Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 31.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗ —
Präsidenten.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß der Provinzial⸗Ausschuß in seiner Sitzung vom 15./16.
Juni d. Is. den Fabrikbesitzer Richard Vopelius zu Sulzbach
und den Gutsbesitzer Johann Peter Limbourg zu Bitburg zu
Mitgliedern und den Eisengießereibesitzer Karl Karcher zu
St. Johann a. Saar und den Guitsbesitzer und Leder⸗
fabrikanten Maximilian Keller zu Staadt, Kreis Saarburg,
zu stellvertretenden Mitgliedern des hiesigen Bezirks-Aus⸗
schusses für die am 1. d. Mts. begonnene sechsjährige Amts—
zeit gewählt hat.
Trier, den 16. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszczynski.
Die diesjährige Haussammlung fuür dürftige evangelische
Gemeinden der Rheinprovinz wird im Laufe des Monats
August abgehalten werden.
Die Königlichen Kreiskassen haben die ihnen zugehenden
Sammlungserträge in Empfang zu nehmen und an unsere
Hauptkasse abzuliefern.
Trier, den 14. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszezynski.
Durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten vom 26. April
d. Is. J. Nr. 5603 ist dem Vorstande der katholischen
Pfarrgemeinde zu Langendorf im Kreise Euskirchen die Er—⸗
laubniß ertheilt worden, behufs Aufbringung der Mittel für
den Neubau der katholischen Kirche daselbst eine Haussamm—
lung bei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis
Ende April 1898 abhalten zu lassen.
Mit der Abhaltung dieser Sammlung im diesseitigen
Bezirke sind folgende Personen beauftragt worden:
1. Robert Kürten aus Bechen,
2. Johann Bosche, Trier,
3. Johann Schmidt, Sobhren,
4. Adam Junker,
5. Jakob Groß „Schiefbahn.
Trier, den 15. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszezynski.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Er—
lasses vom 26. v. Mis. der Kommission der gegenwärtig in
Dresden stattfindenden internationalen Kunstausstellung die
Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der in Verbindung mit
dieser Ausstellung beabsichtigten, von der Königlich Sächsischen
Staatsregierung genehmigten öffentlichen Ausspielung von
Ausstellungsgegenständen — Bildern. Bildhbauerarbeiten

Montag, den 2. August

1897.

Photographien u. s. w. — auch im diesseitigen Staatsge⸗
biete und zwar in seinem ganzen Bereiche, Loose zu ver—
treiben. Es sollen 100 000 Soose zu je 1 Mark ausgegeben
und 4561 Gewinne im Gesammtwerthe von 50 000 Mt. aus⸗
gesetzt werden.
Trier, den 12 Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszcezynski.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 2. Juli 1897 J.Nr. 9788 dem Vorstand des
Christlichen Zeitschriften-Vereins zu Berlin die Erlaubniß
ertheilt, die Loose der Seitens des Herrn Oberpräsidenten
der Provinz Brandenburg unter dem 11. Mai d. Is. zu
Gunsten des Christlichen Zeitschriften Vereins für die Pro—
vinz Brandenburg und die Stadt Berlin genehmigten öffent⸗
lichen Ausspielung auch in der Rheinprovinz abzusetzen.
Trier, den 15. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszcezynski.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Kreisthierarzt Mette hierselbst ist vom 4. bis 30.
August 1897 beurlaubt.
In seinen Dienstgeschäften wird derselbe während dieser
Zeit durch den Oberroßarzt Lopitzsch hierselbst vertreten.
Saarbrücken, den 26. Juli 1897.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Der bisherige Gemeinde-Oberförsterei-Verwalter Schneider
hierselbst ist von dem Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier
bom 1. Juli d. Is. ab endgültig zum Gemeinde⸗Oberförster
der Gemeinde-Oberförsterei Saarbrücken ernannt worden.
Saarbrücken, den 30. Juli 1897.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die 42. Wanderversammlung deutscher, österreichischer
und ungarischer Bienenwirte wird in den Tagen vom 23.
bis 25. August in Wiesbaden stattfinden. Mit derselben ist
eine Ausstellung bienenwirtschaftlicher Gegenstände verbunden
und es sollen während der Versammlung auch Vorträge über
Bienenzucht u. s. w. gehalten werden.
In Gemäßheit Verfg. Königl. Regierung vom 21. d.
Mts. (II 7113) können Lehrer, welche an der Versammlung
cheilzunehmen beabsichtigen, auf deren Antrag beurlaubt werden.
Saarbrücken, den 30. Juli 1897.
Die Königlichen Kreisschulinspektoren.
Ewald Mylius
            
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