Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

durch Erlaß vom 8. Oktober d. Is. Nr. 14821 die Erlaubniß
ertheilt worden, behufs Aufbringung der Mittel für den
Neubau einer katholischen Kirche daselbst eine Haussammlung
bei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende
Oktober 1897 abzuhalten.
Mit der Einsammlung der Beträge im diesseitigen
Regierungsbezirk sind beauftragf:
1. Anion Maurer aus Schweppenhausen, Pfarrei Windes—
heim, für die Kreise St. Wendel, Ottweiler und
Saarbrücken, ausgenommen die Städte Saarbrücken und
St. Johann,
N. Böhmer aus Schweppenhausen für den Kreis
Wittlich,
Anton Bredel aus Windesheim für den Landkreis
Trier und den Kreis Bernkastel,
Johann Link aus Eckenroth, Pfarrei Windesheim,
für die Kreise Daun, Bitburg und Prüm,
Peter Dondellinger von Esingen, Regierungsbezirk Trier,
für die Kreise Saarbura und Merzig,
Johann Dondellinger von Helfant, Regierungsbezirk
Trier, für den Kreis Saarlouis, ausgenommen die
Stadt Saarlouis,
Mathias Dondellinger, Pastor von Windesheim, für
die Städte Trier, Saarlouis, Saarbrücken.
Trier, den 7. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszczynski.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Er⸗
lasses vom 9. Dezember 1896 zu genehmigen geruht, daß
die Landgemeinde St. Arnual mit der Stadt Saarbrücken
vereinigt wird.
Sodann hat der Herr Minister des Innern auf Grund
des 89 der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom
23. Juli 1845 in Verbindung mit 8 22 der Kreisordnung
für dieselbe Provinz vom 30. Mai 1887 im Einvernehmen
mit dem hiesigen Bezirksausschuß bestimmt, daß der nach der
Abtrennung der Gemeinde St. Arnual verbleibende Rest
der Landbürgermeisterei St. Arnual, umfassend die Gemeinden
Güdingen und Bübingen, mit der Landbürgermeisterei Bisch—
misheim vereinigt werde.
Trier, den 31. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Im laufenden Jahre sind in der Presse wiederholt Ver⸗
giftungen durch Sublimaitpastillen zur Sprache gebracht
worden. Zufolge höherer Anordnung werden die Herren
Aerzte ersucht, Sublimatpastillen nur in solchen Mengen zu
verschreiben, wie sie der einzelne Krankheitsfall voraus—
sichtlich erheischt, und dabei die Umgebung des Kranken auf
die Giftigkeit des Mittels und die zur Verhütung von
Unglücksfällen erforderlichen Vorsichtsmaßregeln aufmerksam
zu machen.
Ebenso werden die Krankenpfleger und Krankenpflege⸗
rinnen, Hebammen und Heildiener auf die durch den Ge⸗
brauch von Sublimatpastillen bedingten Gefahren hingewiesen
und denselben im Hinblick auf ihre eigene Verantwortlich—
keit die größte Vorsicht bei Aufbewahrung und Verwendung
der Pastillen zur Pflicht gemacht.
Trier, den 18. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 11. September d. Is. J. -Nr. 13440 dem Pres⸗
byterium der evangelischen Gemeinde Altenessen im Kreise
Essen (Land) die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der
Mittel zum Bau eines Betsaales für die evangelische Filial—
gemeinde Carnap eine Haussammlung bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz bis Ende August 1897 durch
Beauftragte der genannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung sind betraut:
1. Hilfsprediger A. Boshamer aus Carnap,
2. Rudolf Bornefeld aus Elberfeld,
3. H. Lüdeking aus Gelsenkirchen,
4. E. Wilatus aus Königswinter,
5. Oskar Lau aus Hohenlimburg,
6. Heinrich Sartorius aus Wiesbaden,
7. Karl Huppertz aus Crefeld.
Trier, den 18. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg-Gruszcezynski

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Königliche Katasterkontroleur Biscamp in St. Johann
ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt worden.
Trier, den 22. Dezember 1896.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Dem Heilgehilfen Lorenz Klein zu Völklingen ist durch
den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier das Befähigungs—
zeugniß als „Geprüfter Heildiener“ zuerkannt worden.
Saarbrücken, den 9. Januar 1897.

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß der Pferde⸗
besitzer gebracht, daß die für den hiesigen Kreis bestimmten
Hengste aus dem Königlichen Rheinischen Landgestüt zu
Wickrath
1. Harms von Julius Hannover, Fuchs,
2. Berggeist von Agamemnon, Rheinisches Kaltblut, braun,
am 1. Februar d. Is. auf der Station Schaafbrücke ein—
treffen werden⸗
Saarbücken, den 15. Januar 1897.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die nachstehenden Arbeiter-Beisitzer der III. und IV.
Kammer des Berggewerbegerichts zu Saarbrücken:
Knappschaftsältester Ludwig Zeitz 4. in Sulzbach (Wahlbe⸗
zirk Sulzbach),
Jakob Keßler 3. in Bildstock (Wahlbe⸗
zirk Friedrichsthal),
Hauer Mathias Monz 2. in Wiesbach (Wahl⸗
bezirk Göttelborn),
Schlosser Ludwig Stemmerich in Schiffweiler
(Wahlbezirk Reden),
Hauer Johann Backes 5. in Theley (Wahlbe⸗
zirk Heinitz),
Heinrich Hobler in Wiebelskirchen (Wahl
bezirk König),
Jakob Klein 1. in Urexweiler (Wahlbe⸗
zirk Auguste).
            
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