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Bekanntmachungen des Koniglichen Regierungs-Präsidenten.
Im Anschluß an die in Nr. 2 des diesjährigen Amtsblattes enthaltene Bekanntmachung vom 12. Januar d. Is.
J. 142 werden hiermit die folgenden, seit dem 1. Januar d. Is. eingetretenen Veränderungen in der Besetzung der Aemter bei
den Berufsgenossenschaften, soweit sie für den hiesigen Regierungs-Bezirk in Betracht kommen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
A.
Neu gewählte Vorsitzende im Vorstande der Berufsgenossenschaften.
Keine.
W B.
Neu gewählte Vorsitzende der Sektionsvorstände der Berufsgenossenschaften.
Keine.
O.
Vertrauensmänner bezw. Stellvertreter derselben.
8
*
R
2
—
Bezeichnung der
Berufsgenossenschaft.
Der Bezirk
des Verauensmannes
umfaßt die Kreise
Fleischerei⸗
Berufsgenossenschaft.
Trier Stadt und Land,
Daun, Prüm,
Bitburg, Wittlich,
Bernkastel Saarburg.
Saaarbrüucken,
St. Wendel, Merzig,
Saarlouis, Ottweiler
und das Fürstenthum
WBiirkenfeld.
Trier, den 30. April 1897.
Des Vertrauensmannes
Name — Wohnort
P. Marx.
Trier.
Wilh. Winter
Saarbrücken.
Des Stellvertreters
Name
Wohnort
Anton Heil.
Trier.
F. W. Riechers
Schlachthaus⸗
verwalter.
St. Johann
Der Regierungs⸗Präsident.
von Heppe.
Der Herr Oberpräsident hat durch Erlaß vom 31.
März d. Is. dem Kuratorium des israelitischen Waisenhauses
zu Paderborn gestattet, daß zu Gunsten des genannten
Waisenhauses für die Provinzen Westfalen und Rheinland
zu Paderborn bei den israelilischen Bewohnern der Rhein—
provinz im Jahre 1897 durch Vermittelung der Vorftände
der Synagogengemeinden, soweit diese sich dazu bereit finden
lassen, eine Haussammlung abgehalten werde.
Trier, den 8. April 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
17. April d. Is. dem Haupt-Ausschuß für die Errichtung
eines Scheffel-Denkmals auf dem Siaffelberge bei Staffel⸗
stein in Bayern, sowie den etwa sich bildenden Ortsaus—
schüssen im Anschlusse an die für das Königreich Bayern ge⸗
währte gleichartige Erlaubniß, die Genehmigung ertheilt, in
Preußen zu dem erwähnten Zwecke während der Dauer eines
Jahres — unter Ausschluß der Sammlung von Haus zu
Haus — eine Sammlung freiwilliger Beiträge vorzunehmen.
Trier, den 1. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident!
J. V.: von Rosenberg Gruszcezynski.
Des König Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses
vom 14. v. Mts. zu genehmigen geruht, daß der jedesmalige
erste Beamte der kommunalen Provinzial-Verwaltung der
Rheinprovinz statt der bisherigen Bezeichnung „Landesdirektor“
fortan den Titel „Landeshauptmann“ führe.
Trier, den 3. Mai 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
verabreichter Fourage maßgebenden Surchschnitte der höchsten Tages⸗
preise, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert, für
den Monadi April 1897
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*
8
—
— *
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Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungsverbände.
Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.
EGSiroh
—— —
St. Johann —Saarbrückenn 8917 35 J 5 78
Saarlouis 116 608 6301 5125
Trier, den 5. Mai 1897.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszezynski.
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