Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Juni 1897 Jagdscheine:

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Name

Stand

Wohnort

Tag/ Mt.

283. 6. 97
20 4.6.97
3014. 6. 97
zi 2.6.97

Fuchs, Peter
Nagel
Eichacker, Paul
Emil
Rexroth, Friedr.

Steiger
Lieutenant,
Dragoner-Regt.
Pholograph

Heusweiler
Saarbrücken

7.

St. Johann

Ingenieur

Saarbrücken, den 6. Juli 1897.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Am 13. und 14. d. Mts. wird der Rheinische Gustav—
Adolf-Hauptverein seine 54. Provinzial-Versammlung zu
Kirn a. d. Nahe abhalten. Infolgedessen ersuche ich die
Herren Ortsschulinspektoren, diejenigen Lehrer ihres Auffichtsbezirkes,
 welche an der Hauptfeier theilzunehmen beabsichtigen,
für den 14. Juli d. Is. zu beurlauben.
Saarbrücken, den 8. Juli 1897.
Der Königliche b. Kreisschulinspektor.
Mylius

Der Gemeinderath von Walpershofen hat die Aufhebung
des Fußpfades von der Brücke an der Neumühle durch den
Distrikt Bitschwiese bis zum Bann Heusweiler beantragt.
Einsprüche gegen dieses Vorhaben sfind binnen vier
Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses bei mir einzubringen.
Riegelsberg, den 5. Juli 1897.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister.
Speicher.

Bekanntmachung.
In dem Gehöft des Briefträgers Friedrich Groß zu
Heusweiler, ist eine Kuh an Milzbrand gefallen.
Auf Grund der 88 5 bis 15 der Ministerial⸗Instruktion
vom 20. März 1881 zum Seuchen;Gesetz vom 28. Juni
1880 ist das genannte Gehöft polizeilich gesperrt.
Heusweiler, den 5. Juli 1897.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
CIODOS.

Bekanntmachung über die Einrichtung von Turnkursen in Bonn.
Von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medizinal⸗Angelegenheiten ist angeordnet worden, daß
in Bonn unter Aufsicht des Unterzeichneten Kurse zur Aus⸗
bildung von Turnlehrern eingerichtet werden. Die Kurse
werden am 15. Oktober beginnen und ungefähr 21 Wochen
dauern. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Ablegung der

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Der Königliche Landrath.
Balke.

nächsten im Anschluß an den Kursus in Bonn abzuhaltenden
Turnlehrer⸗Prüfung.
Zur Prüfung werden zugelassen:
a) Bewerber, die bereits die Befähigung zur Ertheilung
von Schulunterricht vorschriftsmäßig erworben haben,
b) Studirende nach vollendetem vierten Semester.
Mit der Meldung, welche bis 1. September an den
Unterzeichneten zu richten ist, sind von den Bewerbern
norzulegen:
a) ein Lebenslauf,
b) ein ärztliches Zeugniß darüber, daß der Körperzustand
und die Gesundheit des Bewerber dessen Ausbildung
zum Turnlehrer gestatten,
von solchen, die bereits eine Prüfung für das Lehr⸗
amt bestanden haben, ein Zeugniß über diese Prüfung
und ein Zeugniß über die seitherige Wirksamkeit als
Lehrer oder in dessen Ermangelung ein amtliches
Führungszeugniß; von noch Studirenden der Nachweis,
daß sie das vierte Semester zurückgelegt haben.
Solchen dem preußischen Staatsverband angehörenden
Theilnehmern am Kursus, welche bereits eine Prüfung für
das Lehramt bestanden haben, können in besonderen Fällen
aus Centralfonds mäßige Beihülfen gewährt werden, jedoch
lediglich für den Unterhalt in Bonn, nicht aber zu den
Kosten der Hin⸗ und Ruͤckreise, der Vertretung im Amte,
des Unterhaltes der zurückbleibenden Familie p. p. Darauf
bezügliche begründete Gesuche sind durch Vermittelung des
Unterzeichneten bis zum 20. September an den Herrn Minister
einzureichen.
Bonn, im Juni 1897.
Der Königliche Universitäts-Kurator.
Rottenbura.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Vaufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Austellung vorangehenden Probezeit.
65 Ob die Anfstellung auf Lebenszeit oder auf Kündianna erfolagt
            
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