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Bekannimachung.
Von den Anleihescheinen der Stadt Malstatt-Burbach
vom 2. Januar 1888, 1. Juli 1888, 1. November 1888,
2. Januar 1889, 1. Oktober 1891 und 1. Juli 1893 find
ausgeloost und werden hiermit gekundigt:
Buchstabe A zu 1000 Mk.
Nr. 8.
Buchstabe B zu 500 Mk.
Nr. 6, 11, 60. 198, 208, 209, 218, 235, 237, 288,
2583, 261, 262, 264, 265, 266, 274, 280, 281, 292, 301,
303, 305, 306, 308, 309, 310, 312, 315, 328, 331, 334,
335, 337, 342, 343, 345, 346, 347, 354, 360, 366.
Buchstabe Czu 200 Mk.
Nr. 19, 20, 38, 43, 61, 65, 66, 71, 72, 89, 111
und 116.
Die Ruckzahlung findet gegen Einsendung der Schuld⸗
scheine nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein⸗
Anweisungen am 1. Juli 1888 bei der hiesigen Stadt⸗
kasse J statt.
Von letzterem Tage ab hört die Verzinsung der aus—
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 28. Dezember 1897.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Auf Grund Verfügung der Kgl. Regierung in Trier
vom 5. Juli 1876 1 A8619 wird das schifffahrtreibende
Publikum hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wegen der inner⸗
halb Saarlouis beim Sandrechen Seitens der Militärbe—
hörde angelegten Schwimm⸗- und Badeanstalt nebst Nachen⸗
fähre, die dort zu Berg fahrenden Schiffe erst oberhalb der
Nachenfähre die Halfenpferde wieder anlegen dürfen. Die
Schiffer werden hierdurch vor jeder Beschädigung der por—
genannten Anlagen beim Passiren derselben verwarnt.
St. Johann a. S., den 27. Mai 1888.
Der Königliche Baurath,
Werneburg.
Warnung
vor dem gemeinschädlichen Treiben des Kurpfuschers Jürgensen.
Der frühere Elementarlehrer Hans Peter Jürgensen,
wohnhaft in Koblenz, Adamstraße Nr. 10, wegen Beilegung
eines ärztlichen Titels und wegen Auslübung der Heilkunde
im Umherziehen durch die erste Strafkammer des Königl.
Landgerichts zu Koblenz am 15. November 1894 zu einer
Geldfsirafe von 100 Mark bezw. 10 Tagen Haft verurteilt,
kündigt in einer großen Zahl von Lokalblättern in weitem
Umfange sein Heilverfahren gegen „offene Beinschäden,
Krampfadergeschwüre und Hautkränkheiten (Lupus, fressende
Flechte)“ an.
Wie die wiederholte Untersuchung ergeben, bestehen
seine Mittel in gewöhnlichen Salben (von Blei, Zink ꝛc.),
Pflastern, Kräutern und Medikamenten, die ohne ärztliche
Verordnung jedermann im Handverkauf in der Apotheke
zugänglich und allgemein dekannt sind. Diese Mittel
laßt er aus der Apotheke von Größer in Trier in großen
Mengen unter Postnachnahme zu Beträgen bis 8 Mark und
darüber beziehen.
Die Forderungen, welche er für seine im Auflegen von
Salben, Pflastern und Einwicklung von Binden bestehende
Behandlung stellt, und im Weigerungsfalle rückfichtslos ge⸗
richtlich einzutreiben sucht, sfind unerhört. Das ganze Ver—⸗
fahren ist nur darauf berechnet, unglückliche Kranke, welche
an hartnäckigen, schwer oder gar nicht heilbaren Uebeln
leiden, durch angebliche günstige Erfolge anzulocken und aus⸗
zubeuten. Er berechnet z. B. für eine Verordnung in
jeiner Wohnung 6 Mk., für einen Besuch in hiesiger Stadt
12 Mark, nach auswärts entsprechend höher Für das Auf⸗
legen von Pflastern auf Lupus-Geschwüre hat er — wie die
bezüglichen Zeugenaussagen ergeben — jedesmal 12 Wark
genommen. Einem Kranken, welcher wegen Lupus 20 Tage
ohne allen Erfolg von ihm behandelt worden, hat er eine
Rechnung von 200 Mark gemacht.
Vor dem gemeinschädlichen Treiben des p. Jürgensen
wird hiermit öffentlich gewarnt.
Koblenz, den 21. März 1898.
Der Königliche Polizei-Direktor.
von Stedmann.
Personal⸗Chronik.
Versetzt wurde: der Amtsrichter Eschner zu Waldbröl
als Landrichter an das Landgericht in Saarbrücken, der
Staatsanwalt Ule vom Landgericht in Saarbrücken an
dasjenige in Berlin J., der Kanzlist Apel vom Landgericht
in Saarbrücken an das Amtsgericht in Elberfeld, der Ge⸗
richtsschreiber Schlimm von Sulzbach nach Sobernheim.
Ernannt wurden: der Gerichtsassessor Dr. Spelthahn
zu Trier und der Gerichtsassessor Hansen zu Elberfeld zu
Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft des Königlichen
Landgerichts in Saarbrücken, der Aktuar Schwarze bei der⸗
selben Staatsanwaltschaft zum Sekretär daselbst, der Aktuar
Pohl in Cochem und der Aktuar Hubert in Trier zu Ge—
richtsschreibern bei dem Amtsgerichte in Völklingen, der
Akluar Dillmann in Düren zum Gerichtsschreiber in Sulzbach,
die Militäranwärter Kunz in Blankenheim und Muskala
in Rhaunen zu etatsmäßigen Assistenten bei der Staats—
anwaltschaft resp. dem Amtsgerichte in Saarbrücken.
— —
Saarbrücken, den 20. Juni 1808.
Der Königliche Landrath, Bake.
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Redatnion des nicht amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder Svefer in Saarbrücken.