Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Das Aushebungs-Geschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane an den
bezeichneten Tagen von Vormittags 8 Uhr im Saale
des Restaurateurs C. Schuhmann hierselbst abgehalten werden:
Dienstag, den 16. Juni
a) Vorstellung der' als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und zum Landsturm vordesignirten Mann—
schaften,
Invalidenrevision.
Mittwoch, den 17. Juni
a) Vorstellung der zur Ersatz-Reserve in Vorschlag ge—
brachten Ersatzpflichtigen.
b) Invalidenrevision.
Donnerstag, den 18. Juni
Vorstellung der Forstlehrlinge, Freiwilligen, vorweg
Einzustellenden und vorzumerkenden Militärpflichtigen
der Jahrgänge 1872, 1873 und 1874. Vom Jahr-—
gang 1874 nur bis Loosnummer 1000.
b) Invalidenrevision.
Freitag, den 19. Juni
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1874 von Loosnummer 1001 ab und
1875 bis Loosnummer 700.
b) Invalidenrevision.
Samstag, den 20. Juni
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrgangs 1875 von Loosnummer 701 ab und der
Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876 von Loos-—
nummer 1 bis 150.
b) Invalidenrevision.
Montag, den 22. Juni
a) Vorstellung der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876
von Loosnummer 151 bis 660.
b) Invalidenrevision.
Dienstag, den 23. Juni
a) Vorstellung der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876
von Loosnummer 661 bis 1200,
b) Invalidenrevision.
Mittwoch, den 24. Juni
a) Vorstellung der Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876
von Loosnummer 1201 bis einschl. 1574 und der
Ueberzähligen früherer Jahrgänge,
b) Invalidenrevision.
Donnerstag, den 25. Juui
a) Vorstellung
der Mannschaften in den Beilagen J (die zur Dispo—
sition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften), der
Mannschaften in den Beilagen II (die zur Zeit des
Aushebungsgeschäfts noch vorläufig beurlaubten Re—
kruten), der Mannschaften in den Beilagen III (die
zum einjährig-⸗freiwilligen Dienste Berechtigten, welche
wegen häuslicher Verhältnisse ihre Befreiung von der
aktiven Dienstpflicht beantragen, oder von den Truppen
bezw. Marinetheilen abgewiesen worden sind).
b) Invalidenrevision.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem an—
gegebenen Orte, Morgens 8 Uhr, sauber gewaschen und
mit reiner Kleidung versehen, zur Aushebung zu erscheinen;
die Loosungsscheine sind mit zur Stelle zu

N

bringen. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert
ist, hat ein bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familienmitglieder männ—
lichen Geschlechts im Termine persönlich und pünktlich zu
erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗-⸗, Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann; von den weiblichen
derartigen Familien-Mitgliedern alle diejenigen, von welchen
irgend ein Mangel ihrer Arbeits-, Erwerbs⸗ bezw. Auf⸗
ichtsfähigkeit hehauptet wird.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er—
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Attest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach⸗
sichtig zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
ahrigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschaͤftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen für
mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntmachung
und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand für
irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor—
schütkzen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mebezw. vom 24. Januar 1891
M.J. Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militäepflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim diesjäͤhrigen Musterungsgeschäft eingereicht
worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er—
sucht, für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-⸗Ersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her—
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Exzessen
vorzubeugen.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Hercen Bürger—
meister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen Geschäfts—
tagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht deren
borherige Dispensirung wegen dringender amtlicher Geschäfte
hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht,
umgehend
1. ein Verzeichniß der bei der Aushebung konkurrirenden
Brüder,
eine Nachweisung derjenigen Gestellungs-Pflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe, einzureichen.
Saarbrücken, den 18. Mai 1896
            
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