Für die Anträge zu 1 genügt einfache schriftliche Form,
während die Anträge zu 2 gerichtlich oder notariell oder
von einem Consul des Deutschen Reichs aufgenommen oder
beglaubigt sein müssen.
Die näheren Anordnungen Betreffs der Abstempelung
der zu umzuwandelnden Staatsschuldverschreibungen werden
durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht werden.
Berlin, den 29. Dezember 1896.
Der Finanz-Minister.
Miquel.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Für das Geschäftsjahr 1897 erfolgt die Veröffentlichung
der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister
des hiefigen Gerichts durch
1. den Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats—
anzeiger,
2. die Saarbrücker Zeitung und
3. den hier erscheinenden Boten des Sulzbachthales.
Die „kleinere“ Genossenschaften betreffenden Veröffent—
lichungen erfolgen jedoch nur außer im DSeutschen Reichsanzeiger:
hinsichtlich der Genossenschaften aus der Bürgermeisterei
Heusweiler in der Saarbrücker Zeitung und hinsichtlich der
übrigen Genossenschaften im Boten des Sulzbachthales.
Die Veröffentlichung der Auszüge aus den Eheverträgen
erfolgt ausschließlichs durch die Saarbrücker Zeitung.
—AD—
Königliches Amtsgericht.
Die Anlegung des Grundbuches ist erfolgt für folgende
Grundstücke:
a) Flur 4 Nr. 515/143, 1516/148 und 517/1483 der Ge—
meinde Heusweiler;
b) Flur 8 Nr. 7 der Gemeinde Quierschied;
c) Flur 7 Nr. 442/(0)30 und Flur 11 Nr. 263450 der
Gemeinde Sulzbach und
d) Flur 4 Nr. 290 und 543,411 der Gemeinde
Wahlschied.
Sulzbach, den 12. Dezember 1896.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindviehbestande des Wirthes Ludwig Metzger
St. Arnualerstraße 42 hierselbst ist die Maul- und Klauenseuche
amtlich festgestellt worden und ist dessen Gehöft polizeilich
gesperrt.
Saarbrücken, den 27. Dezember 1896.
Die Polizeiverwaltung
Der Buͤrgermeister.
Feldmann.
Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Klauenseuche unter dem Schweine—
bestande im Stalle des Schmiedemeisters Adolf Jacob Vor—
stadtstraße Nr. 1 hierselbst ist amtlich festgestellt worden.
Dies wird hiermit mit dem Hinzufügen zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die gebotenen Schutzmaßregeln an—
geordnet worden find.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Ausloosung von Stadt-Obligationen.
Folgende Nummern der Anleihe vom 24. Januar 1887
sind ausgelost worden und werden hiermit gekündigt.
Buchstabe A zu 200 Mk.
Nr. 106, 138.
Buchstabe B zu 500 Mk.
Nr. 245, 303, 333, 355, 886, 399, 425, 429.
Buchstabe C zu 1000 Mk.
Nr. 457, 505, 568, 583, 600, 602, 687, 699, 745, 747
Buchstabe D zu 2000 Mk.
Nr. 752, 756, 757, 758, 760.
Die Rückzahlung findet gegen Einsendung der Schuld—
scheine nebst nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisung dazu
am 2. Januar 1897 statt.
Von da ab hört die Verzinsung auf.
St. Johann a./S., den 27. Juni 1896
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften des
Eschberger Hofgutes, des Ackerers Peter Eich und des Tag—
löhners Andreas Schuster zu Rentrisch ist erloschen und sind
die Schutzmaßregeln aufgehoben worden.
Brebach, den 28. Dezember 1896
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritsch.
Bekanntmachung.
Die unter dem Rindviehbestande des Bergmanns Johann
Ruppert zu Ottenhausen ausgebrochen gewesene Mauf- und
Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln
find aufghoben.
Gersweiler, den 29. Dezember 1896.
Der Bürgermeister.
Lichtenthäler.
Bekanntmachung.
In dem Gehöfte des Metzgermeisters Albert Heinz in
Dudweiler, Provinzialstraße Nr. 72, ist unter dem Rind—
viehbestande die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Das Gehöft ist polizeilich gesperrt.
Dudweiler, den 80. Dezember 1896.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Petermann.
Saarbrücken, den 4. Januar 1897.
Der Königliche Landrath. Bake.