Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ir. 50. Montag, den 13. Dezember

1837.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XI zu den
Stammaktien der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn.
Die letzten Zinsscheine Reihe XI Nr. 1 bis 14 zu den
Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn über
die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1898 bis 31. Dezember
1904 werden vom 1. Dezember 1897 ab von der Kontrolle
der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links,
Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn—
und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungshauptkassen
sowie in Frankfurt a / Main durch die Kreiskasse bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persoönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats⸗
papiere sich mit den Inhabern der Kinsscheinanweisungen
nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkafsen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden fonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Stammaktien bedarf es zur
Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins—
scheinanneisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
sind die Stammaktien an die Kontrolle der Staatspapiere
oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels be—
sonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 16. November 1807.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Erlaß vom 1.
September d. Is. dem Kirchenvorstande der katholischen Ge—
meinde Oberhausen im Kreise Kreuznach die Erlaubniß ertheilt,
zur Aufbringung der Mittel für den Neubau einer katholischen
Kirche und eines Pfarrhauses eine Haussammlung bei den
katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende September
1898 abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung im Regierungsbezirke Trier sind
nachstehende Personen beauftragt worden:
J. Mathias Geuter, Pfarrer in Oberhausen,
2. Adam Gabriel in Oberhausen,
3. Johann Böres jun. in Hennweiler.
4. Theodor Stefer in Bechen,
5. Johann Schmidt in Sohren,
6. Adam Höhn in Wernborn,
7. Josef Sabel in Arzheim,
8. Johann Werner in Bilk,
9. Thomas Endres III. in Oberkirn,
10. Mathias Schuh in Callenfels.
Trier, den 25. November 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen der Königl. Regierunag.

Bekanntmachung
betreffend die 22. Verloosung von 3120,0igen Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 38 unseres Amtsblattes vom 23. v.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 4. v. Mts. über die an demselben Tage
»ewirkte 22. Verloosung von 31 06igen, unterm 2. Mai
1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent—
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 4. Oktober 1897.
Königliche Regierung.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszczynski
            
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