Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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8 IL.
Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen, welche aus
Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen auf der
Eisenbahn nach Elsaß-Lothringen eingeführt werden, sind auf
dem Bahnhofe, wo die Entladung stattfindet, bis auf Weiteres
einer Untersuchung durch den Kreisthierarzt oder dessen Stell⸗
vertreter zu unterziehen.
Der Kreisthierarzt ist durch den Einführenden wenigstens
24 Stunden vorher von dem Zeitpunkt der Einfuhr zu be—
nachrichtigen. z8

gemäß 88 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes mit Geld⸗
strafen bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.
Straßburg, den 2. April 1886.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abtheilung für Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssekretär.
gez.:; Zorn von Bulach.
Vorstehende Verordnung des Kaiserlichen Ministeriums
für Elsaß-Lothringen, Abtheilung für Landwirthschaft und
öffentliche Arbeiten bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntniß,
Trier, den 11. April 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

Werden Thiere bei dieser Untersuchung von einer Seuche
befallen oder einer solchen verdächtig befunden, so ist mit
ihnen nach den für den betreffenden Fall bestehenden Be—
stimmungen zu verfahren.
Werden die Thiere gesund befunden, so sind dieselben,
falls sie nicht alsbald in ein unter veterinärpolizeilicher Auf—
sicht stehendes öffentliches Schlachthaus zur sofortigen Schlach—
tung überführt werden, an ihrem Bestimmungsort acht Tage
—DD
den Kreisthierarzt zu überwachen.
83.
Die Kosten der Untersuchung (8 1) und Ueberwachung
fallen dem Eigenthümer der Thiere zur Last. Die Höhe
—DD0
thierärztliche Dienstleistungen ortsüblichen Sätzen.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
dieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
derabreichter Fourage maßgebenden VSurchschnitte der höchsten Tages—
vreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf vom Hundert, für
den Monat März 1896.

8
*
—
—
8*
722

Namen
der Marktorte bezw.
Lieferungasverbände.

Es sind zu zahlen
für 100 Kilogr.

—
—
F
357

84.
Diese Verordnung tritt am 15. April d. Is. in Kraft.
Zuwiderhandelnde werden, sofern nicht nach anderen
gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,
Bekar“m yYungen des Kgl. Landrathsamtes.
Tec efür den Monat Mai 1896.

2

St. Johann —Saarbrückenß]
Saarlouis 1
Trier, den 7. April 1896.
Der Regierungs-Präsident.
von Heppe.

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2 58*
83553 5—
— ——

Beaute, Die Erledigung
welche anordnende
zu berichten haben. Berfügung.

Gegdenstand.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister der
Landgemeinden.
Sämmtkiche Herren
Bürgermeister.
Herr Bürgermeister
Malstatt-Burbach und
Dudweiler.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

5. Januar 1889,
Nr. 260.

Einsendung des Wegebau-Etats.

16. Februar 1891,
Nr. 999.
26. Mai 1893, Nr. 6985
bezw. 20. April 1896,
J. Nr. 4768.
1. Februar 1880,
Nr. 487.
30. Oktober 1890,
Nr. 14955.
12. Februar 1880,
Nr. 648.
19. August 1895,
K. A. 2746.
22. August 1895,
K. A. 2777.
27. August 1895,
R. 4.2776

Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.

Anzeige über die aus Staatsmitteln gezahlten Unterstützungen
für gewerbliche Fortbildungsschulen.

15.
20.
20.
20.

Kirchenkollekte für dürftige Studirende zu Bonn. (Feblanzcige
 nicht ersorderlich.)
Veränderungen bei den öffentlichen Verkehrs-Eisenbahnen.
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Budget der Mohr'schen Armenstiftung.
Anträge auf Beihülfen zu Schuldenzinsen von Schulhaus—
Neubaukosten.
Desgl. Prämien für Förderung des Knabenhandfertigkeits-Unterrichts.

Desgl. Zuschußprämien für Lehrer ꝛc. zum Besuche der
Obstbaukurse in Geifsenheim a. Rh. (ie 30 Mk.) und
jn St Wendel sie 20 535

Herr Bürgermeister
Kleinblittersdorf.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl. und die Herren
Kreis⸗Schul⸗Inspektoren
desal.

20.
20.
            
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