Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Der Stier von Ueberhofen ist um 8 Uhr Morgens an
der Wohnung von Krebs in Guichenbach aufzustellen.
Vormittags 9 Uhr in Etzenhofen,
O/⸗ Sellerbach,
10 Koölln⸗Rittenhofen,
101 Engelfangen,
12 Püttlingen,
Nachmittags Völklingen,
Wehrden,
5 Fürstenhausen,
6 Klarenthal,
61/3 Aschbacherhof,
7 „„Gersweiler.
4. Tag der Körung 29. April 1896:
Vormittags 9 Uhr in Großrosseln,
10 „Naßweiler,
11 „St. Nikolas,
14 „Karlsbrunn,
Nachmittags 35 , „Lauterbach,
5 „„ Ludweiler,
6 „„Geislautern.
5. Tag der Körung 30. AÄpril 1896:
Vormittags 8 Uhr in Güdingen,
9 „Bübingen,
11 Kleinblittersdorf,
12 „Auersmacher,
Mittags 1 „Rilchingen-Hanweiler,
Nachmittags 6 „„St. Arnual,
7 „ St.Johann.
6. Tag der Körungei. Mai 1896:
Vormittags 9 Uhr in —s„cheidt-Rentrisch,
11 „„Bischmisheim,
J 12 .„Brebach,
Nachmittags 8 „„Fechingen,
5 „„ Hartungshof,
— Giuz „Wintringerhof,
7. Tag der Körung 2. Mai 1896:
Vormittags 9 Uhr in Burbach,
11 „„ Alltenkessel.
Die Herren Burgermeister werden hierdurch ersucht,
die betreffenden Stierbesitzer entsprechend zu benachrichtigen;
diese Benachrichtigungen müssen bis längstens den 8. April er.
Abends erfolgt sein. Ich mache hierbei noch besonders
darauf aufmerksam, dafür Sorge zu tragen, daß die Stiere
von Kirschhof und Ueberhofen genau an den vorgeschriebenen
Orten und angegebenen Zeitpunkten zum Körgeschäfte bereit
gehalten werden.
Den Herren Bürgermeistern wird die Theilnahme an
dem Körgeschäfte in ihren Bürgermeistereien anheimgegeben.
Außerdem wollen die Herren Bürgermeister noch für die im
54 der Eingangs erwähnten Polizeiverordnung vorgeschriebene
ortsübliche Bekanntmachung Sorge tragen.
Die Herren Ortsvorsteher werden hiermit auf die
Termine aufmerksam gemacht.
Saarbrücken, den 2. April 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake

Vom 1. Mai d. Is. ab werden im hiesigen Kreise in
Ausführung des Gesetzes vom 7. April 1869 trigonometrische
Vermessungs-Arbeiten ausgeführt werden. Die mit diesen
Arbeiten beauftragten Offiziere, Beamten, Trigonometer,
Hulfstrigonometer werden sich durch „oöoffene Ordres“
der Herren Minister des Innern und für die Landwirthschaft

nusweisen, die als Hülfsarbeiter kommandirten Soldaten
jühren zu ihrer Beglaubigung Ausweise mit sich, welche von
dem Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landes⸗
Aufnahme durch Dienststempel und Unterschrift vollzogen sind.
Bei der Wichtigkeit der zu gemeinnützigen Zwecken
gesetzlich angeordneten Arbeiten erwarte ich, daß die be—
theiligten Grundbesitzer dieselben nach Möglichkeit unterstützen
und insbesondere das Betreten ihrer Feldmarken den wie
vorstehend beglaubigten Personen auch ohne vorherige
Anzeige gestatten.
Die betreffenden Trygonometer sind angewiesen, jede
Flurbeschädigung nach billiger Uebereinkunft, alle Kosten für
Fuhrwerk ꝛc. nach ortsüblichen Preisen baar zu bezahlen.
Gegen Vorzeigung ihrer oben erwähnten offenen Ordres
bezw. Ausweise sind die Offiziere und Beamten überall, wo
fie es verlangen werden, für sich und ihre Diener, Burschen
und Hülfsmannschaften mit geeignetem Quartier zu versehen,
welches sie stets ebenso wie ihre Verpflegung unmitteldar
und baar bezahlen werden. Es werden hierzu keinerlei Zu—
chüsse aus Staats- oder Gemeindemitteln gewährt.
Alle übrigen Hülfsleistungen und aller Vorschub, welche
den Beauftragten wiederfahren, werden gerne bemerkt werden.
Die Herren Buürgermeister haben für die möglichste
Verbreitung dieser Bekanntmachung in ihren Bezirken Sorge
zu tragen.
Saarbrücken, den 11. März 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Sachregister zum Regierungsamtsblatte pro 18986 find
zum Kostenbetrage von 50 Pfennig das Stück auf hiesigem
Landrathsamte käuflich zu haben.
Saarbrücken, den 27. März 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake.

Am Donnerstag, den 9. April d. Is. Vormittags
10 Uhr, sollen beim hiesigen' Proviantamt, Hohenzollern⸗
straße Nr. 118, Roggen bezw. Spitzkleie gegen gleich baare
Bezahlung öffentlich versteigert werden.
Saarbrücken, den 27. März 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake.
Die Kreis-Polizei-Verordnung vem 831. März 1894,
betreffend geschlossene Gesellschaften, deren Hauptzweck es ist,
geistige Getränke irgend welcher Art im Großen einzukaufen
und an die Mitglieder der Gesellschaft im Gesellschaftslokale
zum Verzehr auf der Stelle wieder zu veräußern, hebe ich
—R
Saarbrücken, den 31. März 1896.
Der Königliche Landrath.
Bake⸗

Zwecks Feststellung der Entschädigung für die zur Durch—
ührung des am 6. Februar 1896 endgültig sestgefetzten
Straßenfluchtlinienplans erforderliche und im Wege des Ent—
eignungsverfahrens zu erwerbende Grundstücksparzelle Kataster
Nr. 632/77, FFlur I6, Mühlenweg, Bann Malstatt⸗Burbach,
dem Rentner Adolf Niedner daselbst gehörig, setze ich, von
dem Herrn Regierungs-Präsidenten in Trier mit der Leitung
der gemäß 8 25 des Gesetzes über die Enteignung von
            
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