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Bekanntmachung.
Die Gemeinde Völklingen beabsichtigt, den von der
Wilhelmstraße nach der Eisenbahn zwischen den Franz'schen
Gärten führenden Weg aufzuheben.
Einspruche hiergegen sind binnen 4 Wochen von dem
Tage der Ausgabe des diese Bekanntmachung enthaltenden
Kreisblattes“'ab bei der unterzeichneten Behörde anzubringen.
Völklingen, den 27. Juni 1898
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister
Stürmer.
Personal-Chronik.
Uebergetreten zur Provinzial⸗Verwaltung ist der Assistent
Leininger bei dem Amtsgerichte in Saarbrücken.
Versetzt sind: der Telegraphenassistent Grünheid von
Köln (Rhein) nach Saarbrücken, der Postassistent Reiß
von Sulzbach nach Frankfurt (Main).
Etaͤtsmäßig angestellt sind als Post-Assistenten: die
Postanwärter Wahl in Malstatt-Burbach, Hacke in Saarbrücken;
als Telegraphenassistent: der Telegraphenanwärter Langer
in Saarbrücken.
Der hisherige Bureauhülfsarbeiter, Zivilsupernumerar
Schmitt ist zum Regierungs-Sekretär bei der Könialichen
Regierung zu Trier ernannt worden.
Ernannt ist der Militäranwärter Muskalla in Rhaunen
zum etatsmäßigen Gerichtsschreibergehülfen bei dem Amtsgerichte
in Saarbrücken.
Auszug aus der Vacanzenliete
für Mislitair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
3) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit,
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle,
b) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen,
1. 2) sofort, Aachen, Königl. 15. Division in Köln, 3)
katholischer Divisionsküster, 4) Bewerber muß im Besitz des
Zivilversorgungsscheins sein und einige Gewandtheit mit der
Feder besitzen, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit, 7) —, 8)
1000 Mtk. Anfange gehalt neben dem tarifmäßigen Wohnungs—
geldzuschuß und Servis jährlich, 9) das Gehalt steigt in 8
Dienstaltersstufen alle 3 Jahre, und war in der 2. und 3.
Stufe um je 100 Mk., von der 4. bis 8. Stufe um je
30 Mk., 10) Bewerber muß katholisch sein, persönliche Vor⸗
stellung erwünscht.
2. 2) sofort, Koblenz, Königl. 15. Division in Köln,
3) evangelischer Divisionsküster, 4) Bewerber muß im Be—
sitz des Zivilversorgungsscheins sein und einige Gewandtheit
mit der Feder besitzen, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit, 7)
8) 1000 Mt. Anfangsgehalt neben dem tarifmäßigen
Wohnungsgeldzuschuß und Servis jährlich, 9) das Gehalt
steigt in 8 Dienstaltersstufen alle 3 Jahre, und zwar in der
2. und 3. Stufe um je 100 Mk. von der 4. bis 8. Stufe
aum je 60 Mk., 10) Bewerber muß evangelisch sein, persönliche
Vorstellung erwünscht.
. 3. 2) sofort, Köln, Königl. 15. Division in Köln, 8*
katholischer Divisionsküster, 4y Bewerber muß im Besitz des
Zivilversorgungsscheins sein und einige Gewandtheit mit der
Feder besitzen, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit, 7) —, 8)
I000 Mk. Anfangsgehalt neben dem tarifmäßigen Wohnungs⸗
geldzuschuß und Servis jährlich, 9) das Gehalt steigt in 8
Dienstalterstufen alle 3Z Jahre, und zwar in der 2. und 3.
Stufe um je 100 Mk., von der 4. bis 8. Stufe um je 60 Mk.,
10) Bewerber muß katholisch sein, persönliche Vorstellung
erwünscht.
