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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Montag, den 27. April
1886.
Bekanntmachungen der Central⸗-Behoͤrden. Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke
neesretngen der Preczischen konsolidirten disaosoigen oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
Staatsanleihe von 1886. neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuld⸗ In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats
verschreibungen der preußischen konsolidirten 3900 igen Staats- vapiere sich mit den Inhabern der Ziusscheinanweisungen
anleihe von 1886 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April nicht einlafsen.
j806 bis 81. Marz 1906 nebst den Anweisungen zur Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. März 1896 Provingzialkasfsen beziehen will, hat derselben die Anweisungen
eeer Kontrolle der Staafspapiere hierselbft, Oraniene Jit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
straße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
Ausnahme der Sonne und Festtage und der letzten drei ogleich zurückgegeben und ist bei, Aushändiguug der Bins—
Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden. cheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in ind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Empfaug genommen oder durch, die Regierungshauptkassen döniglichen Regiexungen in den Amtsblättern zu bezeich—
sowle in Frankfurt g / Main durch die Kreiskasse bezogen werden. nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur
hat derselben personlich oder durch einen Beauftragten die Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zins⸗
zur Abhebung' der neuen Reihe berechtigenden Sinsschein⸗ scheinaaireisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle
uweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem nd die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats⸗
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiferlichen — Provinzialkassen mittels
Hofiamte Nr. Junentgeltlich zu haben sind. Genügt dem besonderer Eingabe einzureichen.
kinreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, Berlin, den 13. Februar 1896.
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bescheinigung, so ift es doppelt vorzulegen. Im letzteren v. Hoffmann—
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Feststellung der Vergütungspreise für die Landlieferungen an Brodmaterial, Hafer, Heu und Stroh, in Gemäßheit der
38 16 und 19 des Gesetzes über die Kriegsleistunagen vom 18. Juni 1873, für die Zeit vom J. April 1896 bis 31. März 1897.
Bezeichnung des
8
8
—
Lieferungsverbandes für denselben bestimmten
Landräthlichen Kreises). Hauptmarktortes
Regierungsbezirk Trier
St. Johann
Saarlouis
sad 7 und 8 Si. Wendel
1
2
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7
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9
10
11
12
131
Trier Stadt
Trier Land
Merzig
Saarburg
Saarbrücken
Saarlouis
St. Wendel
Ottweiler
Wittlich
Bernkastel
Bitburg
Daun
Pruͤm
2 2515
ad 9—13 Wittlich
Je⸗
* 2*
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2
Vergutungspreis pro 100 Kilogramm
(in Mark und Pfennigen)
Weizen. Weizen⸗
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Roggen.
Roggen⸗
Hafer.
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5
9
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