Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 49.

Montag, den 6. Dezember

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
In Gemäßheit der betriffenden statutarischen Bestim—
mungen werden hierdurch die rückständigen gekündigten
Rktirn und Obligationen der Oberschlesischen
Eisenbahn⸗Gesellschaft aufgerufen.
1. Prioritäts-Obligationen Lit. B.
Nus der 31. Verloosung, gekündigt zum 1. Oktober 1894
labzuliefern mit Zinsscheinen Reihe
VNr. 3 bis 20 nebst Anwiisungen)
zu 100 Rthlr. Nr. 4859. 4867,
7249.
gekündigt zum 1. Oktober 1895
(abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe
VNr. 5 bis 20 nebst Anweisungen)
zu 500 Rthlr. Nr. 2198, 2199.
„100, „10390.
2. Niederschlesische Zweigbahn-Prioritäts-—
Obligationen.
Aus der 11. Verloosung, gekündigt zum 1. Januar 1894
(abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe
V Nr. 3 bis 10 nebst Anweisung)
zu 100 Rthlr. Nr. 8518.
Alle äbrigen, noch in Umlauf befindlichen
Obligationen der bezeichneten Art, sowie sämmt—
liche, noch umlaufenden Prioritäts-Aktien Lit.
B der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft
find durch unsere Bekanntmachung vom 185.
August 1895 gekündigt worden, und zwar:
die Prioritäts-Aktien Lit. B zum 1. De—
zember 18985 (ahzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX
Nr. 9 und 10 rebst Anweisungen, wogegen Stück—
zinsen für die Monate Juli bis einschließlich November
1895 vergütet werden),
die Prioritäts-Obligationen Lit. Bzum
—D
Reihe V Nr. 5 bis 20 nebst Anweisungen, wogegen
Stückzinsen für die Monate Oktober und November
1893 vergütet werden),
die Niederschlesischen Zweigbahn-⸗Prio—
ritäts-Obligationen zum 1. März 1896,
abzuliefern mil Zinsscheinen Reihe VNr. 7 bis 10
nebst Unweisungen, wogegen Stückzinsen für die Monate
Januar und Februar 18096 vergüiet werden).
Die Inhaber der rückständigen Stücke werden
aufgefordert, dieselben mit Zubehör baldigst
an 'die nächste Regierungs-Hauptkasse, die
Staatsschulden⸗Tilgungskasse, in Berlin W.,
Taubenstraße 29, oder än die Königliche Kreis⸗
kafse in Frankfurt o/M. zur Einlösung einau—

liefern. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird
vom Kapital in Abzug gebracht.
Diejenigen Obligationen Lit. E, welche, der Be⸗
kanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht
b'nnen 4 Jahren nach dem Zahlungstermin zur Einlösung
eingeliefert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahrens
mortifizirt. — Auf Zweigabahn-Obligationen, welche,
der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet,
nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, erlischt jeder An—
pruch, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich
aufgerufen und trotzdem nicht spätesteus binnen Jahresfrift
nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vor—
gelegt werden.
Berlin, den 7. November 1897.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Vräsidenten.

Des bestehenden Wassermangels wegen muß der Wasser—
spiegel im Saarkanal und im Rhein-Marne-Kanal vom
23. d. Mts. ab auf 1,60 m gesenkt werden, falls nicht bis
dahin ausgiebiger Regen fällt. Sollte dauerndes Regenwetter
auch bis Ende dieses Monates nicht eintreten, so wird die
Schifffahrt auf den bezeichneten Kanälen von diesem Zeit—
punkte ab bis zum Umschlag der Witterung gänzlich ein—
gestellt werden.
Straßburg, den 16. November 1897.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssekretär.
Vorstehende Bekanntmachung des Kaiserl. Ministeriums
für Elsaß Lothringen bringe ich hiermit zur öffentlichen
enntniß.
Trier, den 28. November 18097.
Der Regierungs-Präsident.
J. VB.: von Rosenberga⸗Gruszczynski.

Die Frist zur Abhaltung der durch Erlaß des Herrn
Oberpräsidenten vom 6. April und 20. Juli d. Is. ge—
nehmigten Haussammlung zu Gunsten des Neubaues der
katholischen Kirche zu Winterspelt im Kreise Prüm ist durch
Erlaß vom 30. v Mis. auf 83 Monate, also bis Ende
März 1898, verlängert worden.
Mit der Einsammlung der Gaben sind noch nachgenannte
Personen beauftraat worden;
            
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