4. 2) 10. September 1898, Vilich, Bürgermeisteramt,
3) Feldhuͤter, 4) Lesen und Schreiben, sowie Abfassung einer
schriftlichen Anzeige, 5) —, 6) auf Kündigung, 7) —, 8)
300 Mk. Gehalt jährlich, 9) nein, 10) die Stelle ist nicht
vensionsberechtigt.
5. 2) 1. Juli 1898, Weiskirchen, Bürgermeisteramt, 3)
Feldhüter und Ortspolizeidiener, 4) gesund und kräftig,
tadellose Führung, muß lesen und schreiben können, 5)4
Wochen, 6) auf 4wöchige Kündigung, 7) —, 8) 220 Mk.
Behalt jährlich, 9) vorläufig nicht, 10) die Stelle ist nicht
vensionsberechtigt.
6. 2) 1. September 1898, wird bei der Einberufung
bestimmt, 3) Briefträger, 4) Elementarschulkenntnisse und
körperliche Rüstigkeit, 5) 6 Monate, 6) auf 3monatige
sündigung, 7) —, 8) 700 Mk. Gehalt und der gesetzliche
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) ja, 10) Bewerbungen sind
an die Kaiserl. Ober-Postdirektion in Koblenz zu richten.
7. 2) sofort, Koblenz, Ober⸗-Bürgermeisteramt, 3)
Park-Aufseher für die städtischen Anlagen, 4) Bewerber
muß durchaus gesund, körperlich rüstig und darf mit chro—
nischen Leiden nicht behaftet sein bezw. keine Anlagen zu
hronischen Leiden haben; aktive Militärpersonen haben solches
zurch ein regimentsärztliches, Zivilpersonen durch ein Kreis⸗
physikatsattest nachzuweisen; gute Elementarschulbildung
erforderlich, 5) 6 Monate, 6) auf Zmonatige Kündigung,
7) —, 8) während der Probezeit 8 Mk. Diäten täglich,
nach endgültiger Anstellung 1200 Mk. Gehalt jährlich, 9)
ja, 10) die Stelle wird mit der endgültigen Anstellung
nensionsberechtigt mit Anspruch auf Wittwen- und Waisen⸗
»ersorgung; 5 Jahte lang sind 3 vom Hundert des Gehalts
an die Wittwen- und Waisenversorgung der städtischen
Beamten zu zahlen; über Anrechnung der Militärdienstzeit
wird besondere Vereinbarung vorbehalten.
8. 2) 1. September 1898, Münstereifel, Königl. Gym⸗
nasium, 3) Schuldiener, 4) körperliche Rüstigkeit und Nüchtern—
heit, katholische Konfession, 5) 6 Monate, 6) auf Kündigung,
7) —, 8) 800 Mk. Gehalt jährlich und Dienstwohnung,
250 Mk. für Gestellung des Reinigungsmaterials und der
Arbeitshilfe bei der Reinigung jährlich, 9 ja, das Gehalt
steigt bis zu 1200 Mk. jährlich, 10) Meldungen, denen der
Zivilversorgungsschein und der Lebenslauf beizufügen sind,
sind an das Königl. Provinzial-Schul-Kollegium in Koblenz
zu richten.
9. 2) in den nächsten Monaten, wird bei der Ein—
berufung bestimmt, 3) 2 Nachtwächter für den Statious—
dieust, 4) Bewerber müssen körperlich gesund und rüstig
ein, namentlich ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farben⸗
interscheidungsvermögen besitzen, die Gegenstände des Volks—
interrichts kennen, insbesondere in deutschen und lateinischen
Buchstaben Gedrucktes und Geschriebenes lesen, deutsch leser—
ich schreiben und in den 4 Grundarten mit ganzen benannten
Zahlen rechnen können; Alter nicht über 40 Jahre, 5) 8
Monate, nach deren Ablauf zugleich die Prüfung zum Nacht—
vächter für den Stationsdienst abgelegt werden muß, 6) auf
lmonatige Kündigung, 7) — 8) zunächst je 696 Mk. diäta—⸗