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den Kreis Saarbrücken. —
Kr eis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Vr. 25. Montag, den 20. Juni I898.
Bekanntmachungen der Central-Behörden. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Mai 1898.
VSaurhrücken. St. Jokaun.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 831/2 vormals
4d / igen Staatsanleihe von 1876 bis 1879.
Die Zinsscheine Reihe V Nr. J bis 20 zu den Schuld⸗
verschreibungen der Preußischen konsolidirten 32/3 vormals
40/digen Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die Zinsen
für die Zeit vom 1. Juli 1898 bis 30. Juni 1908 nebst den
Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom
7. Juni 1898 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hier⸗
selbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9
bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
sowie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben personlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
inweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Finreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Fmpfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichunqg der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats⸗
papiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
ind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
ur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanrreisungen abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 23. Mai 1808.
Hauptverwaltung der Staatsschulden
bD. Hoffmann.
Weizen, guter Eẽ
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
gute
mittlerer
geringe
guter
mittlerer
geringer
Erbfsen (gelbe) zum Kochen
Speise-Bohnen (weiße)
Linsen.
Eß-Kartoffeln...
Richt⸗-Stroh ...
Krumm⸗,
en.. 3 4
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauche.
Schweinefleisch .
—A0
Hammelfleisch ..
Speck ger. (hiesiger)
Eßbutter.
Eier
Weizenmehl Nr. 1.,
Roggenmehl
Gerstengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen-Grütze
Hafergrütze .
Hirse...
Reis, Java mittlerer
—D
gelber gebrannter
Speise-Salz ...
Schweine-Schmalz... .
Trier, den 5. Juni 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski
1
82
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20 —
30 50
202
1 —
350
—37 —
—
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17 —
26 50
26 50
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7 —
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6 —
133 —
140
120
1 50
110
130
169
2 16
388.43
28
—338
279
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70
76
406
— 70
3 20
e9 3 80
20 18
160 160
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 4. April d. Is. I-Nr. 4909 dem Presbyterium
der evangelischen Gemeinde Seibersbach-Dörrebach im Kreise
Kreuznach die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der
Mittel zur bhaulichen Instandseßung der alten Kirche in