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Auf Grund der 88 6, 12 u. 15 des Gesetzes über die
Polizei · Verwaltung vom 11. März 1880 (G.S. S. 265)
und der 88 137, 139 und 140 des Gesetzes über die all⸗
gemeine Landesverwaltung vom 830. Juli 1883 (G.S. S.
195), sowie der 88 18 flg. des Reichsgesetzes, betreffend die
Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen vom e
g TMai 1804
wird zur Fernhaltung der Maul⸗- und Klauenseuche, sowie
der Schweineseuchen, unter Zustimmung des Bezirks-Aus—⸗
schusses das Folgende verordnet:
Der 8 4 Übsatz 1 der Polizei⸗-Verordnung vom 20.
Juli 1896 (Amtsblatt S. 291 flg.), betreffend die zur
Fernhaltung der Maul- und Klauenseuche, sowie der
Echweineseuchen zu ergreifenden Maßnahmen wird, wie folgt,
abgeändert:
84.
Das überwachungspflichtige Rindvieh darf erst weiter
veräußert werden, wenn seit dessen Unterbringung in
dem Stalle oder auf der Weide des Bestimmungsortes
(der erstmaligen Unterbringungsstelle (entweder à fünf
bolle Tage verflossen und nach Ablauf dieser Frist
fämmtliche Thiere von einem beamteten Thierarzte
oder von einem solchen Privat-Thierarzte,
welcher hierzu von dem Landrathe nach An—
hörung des Kreis-Thierarztes ermächtigt
worden ist, gesund befunden oder b drei Wochen
verflofsen find.
Trier, den 17. Oktober 1897.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung
betreffend die 22. Verloosung von 31/20/0igen Staatsschuldscheinen.
In der Nummer 38 unseres Amtsblattes vom 23. v.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 4. v. Mts. über die an demselben Tage
bewirkte 22. Verloosung von 31 00igen, unterm 2. Mai
1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen veröffentlicht worden.
Abdrücke der Nummernliste sfind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenraume unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Rent⸗
meister, Bürgermeister und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kavitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 4. Oktober 1897.
Königliche Regierung.
J. V.: von Rosenberg⸗Gruszcezynski.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich-Wilhelms—⸗
Prämien-Stiftung für Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier vom 10. Juni 1857 (Amtsblatt 1857 Nr. 46) sind
im Kreise Saarbrücken den Lehrern
Lorenz in Saarbrücken,
Denis in Dudweiler und
Weber in Clarenthal
für langjährige und erfolgreiche treue Amtsführung Be—
ohnungen von je 60 Mark für das Jahr 1897 gewährt
ind an dem heutigen Tage, dem Geburtstage Sr. Hochseligen
Majestät, des Königs Friedrich Wilhelm IV., zur Erinnerung
in die Veranlassung der Stiftung die Zuerkennungs-Urkunden
ausgefertigt worden.
Trier, den 15. Oktober 1397.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
17. September d. Is. (Kreisbl. Nr. 38), betreffend Kreis⸗
ehrerkonferenzen, theile ich den Herren Ortsschulinspektoren
zur Weitergabe an die Lehrer bezw. Lehrerinnen das Nach⸗
tehende mit:
Die Konferenz für die Lehrer wird am Dienstag,
9. November d. Is. diejenige für die Lehrerinnen
am Donnerstag, 11. November d. Is. je 10 Uhr
Morgens, im „Saarbrücker Volksgarten“ stait⸗
iinden.
Hinsichtlich der Lehrproben und Vorträge verweise ich
auf die wörtliche Beachtung der oben angezogenen Bekannt⸗
machung vom 17. September d. Is.
Behufs event. Theilnahme am Mittagsessen wollen die
Konferenzbesucher rechtzeitig dem Gastwirthe Krämer,
Volksgarten, Saarbrücken, eine Postkarten-Mittheilung zu—
gehen lassen.
Die Herren Ortsschulinspektoren sind hiermit ergebenst
ingeladen.
Saarbrücken, den 24. Okltober 1897.
Der Königliche b. Kreisschulinspektor.
Mylius.
Saarbrücken, den 1. November 18097.
Der Könialiche Landrath. Bake
Deffentlicher Anzeiger.
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Borzüglichste W⸗ * X Bruchbänder.
Es ist eine bekannte Thatsache, daß Brucheinklemmungen oft einen
ödtlichen Ausgang nehmen. Um derartige Unfälle zu verhüten, empfiehlt
es sich, ein Bruchband zu tragen, das für jeden Fall besonders angepaßt
wird. Herr Bandagist GIaser in Mülhausen Els) fertigt ein neues
Bruchband ohne Feder an, das bequem Tag und Nacht getragen werden
kann. Den an genannten Gebrechen leidenden Personen ist zu rathen,
einen Versuch mit dem Bruchband des Herrn GIaser zu machen.
Der Vertreter des Herrn Glaser ist zu sprechen: In Kaisers⸗
lautern den 9. November, im Hotel Karlsberg; in Zweibrücken
den 10. im Hotel Pfälzer Hof; in Pirmasens den 11. im Hotel
Breith; in St. Ingbert den 12. im Hotel zur Post; in Saar—⸗—
brücken den 13. im Hotel Balkhausen. 34
— Nabel- und UVorfallbinden. —
Reklamationen sind direkt an J. Claser zu richten.
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Redaktion des nicht-amtlichen Theils Druck und Bersaga oon Gebrüder 52fer in Saarbrücken,