Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geld—
strafe bis zum Beirage von 60 Mark und im Unvermögens—
falle mit entsprechender Haft bestraft.
stobhenz, den 2. April 1891.
Der Oberpräsident der
Nasse.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Der Herr Oberpräsident hat durch Erlaß vom 27.
März d. J. Nr. 4009 II v. 2 dem Kirchenvorstand der
katholischen Pfarrgemeinde Weierbach im Kreise St. Wendel
die Erlaubniß ertheilt, zu Gunsten des Neubaues einer
katholischen Pfarrkirche daselbst eine Haussammlung bei den
katholischen Bewohnern der Regierungsbezirke Trier und
sKoblenz bis Ende dieses Jahres durch Abgesandte aus der
genannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung der Beträge find vorläufig
folgende Personen beaustragt worden:
l. J. J. Winzen, Pfarrer und Definitor,
2. Friedrich Wilhelm, Ackerer,
3. Andreas Vatrein, Ackerer,
alle zu Baden-Weierbach.
Trier, den 25. Mai 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Das 8. Rheinische Infanterie-Regiment Nr. 70 hier⸗
selbst wird am
Dienstag, den 16. Juni,
Mittwoch, 17. , und
Donnerstag,, 18. „d. Is.,
jedesmal von 12 bis 5 Uhr Nachmittags, gefechtsmäßiges
Schießen mit scharfen Patronen in dem Gelaͤnde füdwestlich
Fechingen mit der Schußrichtung gegen den Birnberg abhalten.
Die Abgrenzung des gefährdeten Geländes ist folgende:
Sudofstausgang von Fechingen, Wintringerhof,
Südostecke des Wehr-Holzes, Nordostausgang von
Nleinblittersdorf, Ostausgang von Bübingen und
Nordwestecke des Hahnenbusches.
Vor einem Betreten der innerhalb dieses Raumes ge—
legenen Waldstücke: des Mehr-, des Hinter⸗ und Vorderwaldes
 und des Wehrholzes wird besonders gewarnt.
Das gefährdete Gelaͤnde wird durch Posten abgesperrt.
Diese werden alle diejenigen Personen, die das bezeichnete
Gelände betreten wollen, zurückweisen oder sie auf die Gefahr
aufmerksam machen, in welche fie sich unter eigener Ver⸗
aniwortung begeben, wenn sie der Weisung keine Folge leisten.
Die Straßen Güdingen — Kleinblittersdorf sowie Fechingen —
Eschringen dürfen benutzt werden.
Müßte in Folge Eintritts ungünstiger Witterung ꝛc.
das Schießen an einem der vorgenannten Tage ausfallen,
so würde eventuell an den Nachmittagen des 19. und 20. Juni
noch geschossen werden.
Saarbrücken, den 6. Juni 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Mai 1896 Jagdscheine:

gf.
Nr.

Be⸗
ginn
der
Bultig⸗
keit

Name

Stand

—

1. 5. 90 Schampel Agathor
„Kirst Wilhelm
Holzer August
„Dr. Ehrhard
„„„Pfennigwerth
5.. „Dr. Hamm
— „„Regitz Christian
„„„Sträjsser Johann
, „„Klein Johann
xu Puffay
13.,., von Roden

Ackerer
kgl. Fahrsteiger
Postverwalter
Arzt
Major
prakt. Arzt
Ortsvorsteher
Ackerer

10
1.
12
13

4
15
15

Premier⸗Lieutenant
im 14. Ulanen⸗-Regt
Schankwirth
Ackerer

17 20.., Persch Nikolaus
1 23., „Feld Jakob
19 „„„NReu Georg 1
20 130., . Neu Jakob Bergmann u. Ackerer
Saarbrücken, den 1. Juni 1896.

Wohnort

Herchenbach
von der Heydt
Püttlingen
St. Ingbert
Saarbrücken
Heusweiler
Carlsbrunn
Obersalbach
Curhof
Obersalbach
St. Avold
Quierschied
Hirtel

Rittershof

Jah⸗ Ta⸗
res ges

Aus⸗
lJländer

Dop⸗
pel⸗
Aus⸗
ferti⸗
gung

Un⸗
ent⸗
gelt⸗
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Kreis

gat⸗ Za⸗
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Jaadichein⸗

Taodicheine

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Zweibrucken
Saurbrücken

Forbach

Saarbrücken
J 1 — ——
1127121“721
Der Königliche Landrath. Bake—

Be⸗
merk⸗
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