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Amtliches Anzeigeblatt für
r. 23.
Montag, den 16. August
1897.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.!
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten find die seit—
herigen Kuratorien der zu einer staatlichen Oberrealschule
vereinigten Gewerbeschule und Gewerbevorschule zu Saar⸗
brücken aufgelöst worden. Die rechtliche Vertretung der
Anstalt nach außen erfolgt durch uns bezw. durch den An—
stalts-Direktor nach Maßgabe der ihm von uns zu er—
theilenden Aufträge.
Koblenz, den 28. Juli 1897.
Konigliches Provinzial-Schul⸗Kollegium.
Wentzel.
Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Lehrschmiedemeistern
an der Lehrschmiede zu Charlotlenburg beginnt am
Montag, den 1. November d. Is. Anmeldungen sind zu
richten an den Direktor der Lehrschmiede Oberroßarzt a. D.
Hrand, Charlottenburg, Spreestraße 42.
Trier, den 28. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. BV: von Rosenberg-Gruszezynski.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Den Herren Ortsschulinspektoren theile ich hierdurch
mit, daß ich vom Samstag, 14. d. Mts. ab meinen Wohnsiß
nach der Hohenzoblernustraße 411 hierselbst verlegt habe.
Die Herren wollen Vorstehendes den Ihnen unterstellten
Lehrern zur Kenntnißnahme mittheilen.
Saarbrücken, den 12. August 1897.
Mylius,
Königl. b. Kreisschulinspektor.
Bekanntmachung.
Während meines vom 15. August bis 15. September
dauernden Urlaubs hat die Königliche Kreisschulinspektion II
die Vertretung übernommen.
Saarbrücken, den 11. August 1897.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.
Vom 1. April 1898 ab find die Gebühren, welche für
die Prüfung vor einer staatlich eingesetzten Prüfungskom—
mission für Bezirks-Schornsteinfeger von den Prüflingen zu
entrichten sind, auf je 20 Mk. und die den Mitgliedern der
Prüfungskommissionen für die Theilnahme an den Prüfungen
für den Prüfungstag zu gewährenden Entschädigungen auf
12 Mk. für die Vorsitzenden und auf 6. Mk. für die Bei—
sitzer festgesetzt.
Die anderweiten Bestimmungen im 8 4 Absatz Jl und
Z 6 des Reglements über die Anstellung und die Pflichten
der Bezirks-Schornsteinfeger vom 2. April 1881 (A.-B. S.
138) treten außer Kraft.
Trier. den 28. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V: von Rosenberg⸗Gruszezynski.
Der Herr Minister des Innern hat zufolge Erlasses
bom 18. Juli d. Is. dem Sachverständigen-Ausschuß für
Trabrennen zu Berlin die Erlaubniß ertheilt, in Gemein—
schaft mit dem Verein für Hindernißrennen daselbst für die
noch nicht zur Ziehung gebrachten restlichen 1000 000 Mk.
der durch Erlaß vom 7. Juni 1895 genehmigten Berliner
Pferde-Lotterie eine öffentliche Verloosung von Pferden,
Wagen, Gold- und Silbersachen zu veranstalten und die
auszugebenden 333 330 Loose zu 83 Mk. in fünf Serien zu
je 66666 Loosen im ganzen Bereiche des Staates zu
vertreiben.
Die letzte Ziehung muß bis 1. Februar 1901 be—
endet sein.
Trier, den 28. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. VBV: von Rosenberg-Gruszezynski.
Bekannimachung.
Auf den voraussichtlich im Monat November d. Is.
stattfindenden Kreiskonferenzen sollen folgende Aufgaben zur
Behandlung kommen:
J. Für die Lehrerkonfereng:
i. Lehrprobe: Stabturnen fur sich (ergl. Leitfaden
S. 63—-72) und in Verbindung mit Freiübungen;
2. Vortrag: Das Schülertagebuch in der Volksschule.
Für die Lehrerinnenkonferenz:
. Lehrprobe: „Kaiser Wilhelms Lieblingsblume“ (im
Anschluß an das Lesebuch Nr. 14);
Vortrag: „Wodurch wird der Geschichtsunterricht
anschaulich?“
Saarbrücken, den 11. August 1897.
Der Königliche Kreisschulinspektor.
Ewald.
Die Gemeinderäthe von Etzenhofen, Herchenbach und
Sellerbach haben die Aufhebung der Fußpfade durch die
Distrikte: „ober dem Schlangenbirnbaum, kleine Birken und
heim aroßen Birnbaum“:; vom Niedersalbacher-Weag an durch