Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

eingeführten Gesetze das Eigenthum oder ein anderes in
das Grundbuch einzutragendes Recht erworben haben, müssen
dasselbe, falls die Anmeldung nicht bereits früher erfolgt
ist, vor dem Inkrafttreten der eingeführten Gesetze anmelden.
8 51. Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind
diejenigen Berechtigten frei, welche der Eigenthümer in Ge⸗
mäßheit des 8 44 Nr. 4 vor Ablauf der Ausschlußfrist
(88 48, 50) dem Amtsgerichte angemeldet hat.
8 53. Wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt,
erleidet den Rechtsnachtheil, daß er sein Recht gegen einen
Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit
des Grundbuchs das Grundstück oder ein Recht an demselben
erworben hat, nicht geltend machen kann und daß er sein
Vorzugsrecht gegenüber denjenigen, deren Rechte früher als
das seinige angemeldet und demnächst eingetragen find, verliert.
Ist die Widerruflichkeit eines Eigenthumsüberganges
nicht angemeldet worden, so finden die Vorschriften des erssen
Absatzes nach Maßgabe der Bestimmungen des 8 7 An—
wendung.
z 7. Das Recht, einen Eigenthumsübergang rückgängig
zu machen, wirkt, sofern die Widerruflichkeit des Ueberganges
nicht im Grundbuch eingetragen ist, gegen einen Dritten,
welcher ein Recht an dem Grundstück gegen Entgelt erworben
hat, nur dann, wenn zur Zeit dieses Erwerbes der Fall der
Rückgängigmachung bereits eingetreten und dieses dem Dritten
bekannt war.
In Ansehung einer kraft Gesetzes eintretenden Wieder—
aufhebung eines Eigenthumsüberganges finden die Bestim—
mungen des ersten Absatzes entsprechende Anwendung.
Saarbrücken, den 5. August 1897.
Königliches Amtsgericht.
Da der Rendant der hiefigen Kgl. Gerichtskasse, Gerichts
schreiber Fischer, in Folge Versetzung am 1. April 1896
aus seinem Amt als Kassenrendant ausgeschieden ist und in
Folge dessen die Ruckgabe der von ihm gestellten Amtskaution
in Frage steht, werden etwaige unbekannte Interessenten auf⸗
gefordert, eventuelle Ansprüche aus dem genannten Dienst⸗-Verhältnisse
 des Gerichtsschreibers Fischer bis zum 25.
Oktober 1897 bei dem hiesigen Amtsgericht einzureichen oder
zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden.
Sulabach, den 24. Juli 1897.
Königliches Amtsgericht.

Zjiährigen Dienstaltersstufen auf 1500 Mk. jährlich, 10)
Bewerbungen sind an die Königl. Provinzial-Steuerdirektion
zu Köln zu richten.
2. 9) 1. Oktober 1897, Herbesthal, Königl. Haupt⸗
zollamt Aachen, 8) Amtsdiener, 4) Elementarschulbildung und
körperliche Rustigkeit, 53) —, 6) auf 83monatige Kündigung,
7). —, 8) 800 Mk. Gehalt sowie 72 Mk. Wohnungsgeld⸗
zuschuß und 60 Mk. Dienstbekleidungszuschuß jährlich, 9)
ja, das Gehalt steigt in 7 je Zjährigen Stufen auf 1200
Mk. jährlich, 10 Bewerbungen sind an die Königl. Provin—
zial⸗Steuerdirektion zu Köln zu richten.
3. 2) 1. Oktober 1897, Herbesthal, Königl. Haupt⸗
zollamt Aachen, Amtsdiener, 4) Elementarschulbilduug und
körperliche Rüstigkeit, 5)) —, 6) auf 3monagtige Kündigung,
7). —, 8) 800 Mk. Gehalt sowie 60 Mk. Dienstbekleidungszuschuß
 jährlich und freie Dienstwohnung, 9) ja, das Gehalt
steigt in 7 je Zjiährigen Stufen auf 1200 Mk. jährlich, 10)
Bewerbungen sind an die Königl. Provinzial-Steuerdirektion
zu Köln zu richten.
4. 3) sofort, Herzogenrath, Bücgermeisteramt, 3) Wege⸗
wärter, Todtengräber und Nachtwächter 4) Bewerber muß
völlig arbeitsfähig sein, 5) 6 Monate, 6) auf 8monatige
Kündigung, 7) —, 8) 700 Mk. Gehalt jährlich und freie
Wohnung, 9) noch unbestimmt, 10) die Stelle ist nicht
pensionsberechtigt.

Spar- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrücken.
Im Monat August 1897 sind an Einlagen
eingezahlst.. 12136566,85 M,,
und zurückgenommen worden. . 170896,811,,
Mithin Mehr-Einnahme. 1566067 76
Saarbrücken, den 1. September 1897.
Der Rendant,
Dettweiler.

Saarbrücken, den 183. September 18097.
Der Könialiche Landrath. Bake

Deffentlicher Anzeiger.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Vaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselde durch Ge⸗—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen,
1. 2) sofort, Engelsdorf, Königl. Hauptzollamt Mal—
medy, 8) Grenz⸗Aufseher, 4) Elementarschulbildung und körper—
liche Rüstigkeit, 5) 6 Monate, 6) auf Lebenszeit. 7) —, 8)
1000 Mtk. Gehalt, sowie 60 Mk. Wohnungsgeldzuschuß nebsi
80 Mk. Dienstbekleidungszuschuß und 200 Mtk. widerrufliche
Stellenzulage jährlich, 9) ja, das Gehalt steigt in 6 je
— — — —s — — — —— —— — ——
Redaktion des nicht-amtlichen Theils Druck und Kerlag pon Gohrüder —30 —

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