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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Anlegung des Grundbuches ist erfolgt für folgende
Grundstücke:
a. Flur 2 Nr. 313/224 der Gemeinde Lummerschied,
b. Flur 15 Nr. 2, 3 und 4 der Gemeinde Quierschied,
e. Flur 5 N. 861/85 der Gemeinde Sulzbach.
Sulzbach, den 7. April 1897.
Königliches Amtsgericht II.
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Personal-Chronik.
Versetzt sind: der Postmeister Langenbach von Sulzbach
nach Malstatt-⸗Burbach, der Postmeister de la Haye von
Dieuze nach Sulzbach, der Ober-Telegraphenassistent Rhein
von Saarbrücken nach Elberfeld, der Postverwalter Hildebrand
als Ober⸗Telegraphenassistent von Kempfeld nach Saarbrücken,
der Postverwalter Kunz von Malstatt-Burbach nach Aßmannshausen,
der Telegraphenassistent Mendig von Elberfeld nach
Saarbrücken.
Ernannt ist: zum Ober-⸗Postassistent der Postassistent
Conrad aus Saarbrücken.
Etatsmäßig angestellt sind: als Postassistenten die
Postassistenten von Groß, Sponheimer und Thul in Saar—⸗
brücken, Hangauer in Malstatt-Burbach, als Telegraphen⸗
assistent der Postassistent Barth in Saarbrücken.
Die katholische Lehrerin Franziska Schroeder zu Malstatt⸗
Burbach ist in dieser Eigenschaft endgültig bestätigt worden.
Der Lehrer Peter Wehr zu Kutzhof ist an die katholische
Shub zu Dreisbach im Kreise St. Wendel endgültig berufen
worden.
Die Schulamts-Bewerberin Klara Altpeter aus Alten⸗
wald ist an die evangelische Schule zu Völklingen und
die Schulamts Bewerberin Maria Umbach aus Daun
an die katholische Schule zu Kölln einstweilig berufen worden.
Der Lehrer Johann Haffner zu Grügelborn im Kreise
St. Wendel ist an die katholische Schule zu Rilchingen —
Hanweiler endqültig berufen worden.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
14) Vaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Mai 1897, Erkelenz, Kreis-Ausschuß, 3) Kreis⸗
Ausschuß-Sekretär, 4) falls der Bewerber nicht bereits
gediegene Kenntnisse auf dem Gebiet der einschlägigen Gesetz—
gebung und Gewandtheit in der selbstständigen Erledigung
aller vorkommenden Bureaugeschäfte besitzt, muß er innerhalb
der Probezeit die Befähigung nachweisen, diese Kenntnisse
und die erforderliche Gewandtheit zu erwerben, 5) 6 Monate
6) auf Lebenszeit, 7) —, 8) 1500 Mk Gehalt und 300 Mk
Miethsentschädigung jährlich, 9 das Gehalt steigt von 8 zu
Z Jahren um 150 Mk. bis zum Höchstbetrag von 3000 Mk.,
10) die Stelle ist vensionsberechtigt und wird bei einer
Redaction des nicht amtlichen Theils Druck und
event. Pensionierung die Militärdienstzeit angerechnet; Stellen—
inhaber hat 21/ 0/0 seines Diensteinkommens als Wittwen⸗
kassenbeittag zu zahlen, die andere Hälfe des Beitrags
bezahlt der Kreis.
2. 2) sofort, Trier, Königl. Gefängniß, 3) 4 Aufseher,
4) körperliche Rüstigkeit, Nüchternheit, sowie vollständige
Elementarschulbildung, 5) 6 Monate, 6) vorläufig auf
Zmonatige Kündigung, später auf Lebenszeit, 7) —, 8) je
900 Mk. Gehalt und 108 Mk. Miethsentschädigung jähr—⸗
lich, 9) das Gehalt steigt bis 1600 Mk. jährlich, 10) Gesuche
sind unter Einreichung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs,
der Militärpapiere, des Zivilversorgungsscheins und eines
ärztliches Attestes an den Vorsteher des Königl. Gefäng—
nisses zu richten.
Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat April 1897 find an Einlagen
eingezahlt.. 204920,83 M,
und zurückgenommen worden. .. 143 289,79 „,
Mithin Mehr-Einnahme 61631,04 4.
Saarbrücken, den 1. Mai 1897.
Der Rendant,
Dettweiler.
Saarbrücken, den 10. Mai 1897.
Der Königliche Landrath. J. V.: von Bemberag.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Metzger und Wirt Jakob Herrmann zu Engelfangen be—
absichtigt in seinem in Engelfangen, Flur 2, Nr. 30 gelegenen
Wohnhaus ein 238
Schlach thᷣaus
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiemit in Gemäßheit des 8 17 der
Gewerbe⸗Ordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung vom
19. Juli 1884 mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntnis ge—
bracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zwei—
facher Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten an—
zubringen. Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amts—
täbe während der Dienststunden zur Einsicht offen. Die Wider—
pruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an welchem de
diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saarbrücker Kreisblattes“
ausgegeen wird und ist für alle Einwendungen, welche
nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch; es können
daher nach Ablauf dieser Frist Einwendungen nicht mehr angebracht
werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwen⸗
dungen habe ich Termin auf
Mittwoch, den 26. ds. Mts. Vormittags 10 Uhr
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich,
daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider⸗
prechenden gleichwohl mit Erörterung der Einwendungen vorgegangen
verden wird.
Riegelsberg, den 6. Mai 1897.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Speiceher.
Verlag von Gebrüder —— Saarbrücken