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g 3184. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der 88 817
und 318 find Fernsprechanlagen mit begriffen.
Gleichzeitig bemerke ich, daß demjenigen, welcher den
Thäter einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung
von Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige
bringt, daß derselbe zum Ersatze und zur Strafe gezogen
werden kaun, eine Belohnung bis zur Höhe von fuͤnfzehn
Mark aus den Mitteln der Reichs⸗, Post- und Telegraphen⸗
berwaltung gewährt wird, und zwar auch dann, wenn der
Schuldige wegen jugendlichen Älters oder aus sonstigen
perjönlichen Grunden gesetzlich nicht bestraft oder zum Ersatze
herangezogen werden kann, oder wenn die Beschädigung noch
nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Ein⸗
schreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist,
der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit
feststehi, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.
AÄlle zur Mitwirkung an der Erhaltung öffentlicher
Anlagen berufenen Behörden und Beamten werden ersucht,
diese Mitwirkung zum Schutze der Reichs⸗Telegraphenlinien
rintreten zu lassen und im Falle der Ermittelung von Personen,
welche Beschädigungen an Telegraphenanlagen herbeigeführt
haben, der nächsten Post- oder Telegraphenanstalt hiervon
Mittheilung zu machen.
Trier, den 14. Februar 1896.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
Theusner.
Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter
dem Rindviehbestande des Fennerhofes, Gemeinde Fürsten—
hausen, wird dieses Gehöft hiermit polizeilich gesperrt.
Völklingen, den 29. Februar 1896.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Stürmer.
3) Gewährung der aufkommenden Exekutionsgebühren, diese
hetrugen nach dem Durchschnitt der 8 letzten Jahre 467 Mk.
34 Pfg. jährlich, 9 nein, 10) die Stelle ist nicht pensions—
berechtigt.
3. 2) 1. April 1896, Saarbrücken, Polizei⸗Verwal⸗
tung, 3) 3) Schutzmänner, 4) Nüchternheit und Diensteifer;
Bewerber darf nicht über 35 Jahre alt sein und muß im
Schreiben und Lesen einige Gewandtheit besitzen, 5)) —, 6)
uf Gmonatige Kündigung, 7) —, 8) je 1080 Mk. Gehalt,
120 Mk. Wohnungsgeld jährlich und Dienstkleidung, 9) das
Einkommen erhöht sich nach Ablauf eines Probejahres auf
je 1200 Mk. Gehalt und 180 Mk. Wohnungsgeld, 10) die
Stellen sind pensionsberechtigt; die zurückgelegte Militärdienst⸗
zeit wird nicht angerechnet.
4. 29) sofort, St. Johann (Saar), Bürgermeisteramt,
3) Feldhüter, 4) körperliche Rüstigkeit und Vertrautheit mit
der ftädtischen Flur, 5) 6Monate, 6) auf Kündigung, 7) —,
8) 800 Mk. jahrlich, 9) nein, 10) die Stelle ist nicht pen⸗
sionsberechtigt.
5. 9) sofort, Trier, Königl. Gefängniß, 3) Hilfs⸗
Aufseher, 4) körperliche Rüstigkeit, Nüchternheit, vollständige
Flementarschulbildung. 68) —, 6) auf Kündigung, doch ist
hei zufriedenstellender Dienstleistung Aussicht vorhanden, als
Aufseher augestellt zu werden, später event. auf Lebenszeit,
7) —, 8) 75 Mk. monatlich, 9) Gehalt steigt bei Anstellung
zis 1600 Mk. neben 180 Mek, Miethsentschaͤdigung, 10) Ge⸗
uche sind unter Einreichung eines selbstgeschriebenen Lebens⸗
laufs, der Militärpapiere, des Zivilversorgungsscheins und
eines ärztlichen Attestes an den Vorsteher des Königl. Ge⸗
fängnisses zu richten.
Saarbrücken, den 2. März 1896.
Der Königliche Landrath, Bake—
Deffentlicher Anzeiger.
Personal⸗-Chronik.
Ernannt ist der Amtsrichter Landau aus Lennep zum
Landrichter am Landgericht in Saarbrücken.
Bekanntmachung.
Der Metzger Heinrich Gombert zu Sulzbach beabsichtigt
auf der ihm gehörigen Parzelle. Flur J Nr. 631/274 des Bannes
Sulzbach, ein
Schlachtbhaus
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen: zu errichten. J
1) dee e 2) die 8 tritt 8 wo? Dieses Unternehmen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be— gebracht mit der Aufforderung. daß etwaige Einwendungen, welche
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. nicht auf, privatrechtlichen Tueln beruhen, binnen 14 Tagen bei
)Deauer der eiwa der Anftellung vorangehenden Probezeit. mir schriftlich in zwei Eremplaren oder zu Protokoll anzubringen
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. ind, sowie unter der Verwarnung, daß nach dieser Frist, welche
75 Betrag der zu veflellenden Kaution und ob dieselbe durch Gee hren Anfang mit Ablauf des Tages nimmt, an welchem die diese
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle. declanut machung enihaltende Rumnier des Saarbrücker Kreisblatte⸗
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen. eeeh wpe nrndungen in dem Verfahren nicht mehr
. 3 1. Mai 1806, Bacharach, Burgermeisteramt, umaetracht werden ongereibung li is dahin wä
28 J erun q liegen bis dahin während, der
83) Polizeisergeant und Gefangenwärter, 4) Rüstigkeit, Deennee ne gehren Burgermeisteramt zur Einsicht offen.
Rüchternheit, Energie und gute Handschrift, 5) 6 Monate, Gleichzeitig wird. Termin zur muůndlichen Erörterung der
6) auf 8mouatige Kündigung, 7) —, 8) als Polizeisergeant rechtzeitig erhobenen Einwendungen auf
800 Mk. Gehall, 50 Mi. KHleidergeld; als Gefangenwärter Samsftag, den 21. März d. Is. Vormittags 10 Uhr,
255 Mk. Gehalt und freie Wohnung; Nebeneinnahmen 80 in mgnen Amelotate wnderan Pye den A 3
is 100 in, 10 di i i des Ausbleibens des Unternehmers ꝑder
I Mt N min —— PR aleichwohl der Eroͤrterung der Einwendungen wird vorae
38 1. April 1806, Hermeskeil, Bürgermeisteramt Lanag hudae den 27. Februar 1806.
Hermeskeil und Ohzenhausen, 8) Vollziehungébeamier, 9) Der Rürgermeister.
Elementarschulkenntnisse, 53) —, 6) auf Kündigung, 7) —-. Wovytt.
Pedaetion des nicht-amtlichen Tbeils Druck und Nersas von BGBehrüder Hofer in Saarbrücken