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den Kreis Saarbrücsen. —
1897.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 5
Montag, den 27. Dezember
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungsbehörde
für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—⸗
selben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bdei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 7. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski.
Der Herr Ober Präsident hat durch Erlaß vom 27.
Februar d. Is. J.“Nr. 2953 1 v. II angeordnet, daß vom
1. Januar 1898 ab der Standesamtsbezirk St. Arnual mit
dem Standesamtsbezirk Saarbrücken vereinigt wird.
Trier, den 9. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: von Rosenberg-Gruszczynski—
An Stelle des William C. Emmet ist der amerikanische
Bürger Frank M. Brundage zum Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Aachen ernannt und zufolge Er—
lasses des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
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vom 24. v. Mts. II Fzofg in dieser Amtseigenschaft an⸗
erkannt und zugelassen worden.
Trier, den 8. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski—.
Bekanntimachung, die Prüfung der Hufschmiede betreffend.
Von der Prüfungsstelle für Hufschmiede (Amtsblattbekanntmachung
vom 11. April 1885 S. 120) ist eine Prüfung
auf den 24. Februar k. Is.
anberaumt worden.
Hufschmiede, welche den selbstständigen Betrieb des
Hufbeschlaggewerbes zu beginnen und das hierzu nach dem
Gesetze vom 18. Juni 1884 (G.«S. S. 305) erforderliche
Prüfungszeugniß zu erwerben beabsichtigen, werden hiermit
aufgefordert,
mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Prüfung bei dem
Vorsitzenden der Prüfungsbehörde, dem Königlichen De—
partementsthierarzt Pech hier, unter Einreichung des
Geburtsscheines, etwaiger Zeugonisse über die erlangte
gewerbliche Ausbildung, sowie unter Einsendung der
Prüfungsgebühr von zehn Mk. sich zur Prüfung zu
melden.
Die Einberufung der Prüflinge, welche das erforderliche
Handwerkszeug selbst mitzubringen haben, erfolgt unter Angabe
der Stunde und des Ortes der Prüfung durch den Vor—
sitzenden der Prüfungsbehörde.
Zugleich wird hiermit bekannt gegeben, daß der
nächste Lehrgang in der Hufbeschlag⸗-Lehrschmiede hierselbst
am 3. Januar k. Is.
beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlagschmieden
die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausubung des Hufbeschlages erforderlich find.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichisbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die staͤndige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—
markt Nuns hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
ihe bhe huler werden gleichzeitig nicht auf⸗
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Mochen Es Fidet in iedem Vierteliohr ein solcher statt.
Der Herr Minister des Innern hat zufolge Erlafses
vom 27. v. Mts. Il 16189 dem Verein für Pferderennen
und Pferdeausstellungen in Preußen zu Königsberg i. Pr.
die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Frühjahr
nächsten Jahres dort stattfindenden Pferdeausstellung eine
zffentliche Verloosung von Wagen, Pferden ꝛc. zu veranstalten
und die Loose — 160000 Stück zu 1 Mark — in der
zanzen Monarchie zu vertreiben. Die Anzahl der Gewinne
beträgt 2500 im Gesammtwerthe von 80500 Mark.
Trier, den 8. Dezember 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski—.