastraße bis zur Bahnanlage
O. Zoneneintheilung der Stadt Malstatt-Burbach.
Die Zone J umfaßt das Gebiet zwischen der Saar
und der Eisenbahnlienie Saarbrücken-Trier und
die Zone II das Gebiet nördlich der Zone J.
Eine Zone III ist für Malstatt-Burbach nicht fest—
gesetzt.
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