Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Schweineseuche im Stalle des Gärtners
Julius Bastian, Spichererbergstraße Nr. 18 hierselbst, ist
amtlich festgestellt.
Ueber den betreffenden Stall ist die Sperre verfügt.
Saarbrücken, den 19. Oktober 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Die Herren Orisschulinspektoren werden ersucht, den
Lehrern bezw. Lehrerinnen aufzugeben, die Abschriften der
Stundenpläne mit genauer Angabe des Unterrichtsanfanges
und -Schlusses alsbald ihnen einzureichen. Die Herren
wollen die betreffenden Pläne gesammelt hierher einsenden.
Saarbrücken, den 18. Oktober 1897.
Königl. Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche hierselbst ist erloschen.
St. Johann a/S., den 18. Oktober 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Dr. Neff.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestand der Wittwe Wilhelm Roos
hierselbst, Fischbachstraße, ist die Schweinepest ausgebrochen.
Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.
Malstatt-Burbach, den 16. Oktober 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Meyer.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend den Verkauf von Backwaaren.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850, der 88 1483 und
144 des Gesetzes uͤber die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 und der 88 73 und 74 der Gewerbe⸗Ord⸗
nung für das deutsche Reich wird für den Bezirk der Bürger⸗
meisterei Bischmisheim folgende Polizei-Verordnung erlassen.
81.
Die Bäcker und die Verkäufer von Backwaaren (Weiß⸗,
Grau⸗ und Schwarzbrot) haben die Preise und das Gewicht
ihrer verschiedenen Backwaaren durch einen von außen sicht—
baren Anschlag am Verkaufslokale zur Kenntniß des Publikums
zu bringen.
Das Preis⸗ und Gewichtsverzeichniß (der Anschlag) ist
am 1. eines jeden Monats, oder wenn dieser Tag auf einen
Sonn⸗ oder Feiertag fällt, am nächstfolgenden Werktage zu
erneuern und der Ortspolizeibehörde an demselben Tage vor⸗
zulegen, um mit dem polizeilichen Stempel versehen zu werden.
Der Anschlag ist täglich während der Verkaufszeit aus⸗
zuhängen.
82.
Die Bäcker und die Verkäufer von Backwaaren haben
im Verkaufslokale eine Waage mit den erforderlichen geaichten
Gewichten aufzustellen und die Benutzung derselben zum
Nachwiegen der verkauften Backwaaren isederzeit zu gestatten.
83.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
und Nichtbefolgung derselben werden mit Geldstrafen bis zu
9 Mark und im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger
Haft bestraft, sofern nicht nach 8 148 der Reichs-Gewerbe—
Ordnung vom 21. Juni is— gine höhere Strafe verwirkt ist.
Diese PolizeiVerordnung tritt mit dem 1. November
d. Is. in Kraft.
Brebach, den 20. Oktober 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritsch.
Bekanntmachung.
Nach amtlicher Feststellung ist in dem Gehöfte des
Bergmanns Ley zu Rockershausen die Schweineseuche aus⸗
zebrochen. Ueber fragliches Gehöfte habe ich die Sperre
derhängt.
Püttlingen, den 14. Oktober 1897.
Der Bürgermeisler.
Pickard.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sofort, St. Arnual, Königl. Garnison-Bau⸗
nnspektion Trier, 3) Baubote, beim Neubau einer Artillerie—
aserne, 4) Besitz des Zivilversorgungsscheins, Gesundtheit,
örperliche Rüstigkeit, geordnete Lebensverhältnisse, Schulden⸗
freiheit, Nüchternheit, gute Handschrift, Vorlegung der
Nilitärpapiere, Führungszeugnisse und sonstige Ausweise über
Lebens⸗ und Dienstverhältnisse, auch für die Zeit feit dem
Ausscheiden aus dem Heeresdienst bis zum Tage der Be—
verbung, 53) —, 6) die Beschäftigung ist nur vorübergehend,
7) —, 8) 2 Mk. 50 Pf. täglich, 9) nein, 10) Bewerbungen
änd an den Königl. Garnison-Bauinspektor Herrn Maur—
mann in Trier zu richten.
2. 2) sofort, Siegburg, Königl. GarnisonBauinspek⸗
tion Köln III, 3) Baubote, beim Erweiterungsbau des
Feuerwerks⸗Laboratoriums, 4) Besitz des Zivilversorgungs⸗
cheins, Gesundheit, körperliche Rüstigkeit, geordnete Lebens—
derhältnisse, Schuldenfreiheit, Nüchternheit, gute Handschrift,
Vorlegung der Militärpapiere, Führungszeugnisse und sonstige
Ausweise über Lebens- und Dienstverhältnisse, auch für die
Zeit seit dem Ausscheiden aus dem Heeresdienst bis zum
Tage der Bewerbung, 5) —, 6) die Beschäftigung ist nur
vorübergehend, 7) —, 8) 2 Mk. 50 Pf. täglich, 9) nein,
10) Bewerbungen sind an den Königl. Garnison-Bauinspektor
Herrn Hahn in Köln zu richten.
Saarbrücken, den 25. Oktober 1897
Der Könialiche Landrath. Bake.
Redaktion des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa von Gebrüäder Hofer in Saarbrücken.