Durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 6. April
d. Is. Nr. 4807 ist dem Kirchenvorstand der katholischen
Pfarrgemeinde zu Winterspelt im Kreise Prüm die Erlaub—
niß ertheilt, zur Aufbringung der Mittel zum Bau einer
Pfarrkirche daselbst, eine Haussammlung bei den katholischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Trier und Koblenz bis
Ende dieses Jahres durch Abgesandte der Gemeinde abhalten
zu lassen.
Mit der Einsammlung der Beträge sind folgende Per—
sonen beauftragt worden:
1. Arnoldie, Pfarrer,
—A
3. Lambert Thommes,
4. Mich. Jaenen,
5. Wilh. Weber,
6. Nik. Ludes,
7. Hub. Kraemer,
8. Joh. Messerich,
9. Joh. Mausen,
10. Jakob Spoo,
11. Hil. Lenz, Ackerer aus Eigelscheid,
12. Anton Hammes, Ackerer aus Hemmeres,
13. Joh. Lenz *
14. Joh. Hil. Hoffmann, „Elcherath,
15. Knoepfel, Lehrer aus Heckhalenfeld,
16. Heinen Joh, Ackerer aus Wallmerath,
17, Math. Schröder, „
18. Joh. Heinen, a
19. Paul —Sschmitz, „aus Steinebrück,
20. Peter Probst aus Wallmerath.
Trier, den 8. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
sämmtlich
aus Winterspelt,
Durch den Herr Ober-Präsidenten ist am 20. Februar
d. Is. dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde
Wellesweiler, Kreis Ottweiler, die Erlaubniß ertheilt worden,
zu Gunsten des dortigen Pfarrhausbaues eine Haussamm—⸗
lung bei den evangelischen Bewohnern des Regierungsbezirks
Trier und der Kreise Kreuznach und Meisenheim bis Ende
September d. Is. durch Beauftragte der genannten Gemeinde
abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Gaben sind beauftragt:
1. Pfarrer Holthöfer, 2. Kirchmeister Dorst, 8. Diacon
Andr. Worner, 4. Aeltester Christ. Regitz II, 5. Kohlenmesser
Joh. Jak. Dorst. 6. Bergmann Balth. Eisenbeis, 7. Ackerer
Jakob Hallinger, 8. Steiger Ferd. Busse, 9. Bergmann
Christ. Kliebenstein, 10. Bergmann Georg Spengler, 11.
Bergmann Peter Eisenbeis, 12. Bergmann Jakob Schmidt 18,
183. Bergmann Georg Wirtz, 14. Bergmann Valentin Knob⸗
loch, 15. Bergmann Jakob Eisenbeis, 16. Bergmann Jakob
Bolz, 17. Bergmann Jakob Müller, 18. Bergmann Nikolaus
Schmidt.
Trier, den 14. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Der Herr Oberpräsident hat durch Erlaß vom 11. Mai
d. Is. dem Vorstande des Vereins für Bienenzucht und
Seidenbau zu Düren die Erlaubniß ertheilt, im Monat
September d. Is. gelegentlich der mit einer Ausstelluug
verbundenen Hauptversammlung des Bienen- und Seiden⸗
zucht-Vereins für die Rheinprovinz eine öffentliche Aus—
spielung von Erträgen der Bienenzucht und des Seidenbaues
zu veranstalten und die auszugebenden Loose auch innerhalb
des Regierungsbezirks Trier zu vertreiben.
Trier, den 19. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Das Aushebungsgeschäft für den Kreis
Saarbrücken wird im laufenden Jahre nach nach—
stehendem Plane an den bezeichneten Tagen von Vor—⸗
mittags 8 Uhr im Saale des Restaurateurs C. Schuh—
mann hierselbst abgehalten werden:
Freitag den 25. Juni:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und der zum Landsturm vordesignirten Mannschaften,
sowie der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen.
Samstag, den 26. Juni:
Vorstellung der wegen geringer körperlicher Fehler bezw.
wegen Mindermaaß, sowie der wegen zeitiger Untauglichkeit
zur Ersatz-⸗Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen.
Montag, den 28. Juni:
Vorstellung der Forstlehrlinge, Freiwilligen, vorweg
Einzustellenden und vorzumerkenden Militärpflichtigen der
ganzen Jahrgänge 1873 und 1874 und des Jahrganges
1875 von Loos 1J bis 1350.
Mittwoch, den 30. Juni:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1875 von Loosnummer 1351 ab und des Jahr⸗
ganges 1876 von Loosnummer 1 bis 1557, sowie des
Jahrganges 1877 von Loosnummer 1 bis 100.
Donnerstag, den 1. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1877 von Loosnummer 101 bis 1600.
Freitag, den 2. Juli:
Vorstellung der Mannschaften in den Beilagen J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
der Mannschaften in den Beilagen I1 (die zur Zeit des
Aushebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten),
der Mannschaften in den Beilagen III (die zum einjährig⸗
freiwilligen Dienste Berechtigten, welche wegen häuslicher
Verhältnifse ihre Befreiung von der aktiven Dienftpflicht
beantragen, oder von den Truppen bezw. Marinetheilen
abgewiesen worden sind).
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende,
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige,
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem an⸗
gegebenen Orte, Morgens 8 Uhr, sauber gewaschen und
mit reiner Kleidung versehen, zur Aushebung zu erscheinen;
die Loosungsscheine sind mit zur Stelle zu
bringen. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert
ist, hat ein bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familienmitglieder männ⸗
lichen Geschlechts im Termine persönlich und pünktlich zu
erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits⸗ bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann; von den weiblichen