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zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten, welche
wegen häuslicher Verhältnisse ihre Befreiung von der
aktiven Dienstpflicht beantragen, oder von den Truppen
bezw. Marinetheilen abgewiesen worden sind),
b) Invalidenrevision.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgesordert, bei Vermeidung der gesetz—
lichen Sirafen, an den bezeichneten Tagen und dem an—
gegebenen Orte, Morgens 8 Uhr, sauber gewaschen und
nit reiner Kleidung versehen, zur Aushebung zu erscheinen;
die Loosungsscheine sind mit zur Stelle zu
bringen. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert
ist, hat ein bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich, daß
sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Erhaltung der
Familie gesetzlich verpflichteten Familienmitglieder männ⸗
uͤchen Geschlechts im Termine persönlich und pünktlich zu
erscheinen haben, damit deren Erwerbs⸗, Arbeits- bezw.
Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden kann; von den weiblichen
derartigen Familien⸗Mitgliedern alle diejenigen, von welchen
irgend ein Mangel ihrer Arbeits-, Erwerbs⸗- bezw. Auf⸗
sichtsfähigkeit hehauptet wird.
Sind solche Versonen etwa durch Kraukheit am Er—⸗
scheinen verhindert, so ist dies durch ein ärztliches Attest
und durch Ättest der Ortsbehörde nachzuweisen, andernfalls
derartige Reklamationen als nicht zu beurtheilen, unnach⸗
sichtig zurückgewiesen werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär:Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschaftes wird mit Geldbuße bis zu 16 Mk.
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen für
mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekanntmachung
und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß Niemand für
irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor—
schützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J.Nr. 1897 Mbezw. vom 24. Januar 1891
M.J. Nr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuster
oder Maschinenschloffer sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim diesjährigen Musterungsgeschäft eingereicht
worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
sucht, für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober-⸗Ersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her—
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lafsen. um etwaigen Exzessen
vorzubeugen.
Gleichzeitig wird hierbei bemerkt, daß die Hercen Bürger⸗
meister bezw. deren Stellvertreter an sämmtlichen Geschäfts—
tagen im Termine zu erscheinen haben, falls nicht deren
vorherige Dispensirung wegen dringender amtlicher Geschäfte
hiervon durch den Unterzeichneten erfolgt ist.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht,
umgehend
.
ein Verzeichniß der bei der Aushebung konkurrirenden
Brüder,
eine Nachweisung derjenigen Gestellungs-Pflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe, einzureichen.
Saarbrücken, den 18. Mai 1896.
2.
An die Stelle des Bezirksagenten der Kreissparkasse,
des Unternehmers Nikolaus Philippi zu Kleinblittersdorf,
welcher am 1. Juli d. Is. sein Amt wegen vorgerückten
Alters niederlegt, ist der Gastwirth und Postagent N. Burger
zu Kleinblitteredorf als Bezirksagent bestellt worden.
Dessen Aufgabe ist es
1. Spareinlagen zur Uebermittelung an die Kreissparkasse
anzunehmen und
GBefuche um Gewährung von Darlehen aufzunehmen
und nach Beschaffung der erforderlichen Unterlagen
dem Vorstande der Kreissparkasse zur Entschließung
vorzulegen.
Indem ich Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringe,
gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß von dem gemeinnützigen
Bestreben der Kreis-Kommunal-Verwaltung durch vertrauens—
volle Inanspruchnahme auch des neuen Bezirksagenten ferner⸗
hin Gebrauch gemacht wird.
Saarbrücken, den 21. Mai 1896.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bake, Landrath.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung
vom 26. Februar 1891 in Nr. 9 des „Kreisblattes“ vom
2. März dess. Is. gebe ich hierdurch weiter bekannt, daß
—D
der Feststellung des Kreishaushalts-Etats pro 1886/97,
entsprechend der Vermehrung der Impflinge und der Seelen—
zahl im Verhältnisse zu der früheren Berechnung, wie folgt
inderweit fesigesetzt worden sind:
1. bei Saarbrücken auf 400 Mk. gegen 800 Mk. bisher.
2. „ St. Johann , 400 „ wie bisher,
2., Malstatt-Burb., 630 „ gegen 450
„ St. Arnual,110, „100
Bischmisheimn, 350 „ wie bisher,
Dudweiler „450 , gegen 400
dleinblittersdorf, 100 wie bisher,
udweiler „300 F
Bersweiler „150, F
Friedrichstaä, 210, gegen 180,
Völklingen „4609, „400,
Puttlingen, 400, „350,
Riegelsberg, 300 „ wie bisher,
Heusweiler „400 , gegen 370,
„Sulzbach „ 400, „3500,
Besondere Vergütungen für Gestellung der vorschrifts—
mäßigen Lymphe werden wie bisher, so auch fortan nicht
gewährt.
Saarbrücken, den 21. Mai 1896.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Bale, Landrath.