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hiermit nach Ausführung der angeordneten vorschriftsmäßigen
Desinfektion des Stalles ꝛc. aufgehoben.
Gersweiler, den 17. Juni 1897.
Der Bürgermeister.
Lichtenthäler.
zember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß dem
Markscheider⸗ Aspiranten Alfred Wildner aus Sulzbach bei
Saarbrücken die Konzession zum Betriebe des Gewerbes der
Markscheider von uns ertheilt worden ist.
Bonn, den 29. Mai 1897.
Königliches Oberbergamt.
Unter Bezugnahme auf 8 4 der allgemeinen Vorschriften
für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. De⸗
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Mai 1897 Jagdscheine:
efde.
Nr.
Be⸗
ginn
der
Gültig—
keit
Name
Stand
Wohnort
F
10 1. 8. 97Holzer August
11 „„FSSchampel Agathor
12 „„on Versen
13 4. . Sander Johann
u Regitz Christian
9. „„WMuffay Johann
8 „„Straßer Johann
5. u4 Speicher· Weiß⸗
gerber Peter
18 6. „„Schaede G.
19 14.,, Klein Johann
20 15., „ Dr. Geerkens Fran—
21 —M Jahns
—Ar Dreesen Josef
23 20.,, Matheis Wilhelm
—A Goltfreund Peter
25 1,„„Schmidt Peter
26 129.,, Bredow
27 1, „„Jaeger August
Postverwalter
Ackerer
Kgl. Hauptmann
Gastwirth
Orisvorsteher
Ackerer
Puttlingen
Herchenbach
Saarbrücken
Püttlingen
Carlsbrunn
Obersalbach
Püttlingen
Wirth
Buchdruckereibesitzer
Ackerer
Arzt
Bergrath
Apotheker
Bierverleger
Bergmann
Händler⸗
Oberstlieutenant
Lienen. 7. Drag. Rgt
Saarbrücken, den 16. Juni 1897
St. Johann
Curhof
Buchenschachen
Von der Heyd
Forbach
Sulzbach.
Dudweiler
Metz
Saarbrücken
Deffentlicher Anzeiger.
Die Firma Rink &Kohler Wittwe zu Völklingen be—
absichtigt auf ihrem Grundstück hierselbst, Flur 234,
einen Kalkofen
zu errichten.
Dieses Unternehmen bringe ich in Gemäßheit des 8 17 der
Reichsgewerbeordnung vom 1. Juni 1883 und der 88 3436 der
Ministerial-Anweisung vom 19. Juli 1884 (Extrabeilage zu Nr. 33
des Regierungsamtsblattes für 1884) mit der Aufforderung zur
öffentlichen Kenntniß, etwaige Einwendungen innerhalb einer 14—
tägigen Frist schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll bei
mir anzubringen.
Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die Offen—
legungsfrist ihren Anfang nimmt mit dem Tage, an welchem die
diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Kreisblattes“ aus—
gegeben wird, und für alle Einwendungen, welche nicht auf privat
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Jagadscheine
Jaadscheine
Saarbrücken
Forbach
Saarbrücken
1
I —
Der Königliche Landrath.
Bake.
Metz
Saarbrücken
rechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch ist, daher nach Ablauf der
angegebenen Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr
angebßracht werden können. Zeichnungen und Beschreibung liegen
his dahin in meiner Amtsstube zur Einsicht offen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein
wendungen habe ich Termin auf
Dienstag, den 13. Juli, Vormittags 10 Uhr,
in meinem Amtslokale anberaumt mit dem Eröffnen, daß im Falle
des Ausbleibens der Betriebsunternehmer oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen
werden wird.
Bölklingen, den 18. Juni 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
—A
Saarbrücken, den 21. Juni 1897.
Der Königliche Landrath, Bake.
Redaction des nicht⸗amtlichen Theils, Drud und Verlag von Bebrüder 52fer in Faarbders,