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1. Mathias Fuchs aus Metterich, wohnhaft in Cöln,
2. Peter Nick in Grünemühle bei Brodendorf,
3. Nikolaus Thielen aus Koppscheid, Kreis Pruüm,
4. Jucken aus Lasel-Muhle, Kreis Prüm,
5. Kirden aus Bechen, Kreis Wipperfürth.
Trier, den 15. November 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszczynski.
Saarbrücken aufgefordert, die Steuererklärung über sein
Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in
der Zeit vom 4. Januar bis einschließlich 20. Januar 1898
dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der
Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen
und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe
der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen
eine besondere Aufforderung oder Formular nicht zugegangen
ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare,
denen zugleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt sind,
oon heute ab bei mir und den Herren Bürgermeistern kostenlos
verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post
ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und des⸗
halb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Er—
klärungen werden von dem Unterzeichneten, Roonstraße 7,
vormittags, zu Protokoll entgegengenommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß F 80 Ab⸗
satz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetz—
lichen Rechtsmittel gegen die, Einschätzung zur
Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder
wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuer—⸗
erklärung sind im 8 66 des Einkommensteuergesetzes mit
Strafe bedroht.
Saarbrücken, den 4. Dezember 1897.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission.
Gruber, Regierungs-Rath.
Bekanntmachung.
Der Milzbrand im Gehöft des Bergmanns Johann
Bernardy hier, Neuhauserweg 29, ist erloschen. Die Gehoft⸗
perre wird hiermit aufgehoben.
Dudweiler, den 2. Dezember 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Petermann.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Rußer den in meiner Bekanntmachung vom 23. August
d. Is. (Kreisblatt Nr. 34) aufgeführten, haben folgende
Personen ihren für 1897 ertheilten Wandergewerbeschein bis
jetzt nicht eingelöst:
Nr. ded
Bewerbe⸗
scheines.
Namen.
Wohnort
84041 Briefel Benjamin Saarbrücken.
8405 Steuer Hirsch dto.
4689 Wüschner Christian, Ehefrau Friedrichsthal.
4685Becker Friedrich St. Johann
47771 Marrx Nikolaus dto.
46861 Zimmer Peter, Ehefrau Dudweiler
46871 Heß Joseph, Ehefrau dto.
47251 Kalmes Franz, Ehefrau dto.
Die Herren Gendarmen des hiefigen Kreises werden
ersucht, den etwaigen Wandergewerbebetrieb der vorstehend
bezeichneten Personen strengstens zu überwachen und dieselben
zur Anzeige zu bringen, falls fie bei Ausübung ihres Ge—
werbebetriebes im Umherziehen, ohne im Befitze des Wander⸗
Gewerbescheines zu sein, betroffen werden.
Weiter ersuche ich die Herren Bürgermeister, die ihnen
unterstellten Polizei-Organe ebenfalls mit entsprechender An—
weisung zu versehen.
Saarbrücken, den 2. Dezember 1897.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Die s. Zt. in dem Verlage von Julius Springer in
Berlin erschienene Anleitung zur Ausführung der polizeilichen
Maaß- und Gewichts-⸗Revisionen hat nach Vervollständigung
durch den Königlichen Aichungs-Inspektor in Berlin, eine
neue Ausgabe erfahren, die von der Verlagsbuchhandlung
zum Preise von 80 Pfg. bezogen werden kann.
Die Ortspolizeibehörden mache ich auf vorerwähnte
Anleitung aufmerksam.
Saarbrücken, den 3. Dezember 1897.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Saarbrücken, den 6. Dezember 1897
Der Königliche Landrath, Bake
Deffentlicher Anzeiger.
200 Provision. Hannov. Fahnenfahribk
AD fFranz Reinecke 35
2. R. posti. Mainz. 371IHANNOVER. Preéiecliecton feo.
Jormulare
zu
Fremdenbüchern
Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuer⸗Veranlagung für das Steuerijahr 1888 /99. na ch e mt u de * erso rift
Auf Grund des 8 24 des Einkommensteuergesetzes vom orrasg
24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder
bereis mit einem Einkommen von mehr als 6 e 8 —* n 0 fe —
3000 Mk. veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Buchoruckerei, Saarbrucken.
Redaktion des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hoafer in Socrbrücken.
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