Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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17

Beamte, Die Erledigung
welche anordnende
zuu berichten haben. Verfügung.
Sämmtl. ländl. Herrens26. Jan. 1894, Nr. 975
Bürgermeister.
6.1 Sämmfiliche Herren 80. Okt. 1886, Nr. 4875
Bürgermeister.
Die Herren Bürgermeister 19. März 1894, Nr. 3341
hier, St. Johann und
Malstatt⸗Burbach.
Sämmtl. Königl. Kreis 26. Jan. 1895, Nr. 1144
schul⸗Inspektoren.
Sämmtliche Herren 21. Juni 1889, Nr. 7042
Bürgermeister.
H. Bürgermstr. St. Joh./18. März 1887, Nr. 1638
Malstatt-Burbach, 33 April 1887, Nr. 4715
weiler, Sulzbach u. Völkl
Sämmtliche Herren 20. Juli 1846, J.Nr. 1915
Bürgermeister.
desgl. 20. Dez. 1852, Nr. 6807
desgl. 13. Dezember 1876,
Kreisblatt Nr. 51.

Gegenstand.

Nachweisung der auf Grund des 8 1882 der Gewerbeordnung im
Vorjahre bewilligten Ueberarbeit erwachs. Arbeiterinnen
Nachweisung der erkannten Ordnungsstrafen gegen Gemeinde
Unterbeamten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Ueberficht über die Resultate des Betriebes der öffentlicher
Schlachthäuser und der Roßschlächtereien.

18

—16.

1010.
20 15.
21 15.

Vorschläge von Lehrern zum Besuche von Obstbau⸗Lehrgänger

Anträge auf Bewilligung von Fonds zur Hebung der Fischerei
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Vorlage der Bestandesnachweisung der geistlichen Ordens
Niederlassungen.

22

15.

Nachweisung der unter Polizei-Aufsicht stehenden Personen
(Fehlanzeige nicht erforderlich.
Nachweisung der Staats-Immobilien. (Fehlanzeige nicht er—
forderlich.)
Einsendung der Sterbe-Atteste der im verflossenen Jahr
versftorbenen männlichen Personen, welche das 25
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und außerhalt
des Buͤrgermeisterei-Bezirks geboren sind.
Haupt⸗-General-Agenten von inländischen und ausländischen
Versicherungs⸗Aktien-Gesellschaften. (Fehlanzeige nich!
erforderlich.)
Anzeige über Festnahme von Bettlern und Landstreichern
(Fehlanzeige nicht erforderlich:)
Nachweisung der provinzialabgabepflichtigen Steuerbeträge
Landwirtschaftlicher Jahresbericht.
Veränderungs-Nachweisung über die außerhalb der Anstal
lebenden Irren. (Fehlanzeige nicht erforderlich)
Anträge auf Bewilligung von Vorarbeitskosten für Landes
meliorationen. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Anzeige über etwaige Betheiligung an der alljährlich in Trier
statifindenden Eichenlohrinden-Versteigerung. (Fehl—
anzeige nicht erforderlich.)

23

15.

24113.

25

15

desgl.

17. Sept. 1867, Nr. 13554

26

15.

desgl.

10. Mai 1882, Nr. 1841

27
28
29

15.
15.
20.

desgl.
desgl.
desgl.
desgl.

17. Febr. 1894, K. A. 830
119. Dez. 1895, L. A. 128
27. April 1861, Nr. 3670

30020.

19. September 1885,
Nr. 4073.
Stift St. Arnual und 14. Mai 1884, Nr. 1359
sammil — Marz 1888, Rer. 2881
excl. Malstatt-Burbach, 13. Juni 1891, Nr. 9241
Dudweiler, Friedrichstha!
und Sulzbach.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.

31

20.

Einreichung einer Uebersicht derjenigen Meliorationsentwürfe
für welche beabsichtigt wird, im Laufe des darauf—
folgenden Jahres Ausführungsbeihülfen der Provinz ir
Anspruch zu nehmen. Gehlanzeige nicht erforderlich.
33125.Kommunal-Oberfoörster. 15. Mai 1891, Nr. 6655. Abschuß der den Brieftauben besonders gefährlichen Raubvögel

32

120.

Bekanntmachungen anderer Behörden. IMAMN des Gesetzes über das Grundbuchwesen im
Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes vom 12. April
1888 bezw. 14. Juli 1893 zur Anmeldung von Ansprücher
behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebenen Aus—
schlußfrist von sechs Monaten für die zum Bezirke des
Amtsgerichts Völklingen gehörige
Gemeinde Großrosseln
auf den 1. August 1896 festgesetzt worden.
Die Ausschlußfrist läuft ab mit dem 1. Februar 1397
Die Bedeutung dieser Frist ergibt sich aus den nach
stehenden Bestimmungen des vorbezeichneten Gesetzes:
8 48. Die nicht bereits von dem Amtsgericht vor—
geladenen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem
Grundstücke das Eigenthum zustehe, sowie diejenigen Personen,

Die Eintragungen in das Handelsregister und in das
Genossenschaftsregister des hiesigen Gerichts werden im Jahr
1897 im Deutschen Reichsanzeiger, in der Kölnischen Zeitung
und in der Saarbrücker Zeitung, die Eintragungen für
kleinere Genossenschaften im Deutschen Reichsanzeiger und
in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht werden.
Saarbrücken, den 5. Dezember 1896.
Königliches Amtsgericht J.

Durch Verfügung des Herrn Justiz-Ministers vom 30.
Juni 1896 — Gesetz-Samml. Seite 153 — ist der Beginn
            
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