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Bewichten aufzustellen und die Benutzung derselben zum
Nachwiegen der verkauften Backwaaren jederzeit zu gestatten.
83.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach
8 148 Nr. 8 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu
150 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün⸗
digung durch das „Kreisblatt“ in Kraft. Mit demselben
Zeitpunkte tritt die Verordnung vom 3. Oktober 1891
außer Kraft.
Riegelsberg, den 14. Juli 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister,
Speicher.
Bekanntmachung.
Auf dem Eschberger Hofgute ist bei einer nothgeschlachteten
uh der Milzbrand amtlich festgestellt worden.
Ueber das Gehöft wird die Sperre verhängt.
Brebach, den J1. August 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeisler,
Fritsch.
Bekanntmachung.
Die Geflügel-Cholera auf dem Fennerhof ist erloschen.
Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.
Völklingen, den 2. August 1898.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Personal-Chronik.
Der Vergrevierbeamle des Reviers Neunkirchen, Bergrath
Raiffeisen zu Saarbücken, ist zum Bergwerksdirektor der
Berginspektion VI, Grube Reden, und der Berginspektor
Morsbach von Berginspektion IV, Grube Dudweiler, unter der
Beilegung des Charakters als Bergmeister, zum Bergrevier—
beamten des Reviers Neunkirchen ernannt worden.
Bei der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken ist der
Bergrath Franz, Mitglied und Justiziar, an das Oberberg⸗
amt zu Breslau und der Justiziar Koch von der Zentralver⸗
waltung zu Zabrze als Mitglied und Justiziar an die Berg—
werksdirektion zu Saarbrücken versetzt worden.
Die Schichtmeister und Sekretäre Fretter von der Berg⸗
inspektion J. Grube Kronprinz, und Loeben von der Berg—
inspektion II, Grube Gerhard, sind zu Bergwerksdirektions—
Zekretären und an deren Stellen die Revierbüreau-Assistenten
Zinneke, bisher zu Neuwied, und Dettler hisher zu Zeitz, zu
Schichtmeister und Sekretären ernannt worden.
Gestorben sind der Bergwerksdirektions-Sekretär Buchholtz
und der Bergschul-Hauptlehrer Debberthin.
Der bisherige Gerichts-Referendar Alexander Freiherr
von der Goltz zu Frankfurt a / Main ist zum Regierungs Referen—
dar ernannt und als solcher an die Regierung in Trier über—
40mmen worden.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat Juli 1898 sind an Einlagen
eingezahlt.... 246503,95 M.,
und zurückgenommen worden. .. 1986147,311,,
Mithin Mehr-⸗-Einnahme.. 0366
Saarbrücken, den 1. August 1898.
Der Rendant,
Dettweiler.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-⸗-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Bacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der, etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kundignng erfolgi.
7), Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) 1. August 1898, Aachen, Königl. Polizei-Direktion,
3) Schutzmann, 4) Charge: Unteroffizier, Nüchternheit,
Energie, gutes moralisches Verhalten, körperliche Gesundheit
und Rüstigkeit, jetzige Größe mindeftens voll 1,70 Meier,
zutes Auffafsungsvermögen, genügende Gewandtheit in der
schriftlichen Darstellung und Schuldenfreiheit, 85) 6 Monate,
6) auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1000 Mt. Anfangsgehalt,
180 Mk. Wohnungsgeldzuschuß und Dienstkleidung (Unisorm),
M ja, durch successives Aufrücken in die höheren Gehalts—
klassen bis zum Höchstgehalt von 1500 Mk. jährlich, 10)
während der Probezeit wird nur eine Remuneration in Höhe
des Anfangsgehalts der Schutzleute von 1000 Mk. jährlich
gezahlt.
2. 2) 1. November 1898, Saarbrücken, Kaiserl. Post—
amt, 3) Postschaffner, 4) körperliche Gewandiheit, Rüstigkeit,
Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf 3 monatige
Kündigung, 7) —, 8) 800 Mk. Gehalt und der gesezzliche
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, das Gehalt sieigi bis
zu 1500 Mk. jährlich, 10) Bewerbungen sind an die Kaiserl.
Ober-Postdirektion in Trier zu richten.
Saarbrücken, den 8. August 1898.
Der Königliche Landrath. Bake.
Deffentlicher Anzeiger.
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Redoksson des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaga von Gebrüder Hoefer in Saarbrücken