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Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, den 11. Januar
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahr
1897 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag,
den 24. Mai 1897 und die folgenden Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Be—
werberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
bis zum 1. April 1897, Meldungen anderer Bewerberinnen
bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die
Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. April 1897 an—
zubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in
keinem Lehramte stehen, haben ihre Meldungen bei dem
Königlichen Polizei-Präsidium in Berlin bis zum 1. April
1897 einzureichen.
Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung
finden, wenn ihnen die nach 84 der Prüfungsordnung vom
15. Mai 1894 vorgeschriebenen Schriftstücke ordnungsmäßig
beigefügt find.
Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit bei—
zubringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.
—AD——
einigt einzureichen.
Berlin, den 11. Dezember 18096.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
——
97.
83.
Alle entgegenstehenden Vorschriften werden hierdurch
aufgehoben.
Koblenz, den 14. Dezember 1896.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.
Bekanntmachung.
Bei der gemäß der Allerhöchsten Verordnung, betreffend
die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertrelung, vom
25. Mai 1887 (GeS. S. 169) im Monat November d. Is.
erfolgten Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitalieder
der Aerztekammer für die Rheinprovinz und die Hohen
zollernschen Lande sind folgende Aerzte gewählt worden:
Regierungs-Bezirk Trier:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
1. Dr. Nels, Kreisphysikus, 1. Dr. Thanisch, Sanitätsrath
Geheimer Sanitätsrath in in Trier.
Bitburg,
2. Dr. Schönemann in St. Jo- 2. Dr. Kunschert, Sanitäts—
hann⸗Saarbrücken. rath in Fraulautern,
3. Dr. SEtaub, Geheimer Sani-⸗ 8. Dr. Fabritius in Merzig
tätsrath in Trier,
1. Dr. Schwartz, Geheimer 4. Dr. Füller, Sanitätsrath
Medizinalrath in Trier. in Neunkirchen.
Auf Grund der Bestimmung in 87 a. a. O. bringe ich
das Wahlergebniß hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Koblenz, den 14. Dezember 1896.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.
Bekanutmachungen der Vrovinzial-Behörden.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend Einschränkung des Geheimmittelunwesens.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über
die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.«S.
S. 195) sowie der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.S. S. 265)
wird behufs Einschränkung des Geheimmittelunwesens für
den Umfang der Rheinprovinz mit Zustimmung des Provinzial⸗
rathes hierdurch verordnet, was folgt:
81.
Die öffentliche Ankundigung von Geheimmitteln, welche
dazu bestimmt sind, zur Verhütung oder Heilung thierischer
Krankheiten zu dienen, ist verboten.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden,
sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere
Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zum Betrage
von 60 Mark und im Unvermögensfalle mit entsprechender
Haft bestraft.
— ⏑O — ——
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. April
d. Is. II 3581 — bringe ich zur Kenntniß, daß die Frist
zur Abhaltung der von dem Herrn Ober-Präsidenten der
Rheinprovinz zu Gunsten des Baues einer Kapelle in Hoch—
heide, Gemeinde Homberg, unter dem 21. November v. Is
bewilligten Haussammlung bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz bis zum 1. Mai 1897 verlängert worden ist
Trier, den 7. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynskt