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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
r. 30.
Montag, den 26. Juli
1897.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Februar 1870 und des 8 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom
1. August 1883 den Schluß der Schonzeit für Hasen für
den ganzen Umfang des Regierungsbezirks Trier
auf den 12. September 1897 festgesetzt, sodaß Montag, der
13. September 1897 der erste Jagdtag ist. Dagegen soll die
Schonzeit für Rebhühner, Fasanen-Hennen, Wachteln und
Haselwild endigen,
a. in den Kreisen Daun und Pruüm mit dem 31. August
1897,
b. in den übrigen Kreisen des Regierungsbezirks mit dem
17. August 1897, sodaß für diese Wildarten der 1.
September bezw. 18. August d. Is der erste Jagd⸗
tag ist.
Saarbrücken, den 20. Juli 1897.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Juni 1897.
Baarbrücken. St. Lohann.
Weizen, guter Sor:
mittlerer
geringer
Roggen, guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
guter
mittlerer
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise⸗ Bohnen (weiße).
dinsen.
EßeKartoffeln.
Richt⸗Stroh....
Krumm⸗,.
Heununununn.
Rindfleisch im Großhandel.
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch .
Kalbfleisch .
Hammelfleisch ..
Speck ger. (hiesiger)
Eßbutter..
Fier.....
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl
Gerstengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen⸗Grütze.
Hafergrütze .
Hirse....
Reis, Java mittlerer .
Kaffee, Java mittlerer roh.
gelber gebrannter .
Speise⸗Salz 24
Schweine⸗Schmalz..
Trier, den 13. Juli 1897.
Der Regierungs-Präsident
J. B.: von Rosenberg-Gruszezynski.
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Am 31. d. Mts. findet zu Düren eine Hauptversamm⸗
lung des Rheinischen Lehrerverbandes zur Förderuug der
erziehlichen Knabenhandarbeit statt.
Laut Verfügung vom 15. d. Mts. (II. 6725) werden
die Herren Ortsschulinspektoren von der Königlichen Re—
gierung durch uns ermächtigt, einzelne Lehrer, welche der
Versammlung beizuwohnen, beabfichtigen, soweit es sonst an⸗
gängig erscheint, zu beurlauben.
Saarbrücken, den 20. Juli 1897.
Die Königlichen Kreisschulinspektoren.
Mylius. Ewald.
Bekanntmachung.
Nachdem die Schweineseuche in Bübingen eine weitere
Verbreitung genommen hat, wird der genannte Ort in Ge⸗
mäßheit der Verordnung des Herrn Regierungs Präfidenten
vom 22. November 1895 hiermit gegen Ein-⸗, Aus⸗ beaw
Durchtreiben von Schweinen gesperrt.
Brebach, den 24. Juli 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
J. V.: der Beigeordnete
Hettrich.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Bezirks⸗Ausschuß zu Trier hat auf Grund des 8
2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26.
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