Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
jeden Montag.
Abonnements⸗
preis:

Saarbrücker

Insertions⸗
gebühren:
die 4gespaltene
Petitzeile
oder
4 deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken. —

ährlich 2 Mark,
uuswärts bei den
Postanstalten
2,50 Mark.

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Vr. æ1.

Montag, den 1. August EX
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juni 1898.
Saarbrucken. St. Johann.
4*3
24 —
22 —
20 —
20 50
20 —
9 —
20 —
18 50
7 —
18 25
17 25
16 25
26 50
26 50
33 —
875
5 25
5 25
135 —
140
120
150
140
130
160
230
376 43
— 55
— 35
— 70
— 45
— 70
— 70
— 40
— 70
320
380
— 18
160

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 812 vormals
40/0 igen Staatsanleihe von 1876 bis 1879.
Die Zinsscheine Reihe V Nr. J bis 20 zu den Schuld⸗
oerschreibungen der Preußischen konsolidirten 312 vorinals
k0/0 igen Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die Zinsen
für die Zeit vom 1. Juli 1898 bis 30. Juni 1908 nebst den
Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom
7. Juni 1898 ab von der Kontrolle der Staaispapiere hier⸗
elbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9
dis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
owie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben personlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
»der Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die stontrolle der Staats
papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
nit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
jogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnisfsen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
söniglichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinaan eisungen abhanden gekommen find;, in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkafsen
mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 23. Mai 1898.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Weizen, guter Sorte..
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
gute
mittlerer
geringe
guter
mittlerer
geringer .
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise⸗ Vohnen (weiße)
dinsen.55
Eß⸗Kartoffeln...
Richt? Stroh ....
Krumm⸗
Heu......
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch .
Kalbfleisch .. ..
Hammelfleisch ..
Speck ger. (hiefiger)
Eßbutter..5
Eier,.
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl,
Gerstengraupen ..
Gerstengrütze. ..
Buchweizen⸗Grütze.
Hafergrütze .
Hirse..
Reis, Java mittlerer.
Kaffee, Java mittlerer roh
gelber gebrannter
Speise-Salz .... W
Schweine-Schmalz...5.
Trier, den 6. Juli 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Hoppe.

Der Herr Ober⸗-Präsident hat durch Erlaß vom 16.
Juni d. Is. J.-Nr. 9594 die Frist zur Äbhaltung der der
Niederlassung der Schwestern vom hl. Geist aus dem Mutter—
hause Marienhof bei Koblenz unterm 22. November v. 38.

S ——“ ü—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.