Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Diejenigen Lehrer und Lehrerinnen, welche einen Teil
ihrer Amtsthätigkeit im außerpreußischen öffentlichen und
Privat⸗Schuldienste zugebracht haben, werden hiermit auf⸗
gefordert, unter Vorlage der Berufungsurkunden oder sonstigen
amtlichen Schriftstücke, nach welchen die Dauer dieser Dienst⸗
zeit mit Bestimmtbeit festgestellt werden kann, Anträge auf
Anrechnung fraglicher Dienstjahre bis spätestens zum 1. Mai
d. J. an die Unterzeichneten gelangen zu lassen.
Saarbrücken, den 15. April 1897.
Die Königlichen Kreisschulinspektoren.
Ewald. Mylius.

Personal-Chronik.

Die katholische Lehrerin Therese Schröder aus Friedrichs—
thal ist in dieser Eigenschaft endqültig bestätigt worden.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) VLaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu beftellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzuge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) eine Stelle 1. Mai 1897, die zweite 14. April
1897, Aachen, Königl. Polizei⸗Direktion, 3) 2 Schutzmänner,
49) Charge: Unteroffizier; Nüchternheit, Energie, gutes
moralisches Verhalten, körperliche Gesundheit und Rüstigkeit
jetzige Größe mindestens voll 1m 70 em, gutes Auffassungs
bermögen, genügende Gewandtheit in der schriftlichen Dar—
stellung und Schuldenfreiheit, 5) 6 Monate, 6) zunächst
probeweise, event. später auf Lebenszeit, 7) —, 8) je 1000 Mk.
Anfangsgehalt, 180 Mk. Wohnungsgeidzuschuß und freie
Dienstkleidung (Uniform), 9 ja, durch successives Aufrücken
in die höheren Gehaltsklassen bis zum Höchstgehalt von
1500 Mk.; daneben bleibt die Höhe des Wohnungsgeld⸗
zuschusses und die freie Uniform unverändert, 10) während
der Probezeit wird nur eine Remuneration in der Höhe des
— der Schutzleute von 1000 Mk. jiährlich
gezahlt.
2. 2) sofort, Aachen, Königl. Amtsgericht, 3) Kanzlei⸗
gehilfe, HY gute, leserliche Handschrift und Fertigkeit in
Herstellung fehlerfreier Abschriften, 5) —, 6) auf 1monatige
Kündigung, 7) —, 8) 60 bis 70 Mk. monatlich, 9. —.
3. 2) sofort, Biewer, Bürgermeistereiamt Ehrang, 3)
Feldhüter, 4) körperliche Rüstigkeit und Befähigung, kleine
Anzeigen selbstständig zu verfassen, 7) —, 6) auf Kündigung,
8) 210 Mk. jährlich, 9) nein, 10) die Stelle ist nicht
pensionsberechtigt.
4. 2) sofort, Cordel, Bürgermeistereiamt Ehrang, 3)
Polizeidiener und Wegewärter, 4) körperliche Rüstigkeit,
Kenntniß des Wegebaues, sowie Anfertigung kleinerer
Projekte und kleinerer Schriftsätze, 5) —, 6) auf Kündigung,
7) —, 8) 180 Mk jährlich und für den Tag der Be—
schäftigung im Wegebau 2 Mk. 9 nein, 10) die Stelle ist
nicht pensionsberechtiat.

B5. 2) 15. Mai 1897, Remagen, Polizei-Verwaltung,
3) Polizeidiener, 4) leserliche Handschrift und Fähigkeit zur
Erstattung sachgemäßer Anzeigen, 5) 6 Monate, 6) auf
Kündigung, 7) —, 8) 1000 Mk. jährlich, 9) —, 10) die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
6. 2) sofort, Sieglar, Polizei-⸗Verwaltung, 83) Nacht⸗
wächter, 4) Nüchternheit und Puünktlichkeit, 5)) —, 6) auf
Kündigung, 7) —, 8) 300 Mk jährlich, 9) —, 10) die
Stelle ist nicht pensionsberechtigt.
7. 2) sofort, Sulzbach, Königl. Amtsgericht, 3) Kanzlei⸗
gehilfe, 4 gute Handschrift, 5) —, 6) auf Kündigung; die
Entlassung kann auch jederzeit ohne Kündigung erfolgen,
7) —, 8) das monatliche Einkommen wird sich auf 60 bis
80 Mk. belaufen, 9) ja.
8. 2) sofort, Viersen, Bürgermeistereiamt, 3) Polizei⸗
sergeant, 4) körperliche Rüstigkeit und Gewandtheit im Lesen
und Schreiben, sdwie die Fähigkeit, sich mit den einschlägigen
Bezirks- und Ortspolizei-Verordnungen, sowie den wichtigsten
Strafbestimmungen der Gesetze, namentlich des Strafgesetz⸗
huchs, in kurzer Zeit bekannt zu machen; die Bewerber
haben sich über ihre Befähigung durch amtliche Zeugnisse
auszuweisen, 5) 6 Monate, 6) auf 3monatige Kündigung,
7) —, 8) 1050 Mk. Gehalt jährlich, steigend nach 10jähriger
Dienstzeit 2Rmal um 75 Mk bis zum Höchstbetrage von
1200 Mk. jährlich, außerdem vollständige Dienstkleidung,
bei guter Führung jährlich 60 Mk. Zuwendung, 9) —
10) die Stelle ist nicht pensionsberechtigt.

Saarbrücken, den 20. April 1897
Der Königliche Landrath, Bake.

Deffentlicher Anzeiger.

Zur Feststellung der Entschädigungen 7 die zur Erbreite⸗
rung und zum ordnungsmäßigen Ausbau der Querstraße im Orte
Altenwald erforderlichen Grundstücke:
1. Flur 11 Parzelle Nr. 489/65, Eigenthümer Eheleute Glasmacher
Friedrich Karl Hoegel,
2., 11 Nr. 490/65, Eigenthümer Eheleute Glasmacher
Rudolf Hoegel, IJ
3. Nr. 455 /66, ꝛ Glasmacher Rudolsf
oegel,
4. Nr. 4538 /66, —8 Glasmacher Ludwig
oegel,
5. Nr. 451/66, Eigenthümer Glasmacher Friedrich
Karl Hoegel,
sämmtlich zu Altenwald wohnhaft,
setze ich, von dem Herrn Regierunge Präsidenten zu Trier mit der
Leitung der gemäß 88 25 ff. des Gesetzes über die Enteignung von
Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 erforderlichen kommissarischen
Verhandlung beauftragt, hierzu auf
Montag, den 3. Mai 1897, Vormittags 9 Uhr,
in dem Bürgermeister-Amt zu Sulzbach Termin an, zu welchem ich
alle Personen, welche ihre Betheiligung an der vorbezeichneten An—
gelegenheit oder ihre Berechtigung an den zu enteignenden Grund—⸗
Jächen darzuthun vermögen, behufs Wahrnehmung ihrer Rechte
unter der Verwarnung hiermit vorlade, daß bei ihrem Ausbleiben
ohne ihr Zuthun die für die zu enteignenden Grundstücke zuzu—⸗
billigenden Entschädigungen festgestellt werden und wegen Auszahlung
oder Hinterlegung der Vetzteren verfügt werden wird.
Saarbrücken, den 17. April 1897.
Der Regierungs-Kommissar.
Ralke. Köniql. Landrath.

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Redaction de nctemtlicken Aci Trud und Verlaa don Eebrüder ofcr iu eacacbrüden
            
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