Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint
jeden Montag.
Abonnements⸗
preis:

Saurbrücker

Insertions⸗
gebühren:
die 4gespaltene
Petitzeile
oder
. deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbröden. —

jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 52
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs
Präsidenten.

Montag, den 27. Dezember

1897.

dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
jelben selbst zu sorgen.
Mit Rückficht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in steis
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 7. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski—
Der Herr Ober Präsident hat durch Erlaß vom 27.
Februar d. Is. J.Nr. 2953 J1 v. II angeordnet, daß vom
J. Januar 1898 ab der Standesamtsbezirk St. Arnual mit
dem Standesamtsbezirk Saarbrücken vereinigt wird.
Trier, den 9. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

Bekanntimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblatt—
bekanntmachung vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 24. Februar k. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeugonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich Jur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Zugleich wird hiermit bekannt gegeben, daß der
nächste Lehrgang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 3. Januar k. Is.

An Stelle des William C. Emmet ist der amerikanische
Bürger Frank M. Brundage zum Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Aachen ernannt und zufolge Er—⸗
lasses des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
26706 -,.
vom 24. v. Mts. II Aẽesfs in dieser Amtseigenschaft an⸗
erkannt und zugelassen worden.
Trier, den 8. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.

beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—⸗
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteliahr ein solcher statt,

Der Herr Minister des Innern hat zufolge Erlasses
vom 27. v. Mts. Il 16189 dem Verein für Pferderennen
und Pferdeausstellungen in Preußen zu Königsberg i. Pr.
die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Frühjahr
nächsten Jahres dort stattfindenden Pferdeausstellung eine
öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden ⁊c. zu veranstalten
und die Loose — 160000 Stück zu 1 Mark — in der
ganzen Monarchie zu vertreiben. Die Anzahl der Gewinne
heträgt 2500 im Gesammtwerthe von 80500 Mark.
Trier, den 8. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.