Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis—

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Ar. 18
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Die wissenschaftlichen Hülfslehrer Clemens Schwertführer
und Walther Krumbiegel sind zu Oberlehrern ernannt und
der Oberrealschule zu Saarbrücken überwiesen worden.
Koblenz, den 18. April 1896.
Konigliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium.
Wentzel.

Montag, den 11. Mai

18856.

— — —

Kanal, einschließlich der kanalisirten Saar von Saargemünd
bis Güdingen, werden in diesem Sommer nicht gesperrt.
Straßburg, den 30. März 1896.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssekretär.
gez.: Zorn von Bulach.
Im Anschlusse an vorstehende Bekanntmachung des
Kaiserlichen Ministeriums für Elsaß-Lothringen bringe ich
zur öffentlichen Kenntniß, daß auch die kanalisirte Saar
von Güdingen bis Ensdorf in diesem Jahre nicht gesperrt
werden soll.
Die Nachweisung der Sperren auf den schiffbaren Was—⸗
serstraßen in Frankreich und Belgien, welche mit den vor—
bdezeichneten deutschen Wasserstraßen in Verbindung stehen,
kann auf der Königlichen Wasserbauinspektion zu St. Johann—
Saarbrücken eingesehen werden.
Trier, den 7. April 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Hepbe

Bekanntmachungen des Koöniglichen Regierungs—
Präsidenten.

Zum Zwecke der Ausführung von dringlichen Instand⸗
setzungsarbeiten werden im Sommer und Herbst 1896 sowie
im Winter 1896497 folgende Kanalstrecken gesperrt.
1. die kanalisirte Mosel von Metz bis zur franzö—
sischen Grenze
vom 15. Juni bis zum 1. Juli d. Is.
die Strecke des Rhein-Rhone-Kanals von der
französischen Grenze bei Altmünsterol bis Mülhausen
vom 1. September bis 28. September d. Is.
die Strecke des Rhein-Rhone-Kanals von Mäl—
hausen bis Kuenheim und
der Hüninger Zweigkanal von Hüningen bis
Napoleonsinsel,
vom 1. Dezember d. Is. bis 31. Januar 1897.
Für den Fall, daß die auf dem Hüninger Kanale aus⸗
zuführenden Arbeiten durch Hochwasser gestört werden sollten,
wird die Wiedereröffnung der Schifffahrt auf den Strecken
unter 8 und 4 den betreffenden Verhältnissen entsprechend
hinausgerückt werden.
Unterkunftsstellen bilden
zu 1, für die kanalisirte Mosel
der Hafen bei Ars (Ars'er Zweigkanal) und die
gestaute Moselstrecke zu Metz
— Waossertiefe 2,00 m —,
für die Strecke des Rhein⸗Rhone-Kanals von der
französischen Grenze bis Mülhausen
die Scheitelhaltung bei Altmünsterol
— Wassertiefe 1,80 m —.,
der neue Hafen in Mülhausen
— Wassertiefe 2,00 m —,
zu 3 und 4, für die Strecke des Rhein-Rhone-Kanals
oon Mülhausen bis Kuenheim und den Hüninger
Zweigkanal
die Haltungen Nr. 40 und Nr. 41 in Mülhausen
— Wassertiefe 2,00 m —.
Der Rhein⸗Rhone-Kanal von Mülhausen bis Straßburg
nehst Zweiaknnälen. der Rhein-Marne-Hanol und der Saoar—

Der Herr Oberpräsident hat mittelst Erlaß vom 27.
v. Mts. J. Nr. 4459 dem Vorstand des Zweigvereins des
Rheinischen Vereins Bienenzüchter zu Remagen die Erlaubniß
ertheilt, inm Monat September d. Is. bei Gelegenheit der,
in Verbindung mit der General-Versammlung des Bienen—
und Seidenzuchtvereins der Rheinprovinz in Remagen statt—
findenden Ausstellung eine öffentliche Ausspielung von lebendem
Bienenvolk, die Bienenzucht betreffenden Geraͤthen und Er⸗—
zeugnissen zu veranstalten und die auszugebenden Loose auch
innerhalb des Regierungsbezirks Trier zu vertreiben.
Trier, den 10. April 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe

Der Herr Ober⸗-Präsident hat durch Erlaß vom 15.
Februar 1895 Nr. 2285 den Kuratorium der Rheinischen
evangelischen Arbeiter-Kolonie Lühlerheim widerruflich die
Erlaubnik ertheilt, zum Besten der genannten Arbeiter—
stolonie eine Haussammlung bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz in den Jahren 189596, 1896/97 und
1897/498 jährlich (vom 1. April bis Ende März gerechnet)
durch Bevollmächtigte abhalten zu lassen.
Mit der Einsammlung sind E. Kassack aus Schwelm
und Ph. Vogt aus Düsseldorf beauftragt.
Trier, den 16. April 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Hebbe.
            
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