Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Montag, den 7. Juni

1897.
Die Abstempelung der Schuldverschreibungen
der Preußischen konsolidirten 4prozentigen
Staatsanleihe und der dazu gehörigen Zinsscheine und
Zinsscheinanweisungen findet bei den Abstempelungsstellen
außerhalb Berlins nur noch bis zum 30. Juni d
Is. statt.
Die Inhaber solcher Effekten werden daher hierdurch
aufgefordert, dieselben ungesäumt an die ihnen zunächsi
gelegene von den in unserer Bekanntmachung vom 8. Februar
d. Is. bezeichneten Abstempelungsstellen zum Zwecke der Ab⸗
stempelung einzureichen.
Nach dem 30. Juni d. Is. findet die Abstempelung
ausschließlich bei der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin
Oranienstraße 92/94, statt.
Berlin, den 7. Mai 1897.
Hauptverwaltung der Staatschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen der Central-⸗Behörden.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten Zi/ꝛd / igen
Staatsanleihe von 1887, 1888.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld—
verschreibungen der preußischen konsolidirten 3130/0igen Staatsanleihe
 von 1887, 1888 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April
1897 bis 31. März 1907 nebst den Anweisungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. März 1897
ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierfelbst, Oranien⸗
—VVVVD
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei
Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
sowie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Sthriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
 sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
find bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—
scheinaumeisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats—
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 17. Februar 1897.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller—
znädigst geruht, dem praktischen Arzt, Knappschaftsarzt
Dr. med. Ruprecht in Malstatt-Burbach, den Charakter als
Sanitätsrath zu verleihen.
Trier, den 22. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Hepbe

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 25
Februar d. Is. dem Vorstaänd des katholischen Schwestern—
hauses „Elisabethenstift“ zu Kreuznach die Erlaubniß ertheilt
behufs AÄufbringung der Miittel zu Neubauten für die Kinder—
heilanstalt des Schwesternhauses eine Haussammlung bei den
katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende März
1898 abhalten zu lafsfen.
Mit der Abhaltung der Sammlung sind nachgenannte
Personen beauftragt worden:
1. Adam Höhn aus Wernborn b. Ufingen,
2. Joseph Sabel aus Arzheim b. Ehrenbreitstein,
3. Peter Nick aus Grünemühle b. Brodenbach a. d. Mosel
¶. Johann Joseph Drenck aus Kirchdaun b. Neuenahr,
5) Rikolaus Drenck aus Kirchdaun b. Neuenahr.
Trier, den 19. Mai 1897.
Der Regierungs⸗Präsident.
von Hebpe.
            
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